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Geschrieben von Katja L. am 12.07.2010, 16:27 Uhr

Deutscher Pass?

Hallo zusammen,

am 4. Juli (gut gewaehlt!) kam unsere kleine Greta hier in den USA zur Welt :).
Papierkram wurde im KKH erledigt.

Was muessen wir tun, damit wir fuer sie den deutschen Pass bekommen? Und eine deutsche Geburtsurkunde und so ...

Ich seh uns da eh schon Probleme haben, weil die im KKH kein ö fuer unseren Nachnamen schreiben konnten *aechz*.

Danke Euch!
Katja

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21 Antworten:

Re: Deutscher Pass?

Antwort von Pamo am 12.07.2010, 17:14 Uhr

Fuer die deutsche Passbeantragung muesst ihr ins deutsche Konsulat. Ihr koennt im Vorfeld die Unterlagen aus dem Netz runterladen und ausfuellen. Falls ihr keinen gemeinsamen Nachnamen habt, werdet ihr ausserdem eine "Namenserklaerung" ausfuellen mussen. Uebrigens koennt ihr bei der Namensvergabe zwischen deutschem und US-Recht waehlen.

Der Passantrag fungiert auch als Geburtsanzeige beim Standesamt 1 in Berlin. Eine deutsche Geburtsurkunde wird nicht benoetigt.

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Wieso zwischen dt. und US Recht waehlen?

Antwort von Foreignmother am 12.07.2010, 22:37 Uhr

Das verstehe ich nicht. Geht es um die Doppelstaatsbuergerschaft (die die kleine Greta wohl doch auch nach dt. Recht haben muesste, da beide originaer durch Geburt erworben) oder nur um das Namensrecht?

Gruss
FM

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Re: Wieso zwischen dt. und US Recht waehlen?

Antwort von Katja L. am 13.07.2010, 0:12 Uhr

Mir gehts um den Pass - wir wollen, dass sie den deutschen und amerik. Pass hat. Kann sie spaeter selbst mal waehlen, was sie will - wenn nicht beide behalten.

Wir denken/befuerchten nur, dass sich die deutschen Behoerden dumm anstellen koennten, da unser Nachname mit ö geschrieben wird, im KKH sie die Papiere aber mit o nur gemacht haben. Der ewige Kampf um die Strichlein auf dem o ;).

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Re: Wieso zwischen dt. und US Recht waehlen?

Antwort von Alba am 13.07.2010, 7:06 Uhr

Ich habe jetzt extra mal bei den Geburturkunden meiner Kinder nachgesehen. Ich habe auch ein ö in meinem Nachnamen und in den Geburtsurkunden fehlen bei meinem Namen auch die Striche. Das war beim Passantrag ueberhaupt kein Problem. Ich denke, dass man in den Behoerden dieses Problem kennt.
Ich schreibe meinen Namen mittlerweilen schon lange mit einem o. Irgendwann hatte ich die Nase voll, dass es jedesmal 5 Minuten brauchte um die 4 Buchstaben meines Namens am Telefon zu buchstabieren und am Ende war es doch falsch.

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Re: Wieso zwischen dt. und US Recht waehlen?

Antwort von Katja L. am 13.07.2010, 15:52 Uhr

Gut zu wissen :). Eine Sorge weniger. Danke Dir!

Naja, wenn ich es buchstabiere, dann mache ich es auch mit o. Wenn ich selber schreibe, dann mit Umlaut.
Mein Grosser faengt dieses Jahr hier die Schule an und besteht auch schon auf die Striche auf dem o ;). Haha. Das wird ein Spass werden ;).

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Re: Wieso zwischen dt. und US Recht waehlen?

Antwort von Alba am 13.07.2010, 16:38 Uhr

Deswegen haben meine Kinder den Namen ihres Vaters. Es ist unwahrscheinlich, dass wir jemals in D leben werden und da ist ein englischer Name einfacher (und der spellcheck kommt nicht mit haarstraeubenden Vorschlaegen was ich denn eigentlich meinen koennte daher).
Meinen Vornamen gibt es noch dazu in einer englischen Variante, den muss ich schon immer buchstabieren. Es gibt Leute die mich seit Jahren kennen und meinen Namen immer noch nicht richtig hinbekommen.

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Und dann noch die Aussprache...;-)

Antwort von Foreignmother am 13.07.2010, 16:40 Uhr

... ich habe kein "o" mit Umlaut, sondern ein "u", und bei meiner Graduation kam die Offizielle, die die Namen vorlesen sollte, vorher extra noch zu mir und ich habe ihr meinen Namen gesagt... haette ich gleich bleiben lassen koennen. Wenn ich nicht die alphabetische Reihenfolge im Kopf gehabt haette, waere ich nicht auf den Aufruf nach vorne gekommen....

