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Geschrieben von Connitaa am 21.05.2017, 23:43 Uhr

Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Hallo,

Wir haben kurz nach der Geburt unserer Tochter in Spanien beim Konsulat auch die dt. Staatsbürgerschaft für sie beantragt - das ist jetzt über 3,5 Jahre her! Sie haben uns damals schon vorgewarnt, dass die Bearbeitungszeit sehr lang wird, da sie in die niedrigste Prioritäten-Stufe fällt (sie hat schon eine andere EU-Staatsbürgerschaft und wohnt in dem Land, von dem sie die Staatsbürgerschaft hat)...aber trotzdem...langsam finde ich es schon extrem lang

War das bei euch auch so? Ist es noch normal, oder sollten wir mal wieder nachhaken?

Liebe Grüsse,
Conny

 
32 Antworten:

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von DK-Ursel am 22.05.2017, 9:40 Uhr

Hej Conny!

Das Kind hat mind. 1 deutschen Elternteil?
Dann müßt Ihr die dt. Staatsbürgerschaft doch nichtbeantragen, die hat sie bereits. Das ist automatisch.
Kein Wunder, daß Ihr nichts hört...

Was habt Ihr denn genau gemacht? An wen habt Ihr wegen was geschrieben?
Und was ist das für eine Auskunft mit der niedrigsten Prioritätsstufe???
Ich wunder mich gerade mal deutlich ...

Am besten beantragt Ihr einen dt. Paß beim Konsulat, dann läuft die Sache über das Standesamt I in Berlin, zuständig für alle dt. Staatsbürger (im Ausland) automatisch.
Sie IST bereits dt. Staatsbürgerin, aber es ist ebengut, sie in Berlin I gemeldet zu haben.
das macht man entweder, indem man einen Paß oder eine dt. Geburtsurkunde beantragt oder sie eben einfach nur meldet.
Aber Deutsche ist sie durch Geburt, wenn einer von Euch Deutscher ist und das ist unabhängig davon, wo Ihr lebt.

Gruß Ursel, DK

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von lilly1211 am 22.05.2017, 9:51 Uhr

Die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt man durch das Abstimmungsprinzip. Leider fehlt in deinem Posting die Essenz der Frage: Ist ein Elternteil deutscher Staatsbürger? Ja? Dann IST das Kind doch per Geburt deutsch. Was willst du denn beantragen?

Ich kenne sehr sehr viele im Ausland geborene deutsche Kinder, niemand musste jemals etwas beantragen, außer natürlich den Reisepass, aber den muss man ja auch als in D geborener beantragen.

Was genau meinst du? Wenn ich als Deutsche egal wo auf der Welt ein Kind gebäre hat es völlig unabhängig vom Vater und dem Geburtsort SOFORT die deutsche Staatsbürgerschaft.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von DK-Ursel am 22.05.2017, 10:38 Uhr

Meine Rede

Anträge werden erst in der Enkelgeneration notwendig - ist das bei Euch der Fall?
dann habt Ihr aber auch noch Zeit, mind. bis die Tochter volljährig ist...

Gruß Ursel, DK

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von germanit1 am 22.05.2017, 16:36 Uhr

So ganz stimmt das nicht.

http://www.italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/03-mailand/03-rk/Staatsangeh_C3_B6rigkeit__Erwerb__deutscher__Staatsangeh_C3_B6rigkeit.html

I. Erwerbsgründe

Generell gilt im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht das Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis-Prinzip). Danach wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von deutschen Eltern erworben ohne Berücksichtigung des Geburtsortes (§ 4 Abs. 1 StAG).

Neuregelung ab 01.01.2000:

Bei Geburt im Ausland wird die deutsche Staatsangehörigkeit nach a) bis f) nicht mehr erworben, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen Aufenthalt hat.

Ausnahme:

Wenn der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigt.


Diese Regelungen werden also dann aktuell, wenn Deutsche, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, ihre Kinder wiederum im Ausland bekommen.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von germanit1 am 22.05.2017, 16:38 Uhr

Ward ihr beim Generalkonsulat oder beim Honorarkonsulat? Im Gk sind aus Deutschland entsandte Mitarbeiter taetig, im Hk nicht.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von reblaus am 22.05.2017, 18:28 Uhr

Wart Ihr denn in Barcelona? Das ist das Konsulat, daß uns unsere Pässe ausgestellt hat... in Valencia haben die nur unsere Papiere und Unterschriften angenommen und weitergeleitet. Ich denke da hat germanit recht, Ihr werdet Euch ggf. nochmals ans Konsulat wenden müssen.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von Connitaa am 22.05.2017, 23:07 Uhr

Danke für die Antworten.

