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Geschrieben von Rose28 am 13.11.2013, 12:30 Uhr

Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich wollen heiraten. Er ist Spanier, ich Deutsche. Jetzt stellt sich die Frage des Nachnamens.

Als Deutsche wäre es mir am liebsten, wenn wir einen gemeinsamen Familiennamen hätten. Wir würden hier den spanischen Doppelnamen auswählen - das geht rechtlich.

Das Problem ist: Wenn wir Kinder bekommen, erhalten sie einen deutschen Pass mit seinem Doppelnamen, also unserem gemeinsamen Familiennamen. Aber einen spanischen Pass mit der deutsch-spanischen Mischung. Die Kinder hätten dann also zwei Identitäten.

Ist es bei jemandem genauso und welche Erfahrungen bzw. Probleme habt ihr damit? Für welche Namensform würdet ihr euch heute entscheiden? Und was ist das beste für die Kinder?

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen! :)

 
13 Antworten:

Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von DK-Ursel am 13.11.2013, 15:57 Uhr

Hej!

Meine Töchter haben in DK 2 Nachnamen, d.h. meinen als Zwischennamen, den des Vaters als Familiennamen, i mDeutschen (auch Paß) fällt mein Name = Zwischenname weg,w eiel sk eine Zwischennamen gibt.

Probleme haben wir damit nicht - ist eben so.
Die Identitäten kommen ganz sicher nicht durch die beiden Namen, sondern durch die beiden Kulturen/Sprachen, mit denen die Kinder aufwachsen.
Die Namensgeschichte ist eben nur ein Symbol dafür - bürokratischer Kleinkram,, den wir nicht so ernstgenommen haben,weil uns zum Zeitpunkt der Namensfestlegung andere, wichtigere Probleme zu schaffen machten.

Gruß Ursel, DK

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von germanit1 am 13.11.2013, 17:14 Uhr

Seit Anfang der 1990-er kann man in Deutschland seinen Nachnamen waehlen (natuerlich unter denen, die zur Verfuegung stehen).
Wenn du bei Heirat mit einem Spanier in Spanien einen Doppelnamen bekommst, wuerde ich den gleichen auch in Deutschland auswaehlen. Fuer den deutschen Pass der Kinder wuerde ich das auch nach spanischem Recht machen. Mit 2 verscchiedenen Nachnamen (1 fuer jedes Land) gibt es nur ein Durcheinander. Hast du dann auch 2 Fuehrerscheine? Und wie ist das dann mit dem Schulabgangszeugnis?
Ich finde es gut, dass Deutschland das Gesetz damals geaendert hat. Ich habe bei der Heirat meinen Maedchennamen beibehalten (ist in Italien so ueblich) und unser Kind hat den Nachnamen vom Vater. Im italienischen Kinderpass stehe ich als Mutter mit drin. So habe ich keine Probleme sollte ich mal allein mit meinem Kind verreisen.

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von Elanna am 13.11.2013, 19:47 Uhr

Bist du dir sicher, dass euer Kind nicht auch in Deutschland beide Namen führen darf? Ich hatte mal eine deutsch-spanische Schülerin mit Doppelnamen. Einen Pass habe ich vom Kind zugegebenermaßen aber nicht gesehen! allerdings würde sie auch im Schülerakt mit Doppelnamen geführt.

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von isabelita am 13.11.2013, 20:05 Uhr

Mein Vater ist auch Spanier und meine Mutter ist Deutsche. Bei mir ist es so, dass mein erster Nachname spanisch ist und der zweite Nachname ist der Mädchenname meiner Mutter, also ein deutscher Nachname (wie es bei eurem Kind in Spanien wäre). Ich heiße jedoch so auf meinem spanischen Pass und meinem deutschen Pass! Ich persönlich finde das so besser, da ich eben auch deutsch/spanisch bin :-) Mir hat das auch nur Vorteile gebracht. Wie ich in meiner Schulzeit feststellen musste, können spanische Nachnamen für Deutsche soo schwer sein, wodurch einfach mein zweiter Nachname benutzt wurde und auf Klassenlisten manchmal nur noch mein deutscher Nachname erschien.
Eine meiner Freundinnen hat auf dem deutschen Pass die beiden Namen ihres Vaters (also spanisch). Und in Spanien ist ihr zweiter Nachname eben der Mädchenname der Mutter. Sie hat damit keine Probleme und ich glaube auch nicht, dass das bei deinem Kind zu einem Problem führen würde. Daran gewöhnt man sich eben. Allerdings hätte sie sich lieber gewünscht auch in Deutschland den Namen ihrer Mutter zu tragen, da sie auch in der Schule lieber den deutschen Nachnamen benutzt hätte.