Gruss
FM

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Re: Wieso zwischen dt. und US Recht waehlen?

Antwort von MamaUSA am 13.07.2010, 16:49 Uhr

Hallo Katja,
ich habe meine Tochter vor fast 7 Jahren in den USA bekommen und letzte Woche schon den 2.dt Pass für sie beantragt. Ab dem 6.Geburtstag braucht man Fingerabdrücke, vorher nicht. Also musst du auch vorher nicht zum Konsultat fahren, sondern kannst alles per Post machen.
Hier findest du heraus, welche Konsulat für dich zuständig ist uns ausserdem alle weiteren Infos:

http://www.germany.info/Vertretung/usa/en/03__Consulates/00/__Consulates.html

Der Pass dauert 6 bis 8 Wochen, die Geburtsurkunde kann bis zu 2 Jahre dauern.
Deine Tochter kann auch nur mit Ami-Pass reisen. Das haben wir die ersten 1,5 Jahre gemacht, weil die Beantragung des dt Passes doch recht aufwändig ist.

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt nachträglich
LG aus Michigan
B.

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Re: Wieso zwischen dt. und US Recht waehlen?

Antwort von Katja L. am 13.07.2010, 17:00 Uhr

2 Jahre?!? Fuer ein Stueck PAPIER?!?
Hammer.

Danke Dir fuer die Info :)!

Wuerde fuer den Reisepass auch ein Honorary Consul reichen? Da haetten wir eins in New Orleans. Sonst muessten wir nach Houston - geht zwar noch mit 6 Stunden Fahrt, aber mit Baby im Auto ...? (Wobei - da gibt es ein Ikea, das macht es wieder VIEL attraktiver ;).)
Mein Grosser braucht naemlich auch einen neuen. Er wird zwar im Dezember erst 6, aber ich denke, um die Zeit rum laeuft seiner auch aus ...

Gruss aus dem tiefen Sueden,
Katja aus Baton Rouge, La

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Re: Wieso zwischen dt. und US Recht waehlen?

Antwort von Pamo am 13.07.2010, 17:04 Uhr

Du kannst bei der Namensgebung zwischen deutschem und US-Recht waehlen. Will heissen, nach deutschem Recht muss das Kind den Familiennamen haben, nach US-Recht geht es auch anders (bei uns ein Doppelname aus Vater und Mutter).

Leider kann man den Pass fuers Kind nicht mehr postalisch machen, weder der regulaere EU-Reisepass noch der Kinderreisepass.

http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/06__FAQ/01__Reisepass/__FAQ__Reisepass__Antragsverfahren__Antragsformular.html

"Muss ich meinen Passantrag persönlich stellen oder kann ich meinen Antrag auch per Post einreichen?
Seit dem 01.11.2007 müssen Sie Ihren Antrag durch persönliche Vorsprache in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen, weil seit diesem Zeitpunkt bei der Passbeantragung auch Ihre Fingerabdrücke genommen werden, die im Chip Ihres neuen deutschen Reisepasses gespeichert werden."

"Ich möchte den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses für mein Kind per Post einreichen. Was muss ich beachten?
Eine postalische Beantragung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses für Ihr Kind ist nicht mehr möglich."

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Geburtsurkunde

Antwort von Pamo am 13.07.2010, 17:07 Uhr

Wie bereits gesagt, eine deutsche Geburtsurkunde ist ueberfluessig, wenn durch die Beantragung eines Reisepasses bereits eine Geburtsanzeige eingereicht wurde.

Ruf doch einfach beim Honorarkonsul an. Manche koennen inzwischen die Passantraege annehmen (sogar mit Fingerabdruecken). Allerdings koennen die fuer diesen Service auch zusaetzliche Gebuehren erheben.

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Re: Und dann noch die Aussprache...;-)

Antwort von Alba am 13.07.2010, 17:44 Uhr

Ich reagiere auf alles was auch nur entfernt wie mein Name klingt.

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Honorar-Konsul

Antwort von MamaUSA am 13.07.2010, 18:24 Uhr

ein Honorarkonsul reicht leider nicht, den hätten wir auch in der Nähe. Ich habe mich vertan, du musst leider auch mit Baby zum Konsulat. Das war 2004 noch anders. Es ist immer eine aufwändige und teure Angelegenheit. Von daher müsstet ihr überlegen, ob ihr das jetzt sofort in Angriff nehmen wollt oder erst später.

Die dt Geburtsturkunde braucht dein Kind nicht unbedingt jetzt sofort, aber wenn sie mal selbst heiratet eventuell. Wir haben sie jetzt beantragt. Das ist keine große Sache.