Da hab ich mich wohl unklar ausgedrückt - wir haben die ganzen Anträge gemacht, damit sie die dt. Geburtsurkunde und den dt. Pass bekommt - also einen Nachweis der Staatsangehörigkeit. Ich bin Deutsche, und wir haben das in Valencia eingereicht, wo auch gleich auf die lange Bearbeitungszeit hingewiesen wurde - deshalb die Frage, ob es bei euch auch solange dauert.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von Nadinnsche am 22.05.2017, 23:13 Uhr

Wir haben das erst dieses Jahr beantragt. Da hiess es es werden zur Zeit Anträge von 2013 bearbeitet. Ich würde erst Ende des Jahres nachfragen.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von desireekk am 23.05.2017, 15:22 Uhr

Das Standesamt I in Berlin ist um JAHRE hinterher wenn es darum geht dass eine dt. Geburtsurkunde benötigt wird. Ich glaube das bewegt sich derzeit um 4 Jahre Wartezeit herum.

Wobei das nichts damit zu tun hat dass das Kind einen dt. Pass bekommen kann sofern Ihr Eltern die Voraussetzungen erfüllt.

Gruss

D

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von germanit1 am 23.05.2017, 16:36 Uhr

Fuer den dt Pass brauchst du keine deutsche Geburtsurkunde. Hier in Italien reicht die italienische (wird mehrsprachig ausgestellt). Das HK schickt alles zur uebergeordneten Auslandsvertretung (GK oder Konsularabteilung der Botschaft) und die schicken dann alles weiter nach Berlin. Ich wuerde eventuell mal beim GK wegen dem Pass anfragen.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von luvi am 23.05.2017, 16:41 Uhr

Hallo,
Wir haben damals nur den deutschen Reisepass beantragt. Den hatten wir innerhalb weniger Wochen.

Eine deutsche Geburtsurkunde haben wir nie beantragt. Es hieß, wir müssen uns auf Bearbeitungszeiten von mindestens einem Jahr einstellen. Das war 2006.

Deutsche Staatsangehörige ist sie auch ohne Ausweis.

LG luvi

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von Astrid18 am 23.05.2017, 17:55 Uhr

Wir haben den Kinderreisepass sehr schnell bekommen, den brauchten wir auch für das Visum. Ich glaube, der Kinderreisepass wurde direkt von der Botschaft ausgestellt. Die deutsche Geburtsurkunde hat sehr lange gedauert, die braucht man aber für die Schulanmeldung in Deutschland. Da sind die Schulen mit der ausländischen Geburtsurkunde überfordert.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von Nadinnsche am 23.05.2017, 23:13 Uhr

Die Namensgebung in Spanien ist hier anders wie in Deutschland. HIer hat das Kind 1. Nachname des Vaters und als 2. den der Mutter, in D. der Mutter, wenn unverheiratet. Wir haben gleiche Namensangleichung mit der Geburtsurkunde beantragt. Kostete glaube ich gleich viel.
Wird keine deutsche Geburtsurkunde beantragt, verlieren die Kinder des Kindes das Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft...

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umgekehrter Fall

Antwort von alemana_mex am 24.05.2017, 6:01 Uhr

Wir waren letzte Woche auf dem mexikanischen Konsulat in Deutschland um Reisepässe für die Kids zu beantrage .
Dauer 6 Wochen, Geburtsurkunde hatten sie schon.
Aber die Frau vor uns hat eine Geburtsurkunde beantragt, Ausage der Konsulatmitarbeiterin: sie kann ihr eine zertifizierte Kopie ausstellen, ist in jeder Auslandsbehörde möglich, ABER wenn sie in Mexiko eine sich ausstellen lassen möchte geht das erst in ca. 2 JAHREN.
Weil die dort so lange benötigen um im Ausland geborene zu registrieren.

Also nicht nur die deutschen Behörden brauchen so viel Zeit.
Aber vielleicht gibt es ja dort auch diese zertifizierten Kopien, die das Konsulat direkt ausstellen darf.

LG alemana_mex

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Wird keine deutsche Geburtsurkunde beantragt, verlieren die Kinder des Kindes das Anrech

Antwort von DK-Ursel am 24.05.2017, 10:30 Uhr

Nadinnsche, kannst Du das bitte nochmal erklären.