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von Canaren am 14.11.2013, 8:14 Uhr

Meine Kinder haben auch in beiden Pässen Doppelname-also spanisches Recht...ich denke es ist einfacher so. LG Kati

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von luvi am 14.11.2013, 10:16 Uhr

Hallo,
der Vater meiner Kinder ist Argentinier, daher bin ich mir nicht 100%ig sicher, wie es mit dem spanischen Nachnamen ist, aber soweit ich weiß, sind spanisches und argentinisches Namensrecht gleich.

Wir konnten bei der Anmeldung der Kinder beim Standesamt entscheiden, nach welchem Recht (nach argentinischen oder deutschem) wir den Nachnamen wählen. Unsere Kinder haben den Namen nach dem argentinischen Recht bekommen, d.h. Familienname ist erster Nachname des Vaters, dann Nachname der Mutter (ohne Bindestrich).
Wir sind allerdings nicht verheiratet.

Unsere Kinder haben in beiden Pässen die gleichen Familiennamen.

Könnt ihr denn nicht als Familiennamen die Kombi wählen?

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass manche Standesämter nicht wissen, dass man bei internationalen Partnerschaften auch das ausländische Recht beim Namensrecht wählen kann.

Mittlerweile würde ich mich wahrscheinlich nicht mehr so entscheiden. Ich finde es manchmal ziemlich nervig immer wieder zu erklären, dass beides die Nachnamen sind, dass sie ohne Bindestrich geschrieben werden. Außerdem findet mein älterer Sohn es blöd, dass er so einen langen Familiennamen hat.
Wir sind allerdings dazu übergegangen meistens nur den argentinischen Namen anzugeben.

Viel Erfolg

Luvi

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von germanit1 am 14.11.2013, 16:52 Uhr

Das hat nichts mit internationalen Partnerschaften zu tun. Auch 100% Deutsche koennen bei Eheschliessung den Nachnamen waehlen. Wenn die im Standesamt keine Ahnung haben, ist eine Fortbildung ueberfaellig. Wie ich bereits geschrieben habe, wurde das deutsche Personenstandsrecht Anfang der 1990er Jahre geaendert und diese Regelung gilt seit der Zeit. Meine alten Gestzbuecher und meine Unterlagen sind leider in irgendeiner Kiste. Sonst koennte ich mal kurz nachgucken.

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von Neus am 15.11.2013, 0:19 Uhr

Wir haben den anderen Fall (Vater Deutscher, ich Spanierin) - der ist einfacher. Ich habe meinen spanischen Doppelnamen behalten. Kinder haben im deutschen Pass nur den deutschen Nachnamen und im spanischen Pass nach spanischen Recht 1. vom Vater und als 2. Namen meinen ersten Nachnamen.

So haben sie in beiden Ländern den gleichen "Rufnachnamen" (2. Nachname in Spanien ist eher als Zusatz). Deswegen wollten wir nicht den doppelten Nachname in Deutschland - man wird immer durch den zweiten Nachname gerufen.

Die Kinder kommen damit sehr gut klar.

Liebe Grüße

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von Lunalein am 18.11.2013, 19:52 Uhr

Ich kann nur sagen, wie wir das gehandhabt haben. Wir leben in Spanien, haben aber für unseren Sohn einen deutschen und einen französischen Pass. Da wir hier wohnen, haben wir das spanische Namensrecht gewählt, also Doppelnamen, obwohl das weder in Deutschland noch in Frankreich so üblich ist. Wollt Ihr denn in Deutschland bleiben?

Im Endeffekt wollte ich aber unbedingt auf allen Dokumenten den selben Namen stehen haben, da das ansonsten noch zu Verwirrung führen könnte. Finde ich super wichtig.

Unser Sohn kann sich aber gerne später mal dazu entschließen, seinen Namen zu kürzen, und meinen Nachnamen (schnief!) rauszuschmeißen.