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Re: Honorar-Konsul

Antwort von Pamo am 13.07.2010, 18:43 Uhr

Manche Honorarkonsule koennen das inzwischen - nicht alle. Kann also durchaus sein, dass der Konsul der OP das wohl kann. Da kann man einfach W. Paul Andersson, Honorarkonsul in New Orleans unter der Nummer (001 504) 585 75 00 anrufen und fragen.

MamaUSA, wieso sollte man fuer eine Heirat eine deutsche Geburtsurkunde brauchen? Habe ich da etwas uebersehen?

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Re: Honorar-Konsul

Antwort von MamaUSA am 13.07.2010, 18:47 Uhr

ich bin mir sehr sicher, dass ich für meine Hochzeit damals meine Geburtsturkunde brauchte. Wobei das Baby ja noch die Ami-Urkunde hätte.......aber vielleicht muss man ja auch beide vorlegen, wenn man schon beide Stabü hat. Wir haben die Urkunde jetzt beantragt, somit sind die Unterlagen dann vollständig.

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Geburtsurkunde

Antwort von Pamo am 13.07.2010, 19:15 Uhr

Da kann ich dich beruhigen, man muss fuer die Hochzeit nur eine Geburtsurkunde vorlegen und es ist unerheblich ob diese in den USA oder in Deutschland ausgestellt wurde. Fuer eine Hochzeit in D wuerde ein solches Kind dann z.B. seine US-Geburtsurkunde und seinen deutschen Pass oder Personalausweis vorlegen.

Womit wir wieder zum Anfang zurueck gekehrt waeren: Ich kenne keinen rationalen Grund, warum ein deutsches Kind eine deutsche Geburtsurkunde besitzen muesste.

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Re: Geburtsurkunde

Antwort von Katja L. am 13.07.2010, 19:31 Uhr

Meine Eltern machen einen Sparbrief fuer sie.
Da haben sie von meinen Jungs eine Geburtsurkunde gebraucht, aber die sind auch beide in D geboren, daher kein Problem.
Ob dafuer auch der Pass reicht - das kriegt sie noch raus.
Vlt. sogar die amerik. Urkunde, mal sehen ...

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Re: Geburtsurkunde

Antwort von Pamo am 13.07.2010, 20:04 Uhr

Klar "reicht" eine amerikanische Geburtsurkunde zur Eroeffnung eines Kontos. Sonst wuerde ein Tuerkenkind in D kein Konto haben koennen...

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Re: Und dann noch die Aussprache...;-)

Antwort von Foreignmother am 13.07.2010, 23:05 Uhr

Ich auch, aber manchmal muss man doch schon sehr kreativ sein, um sich zu erkennen...;-)

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@Pamo

Antwort von Foreignmother am 13.07.2010, 23:07 Uhr

Vielen Dank fuer die Information zum Namensrecht. Hab ich mal wieder was gelernt.

Gruss
FM

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gerade erlebt...

Antwort von DK-Ursel am 17.07.2010, 17:22 Uhr

Hej allesammen!

Ich meldem ich gehorsamst aus dem Kurzurlaub in Dtld. zurück (1 Woche) --- bei Wahnsinnstemperaturen!
Und neben vielen angenehmen und leider auch traurigen rlebnissen mußte ich u.a. auch noch meinen eigenen Paß beantragen, da meiner nächsten Frühling abläuft und ich dann nicht so leicht wieder nach Dtld. komme.
Ein Dank für den rat an Beatrix, Canada - vermutlich hätte ich nicht daran gedacht, aber als meine Töchter im Juni auch neue Pässe brauchten, hat sie mir den Tip gegeben, dies gleich jetzt beim Urlaub mitzuerledigen.
War gut!!!!!!

Da es sich hier aber um ein Neugeborenes handelt, nochmal zusammengefaßt, was wir neulich erst "hatten":

"alle Kinder, die nach dem 01.01.2000
geboren sind zu mindestens einem deutschen Elternteil, ja die sind per se
Deutsche [[[aber bitte um Himmels Willen trotzdem beim Standesamt I zu
Berlin "anmelden"]]]... bloss deren Kinder [so diese weiter im Ausland leben natuerlich] dann, DIE sind's eben NUR noch, wenn die Eltern innerhalb einer bestimmten Frist [6 oder 12 Monate nach Geburt] das Kind dem Deutschen Konsulat anzeigen... danach ist die "Option" Deutscher zu sein perdue :(... "

Und beim Standesamt I in Berlin ist man gemeldet,w enn man einen reisepaß oder eine dt. Geburtsurkunde für das Kind beantragt.

Viel Spaß beim behördengang - ich habe es "genossen" (und teuer war es auch!!!).

Erholte Grüße - Ursel im nicht ganz so heißen DK

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