Germanits Erklärung schlucke ich, da hat sich wohl was geändert, seit meine Töchter klein waren, aber das hier ist ja nochmal anders.
Wir haben noch nie eine dt. Geburtsurkunde gehabt und dennoch sind meine beiden Deutsche und haben einen deutschen (und dänischen) Paß.


Berlin war immer schon hinterher mit der Bearbeitung, auch zu Zeiten, als wir mit denen kommunizierten,daher reichte uns der Paß, .und der kam damals recht schnell.

Gruß Ursel, DK

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Re: Wird keine deutsche Geburtsurkunde beantragt, verlieren die Kinder des Kindes das Anrech

Antwort von Lunalein am 24.05.2017, 10:55 Uhr

Da hat sich wohl in den letzten Jahren etwas geändert. Uns wurde auch erklärt, dass unsere Kinder automatisch Deutsche sind (1 deutscher Elternteil). Die Kinder meiner Kinder müssen aber wiederum bis sie spätestens 18 Jahre alt sind die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, sonst bekommen sie sie nicht mehr.
Wir haben auch das spanische Namensrecht gewählt und die Geburtsurkunde im Konsulat angefragt. Die wird direkt in Berlin ausgestellt. Laut einer Mitarbeiterin arbeiten sie dort seeeehr gründlich und haben einen riiiiesigen Backlog, deshalb dauert es halt ein paar Jahre, bis man die Urkunde erhält. Finde ich nicht weiter schlimm, die rennt uns ja nicht weg.

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Re: Kinderreisepass geht sofort - an speziellen Konsulaten in Spanien

Antwort von Astrid18 am 24.05.2017, 15:03 Uhr

http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/00-Buergerservice/passangelegenheiten/Kinderreisepass/hb-kinderreisepass.html

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang? @ Nadinnsche

Antwort von germanit1 am 24.05.2017, 16:45 Uhr

Das mit der Geburtsurkunde und der dt. Staatsangehoerigkeit stimmt nicht. Von einer Namensangleichung habe ich auch noch nie gehoert.

Sollten unsere ab 2000 geborenen Kinder im Ausland ein Kind bekommen, muessen sie dessen Geburt innerhalb von 1 Jahr bei der deutschen Auslandsvertretung anzeigen, damit das Kind (d.h. unsere Enkel) die dt. Staatsangehoerigkeit erhalten. Das duerfte mit der dt. Geburtsurkunde nichts zu tun haben.

Es gibt eine Namenserklaerung. Die muss man fuer das Kind abgeben, wenn man fuer das Kind einen dt. Ausweis / Pass beantragt und die Eltern verschiedene Nachnamen haben.

Das Staatsangehoerigkeitsrecht ist kompliziert.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang? @Astrid18

Antwort von germanit1 am 24.05.2017, 16:47 Uhr

Hier in Italien bekommt man die verschiedenen Urkunden auf einem mehrsprachigen Formular. Das ist wohl EU weit so.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang? @ Nadinnsche

Antwort von DK-Ursel am 24.05.2017, 19:17 Uhr

Hej nochmal!

Ja, man muß deutlich auseinanderhalten, ob unsere Kinder oder Enkel betroffen sind.
hier geht es doch aber wohl um das Kind, nicht Kindeskind, also...
muß das Kind doch wohl nichts beantragen und kann auch nicht verlieren, oder?
(In DK ist es allerdings so, daß im Ausland geborene und aufgewachsene Kinder bis zu einem bestimmten Alter die dän. Staatsbürgerschaft beantragen müssen, aber die Dänen waren auch wein bißchen langsam mit der Anerkennung der doppelt-erworbene Staatsbürgerschaft.- - Dies aber nur am Rande, hat mit der Frage hier nichts zu tun.)

Gruß Ursel, DK

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang? @ Nadinnsche

Antwort von Lunalein am 24.05.2017, 20:57 Uhr

Das mit der Namensangleichung kann ich bestätigen. Meine Kinder haben aktuell für Deutschland meinen Nachnamen, da ich mit dem Vater nicht verheiratet bin. Deshalb haben wir bei der Beantragung der Geburtsurkunde den Nachnamen nach spanischem Brauch mit beantragt. Der wird dann dort so eingetragen, vermute ich, wir haben sie ja noch nicht erhalten. Insofern dürfte das auch was mit der Geburtsurkunde zu tun haben, die ja dem Pass bzw. Ausweis zu Grunde liegt. Aber so ganz genau weiß ich das alles natürlich auch nicht.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang? @Astrid18