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von sternenfee75 am 19.11.2013, 0:54 Uhr

Wir haben auch die Kombi deutsch spanisch und ich habe bei der Hochzeit den Doppelnamen meines Mannes angenommen und unsere Kinder heißen hier genauso. Einen span. Ausweis haben sie nicht, aber im span Familienbuch haben sie dann auch die Namenskombi nach Span Recht. Aber da ist der erste Name dann ja auch der gleiche wie in Deutschland, von daher finde ich es nicht schlimm. Denn Zweiten Namen lassen wir hier auch oft weg, außer bei amtlichen Sachen.

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von Neus am 22.11.2013, 0:03 Uhr

Ja, im Prinzip haben wir vor, in Deutschland zu bleiben - die Namen haben wir aber ausgewählt, als wir noch in Spanien wohnten und vorhatten, da zu bleiben. Das Land hat also mit der Entscheidung nichts zu tun.

Wir haben bewusst unterschiedliche Namen auf die Pässen für die Kinder gewählt, weil jedes Land wirklich die Namen anders interpretiert und sowohl ich als Spanierin als mein Mann als Deutsche Probleme mit den eigenen Namen in dem jeweiligen fremden Land gehabt haben.

Ein spanischer Doppelname ist ganz anders zu interpretieren als ein Doppelnamen in Deutschland. Es ist eher ähnlich zu den deutschen Vornamen: hier ist es häufig so, dass man einen Rufnamen und einen Zweitnamen als Vornamen hat, beide stehen im Pass, aber in 95% der Fälle benutzt man nur den Rufname.

So ist es in Spanien mit den Nachnamen, in 95% der Fälle benutzt man nur den ersten Nachname. Ich werde aber in Deutschland fast immer mit dem zweiten Nachnamen gerufen oder bestenfalls mit beiden (als wäre es ein deutscher Doppelname) - beides klingt für mich fremd.

Bei meinem Mann in Spanien war es noch lustiger: viele (fast alle) Computer-Programme verlangen einen zweiten Nachname, insb. in den Ämtern. Weil er keinen hatte, hat er auf seinem Aufenthaltsausweis eine "X" bekommen - unglaublich aber war. Ein Freund von uns sagte: da hast Du noch Glück gehabt, meine Frau hat "XXX" bekommen. Andere wiederum haben da den Mädchenamen der eigenen Mutter eintragen lassen.

Insofern - jeder trifft seine Entscheidungen anhand der eigenen Erfahrungen. Wir haben bisher kein Problem durch die unterschiedlichen Namen auf die Pässe gehabt und ich kann mir kein Szenario vorstellen, in dem es verwirrend sein könnte, deswegen haben wir nur aus unserer Sicht praktisch entschieden.

Liebe Grüße - Neus

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von Lunalein am 26.11.2013, 12:12 Uhr

Das mit dem zweiten Nachnamen in Spanien kenn ich: ich schreibe bei Ämtern oft einfach "no tengo" (hab ich nicht) rein und warte immer noch auf den Tag, an dem ich einen Brief an Frau Notengo erhalte :-)

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Re: Deutsche + spanische Staatsangehörigkeit - zwei Nachnamen - zwei Identitäten?

Antwort von Geisterfinger am 15.01.2014, 11:38 Uhr

Ja, aber im deutschen Namensrecht wählt man einen Familiennamen, den auch die Kinder tragen. Der andere Partner, dessen Namen nicht Familiennamen ist, kann diesen annehmen, als Doppelnamen mit Bindestrich führen oder seinen alten behalten.

Nach spanischem Namensrecht trägt jeder Mensch 4 Nachnamen (oder gekürzt 2), dabei sind jeweils die zwei ersten die ersten Namen der Eltern, die er auch weiter gibt. Dh Mann und Frau tragen keinen gemeinsamen Nachnamen, das Kind aber beide.

Meines Wissens nach muss man sich entscheiden, nach welchem Recht gemischtnationale Familien den Namen tragen und das tun sie dann so in allen Dokumenten und nicht anders in den Dokumenten der jeweiligen Länder.

Letztendlich muss man sich, wenn nicht der eigene Name deutscher Familienname wird, entscheiden, ob man lieber mit seinem Mann oder seinem Kind einen gemeinsamen Namen tragen will.
Ich persönlich finde es sehr schade, dass nach dt. Recht ein Elternteil seinen Nachnamen nicht an sein Kind weiter geben kann, denn eigentlich ist das Kind ja genau ein bischen aus beiden Ursprungsfamlien, das dann eine neue Mischung ergibt.

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