Antwort von Astrid18 am 24.05.2017, 21:40 Uhr

Das wird helfen, wenn auch deutsch dabei ist. Mit der zweisprachigen chinesisch-englischen Geburtsurkunde war die Dame bei der Schulanmeldung überfordert. Aber die Amtssprache ist nun mal deutsch, da will ich jetzt gar nicht so lästern... Aber interessant wäre es schon gewesen, wenn das Kind keine deutsche Geburtsurkunde gehabt hätte.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von luvi am 24.05.2017, 23:45 Uhr

Hallo,
Bei der Namensgebung kann man wählen, nach welchem Recht man den Namen vergeben möchte. Unsere Kinder ( eins im Ausland geboren, eins in Deutschland) haben beide den Familiennamen nach ausländischem Recht, 2 Namen wie in Spanien.
Auch im deutschen Ausweis stehen die 2 Familiennamen.

Das hat aber nichts mit der Geburtsurkunde zu tun.

Die ausländische Geburtsurkunde ist auch in Deutschland gültig, muss aber übersetzt und überbeglaubigt sein.
Wir könnten unseren Sohn problemlos in der Schule anmelden, obwohl immer wieder komisch geschaut wird, wenn wir die vorlegen. Sie ist allerdings auch handgeschrieben.

Der fehlende Eintrag ins Geburtenregister wird erst dann problematisch, wenn ein im Ausland geborenes Kind wiederum ein Kind im Ausland bekommt. Dann wird die deutsche Staatsangehörigkeit nicht vererbt.

LG luvi

Aber gut dass du mich daran erinnerst. Ne Geburtsurkunde wollte ich auch noch beantragen.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von Nadinnsche am 25.05.2017, 12:49 Uhr

Nur Namensantrag und Pass kostet soviel wie Namensantrag und Geburtsurkunde und dann Pass oder so, jedenfalls tat sich da preislich nix. Hat nichts damit zu tun, dass man es muss.
Kindeskind ist dann nicht mehr automatisch deutsch. Ja, innerhalb eines Jahres kann man es aber beantragen. Ich will irgendwas haben bevor sich evtl. irgendwann Gesetze ändern. Deutschen Pass brauchen wir für ihn nicht wirklich, ist teurer und umständlicher als "Inländer", läuft schnell ab. Mein Sohn ist ja auch Spanier, kostet hier 10 EUR und kann man gleich mitnehmen.

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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

Antwort von germanit1 am 25.05.2017, 16:24 Uhr

Deutsche Geburtsurkunde hin oder her. Kindeskind ist nur Deutscher, wenn seine Geburt innerhalb eines Jahres bei einer deutschen Auslandsvertretung angezeigt wird sollte Kindeskind im Ausland zur Welt kommen. Das steht klipp und klar in den Infos des deutschen Generalkonsulats.

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Info kopiert von der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Italien

Antwort von germanit1 am 25.05.2017, 16:48 Uhr

Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern (§ 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz)


Bei Geburt im Ausland erwerben Kinder, deren deutsche Eltern oder deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde(n) und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren / seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben / hat, nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.

Nur wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen, erwirbt das Kind rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

http://www.italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/04-RK/Konsularischer-Service-Informationen/Nichterwerb-deutschen-Staatsangeh_C3_B6rigkeit-im-Ausland-Kinder.html

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Re: Info kopiert von der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Italien

Antwort von DK-Ursel am 27.05.2017, 23:02 Uhr

Genau, nichts anderes habe ich doch eigentlich geschrieben, oder

Und ich sehe immer noch nicht, daß die AP in dieser Situation lebt.
Wenn doch, hat sie ja nun auch dafür eine Antwort.
Gruß Ursel, DK

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Re: Info kopiert von der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Italien

Antwort von germanit1 am 29.05.2017, 16:32 Uhr

DK-Ursel: du warst auch nicht gemeint, sondern andere, die das scheinbar noch nicht verstanden haben.

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Re: Info kopiert von der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Italien

Antwort von DK-Ursel am 29.05.2017, 22:18 Uhr

Alles gut - ich wollte auch für mich selber nochmal sichergehen

Aber es herrscht wirklich viel Verwirrung über das Thema, auch hier inDK.
da hatte ich eine Engländerin in meinem Deutschkursus, die fest glaubte, ihre kinder seien nur Dänen.
Bis zu mBrexit hatte sie das Thema eh nicht interessiert

Gruß Ursel, DK

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Re: Info kopiert von der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Italien

Antwort von Nadinnsche am 30.05.2017, 11:30 Uhr

Ja, ich zum Beispiel und finde das nach wie vor verwirrend ;), und das obwohl ich diese Aussage bereits auf unserer Konsulatseite gelesen hatte.
Ich brauche also fúr mein Kind keine Geburtsurkunde und bringt mir keine Vorteile oder doch? Und wenn mein Kind für meinen Enkel innerhalb eines Jahres eine Beantragung von der deutschen Staatsbürgerschaft beantragen muss mit was macht er das dann, wenn sein Vater oder Mutter keine Geburtsurkunde hat und die erstmalige Beantragung Jahre dauert? Also Aussage ist, der Enkel verliert nicht seinen Anspruch auf Deutsch sein, egal ob er die Geburtsurkunde nie beantragt hat, aber praktisch ist es gar nicht möglich ohne diese zu beantragen, die bekanntlich bei Erstausstellung Jahre dauert...ich weiss, ich habe mich unklar ausgedrückt, aber letztendlich läuft es doch darauf hinaus, und dann ist es egal, wie man es beim Namen nennt. Es ist wahrscheinlich Theorie, aber wenn man schon mal die Möglichkeit hat, dann will man keine Türen unnötig verschliessen, oder?

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Re: Info kopiert von der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Italien

Antwort von germanit1 am 30.05.2017, 16:58 Uhr

Das deutsche Staatsangehoerigkeitsrecht ist kompliziert. Seit meienr Ausbildung hat sich auch einiges geaendert. Hab mich aber aus eigenem Interesse etwas eingelesen.

Als Deutscher muss man sich in Deutschland mit einem deutschen Ausweis /Pass ausweisen. D.h. Dein Kind muesste eigentlich einen deutschen Ausweis haben und den bekommt man ohne deutsche Geburtsurkunde. Damit koennte dein Kind theoretisch dann innerhalb eines Jahres nach der Geburt deines Enkelkindes die Geburt deines Enkelkindes (falls im Ausland geboren) bei der zustaendigen deutschen Auslandsvertretung zeigen (und dann wird wohl die Geburt beim zustendigen Standesamt (ist in Berlin) registriert oder sogar eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt).

Ein deutsches Ausweispapier ist allerdings kein Nachweis fuer die deutsche Staatsangehoerigkeit. Die kann man naemlich in der Zwischenzeit (Ausweispapiere sind ja mehrere Jahre gueltig) verloren haben.

Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen feur mein Kind eine deutscche Geburtsurkunde zu beantragen. Irgendwann werden wir mal einen Pass beantragen. Leider haben wir keine deutsche Auslandsvertretung in der Naehe.

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Re: Info kopiert von der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Italien

Antwort von DK-Ursel am 30.05.2017, 22:24 Uhr

Hej!

ich bin ja nun keni großes Licht, aber soooo kompliziert ist der Text ja nun auch nicht.
Außer, man schreibt es so wie Du, Nadinsche, da habe ich auch aufgegeben.

Wir haben auch nie eine dt. Geburtsurkunde beantragt, aber von Anfang einen deutschen Pass für beide Kinder gehabt.
Von daher liegen ihre Daten beim Standesamt I in Berli nja vor - sie dort wegen der Staatsangehörigkeit irgendwie anzumelden, wäre mir nie in den Sinn gekommen - wen nich doch gleichzeitig eh den paß brauche.
Da war das doch das Naheliegendste, damals auch sehr leicht machbar, weil es in Aabenraa noch ein Konsulat gab.
Heute ist das leider auch alles etwas schwieriger, aber n Flensburg kann man durchaus Hilfe bekommen.

Die Enkel dann allerdings müssen in der Tat die dt. Staatsbürgerschaft beantragen.
Wie gesagt, bei der dän. müßten das schon meine Kinder und nicht erst meine Enkel, wenn wir in Dtld. lebten usn sie dort großgeworden wären.
dann müssen sie so einiges nachweisen, um die dän. Staatsbürgerscvhaft beizubehalten.
Und ihre alte Staatsbürgerschaft dürfen Zuwanderer auch neben der dänischen erst seit letzten November bvehalten, vorher mußte man mit Erwerb der dänischen die dt. abgeben - da hinkte Dk also sehr hinter Dtld. her, das sich doch schon sehr auf die vielen Zuwanderer und Globalisierung eingestellt hat.

Gruß Ursel, DK

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