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Deutsch-Türkische Staatsangehörigkeit?

Thema: Deutsch-Türkische Staatsangehörigkeit?

Hallo, haben heute die Vaterschaft eintragen lassen.Das Sorgerecht bleibt allein bei mir, da mein Freund "noch" türkischer Staatsbürger ist und sonst das türkische Recht mit greifen würde. Jedoch hat meine Maus jetzt wohl beide Staatsbürgerschaften und die türkische muß wohl beantragt werden. Kennt sich jemand damit aus? -an wen muß ich mich da wenden.Muß man selbst zum Konsulat fahren (sind 100km ein Weg)? -Was passiert wenn wir sie beim Konsulat nicht melden? Bin grad leicht verwirrt da ich mir das alles etwas leichter vorgestellt hatte. Danke schonmal für eure Antworten :-)

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 13:41



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Hallo, verstehe ich nicht ganz? Dein Freund hat "noch" die türkische - heißt das, dass er sie ggf. ändern möchte? Euer Kind hat beide Staatsangehörigkeit bis es 18 ist, dann muss es sich für eine entscheiden, weil es kein Abkommen zw. D u. TR gibt. Jetzt ist die Frage, ob es für euch wichtig ist, euer Kind auch in die türk. Staatsangehörigkeit anzumelden (bringt keine Vorteile). Wenn ja, dann ist das türk. Konsulat zuständig, kostet Geld, und muss alle paar Jahre wieder erneuert werden, wie bei den deutschen auch. Hoffe, konnte Dir weiterhelfen. Gruß Y.

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 14:12



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..vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Mein Freund möchte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wir legen eigentlich absolut keinen Wert auf beide Staatsbürgerschaften.(da es keinerlei Vorteile mit sich bringt) Haben aber die Auskunft bekommen unser Kind anmelden zu müßen. Ich ruf jetzt einfach mal beim Konsulat an und erkundige mich. Berichte dann über das Telefonat :-)

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 14:33



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Sowohl Deutschland als auch die Türkei tolerieren die doppelte Staatsbürgerschaft per Geburt. Das Kind braucht sich nicht mit 18 zu entscheiden. Ein Abkommen zwischen den beiden Staaten ist nicht nötig. Hier gibts ein paar "Türkinnen" im Forum, die werden sich sicher noch zu Wort melden. Es muß euch gar nichts an der doppelten Staatsbürgerschaft des Kindes liegen, es geht darum was für das Kind gut ist und was dem Kind etwas bedeutet. Die Entscheidung evtl. eine Staatsbürgerschaft freiwillig abzugeben, sollte bei dem Kind liegen und nicht bei euch. In der Regel muß der ausländische (hier: türkische) Elternteil sich beim Konsulat um die Eintragung des Kindes kümmern. Näheres wirst du sicher von den Türkinnen erfahren. Garantiert kann dein Mann das über die Website des türk. Konsulats erforschen.

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 17:25



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Hallo, vielen Dank für deinen Rat, jedoch gibt es auf der Homepage des Konsulates für dieses Thema keine Info´s. Auch per Telefon konnte ich bis jetzt leider niemanden erreichen. Werde es mal per Mail versuchen. Selbstverständlich soll sie Dinge später selbst entscheiden dürfen. Jedoch verfällt auch ihre Staatsbürgerschaft wenn mein Freund die deutsche annimmt. Daher macht es wenig Sinn wegen nem halben Jahr diesen Aufwand zu starten. (was natürlich nicht bedeutet das sie nicht zweisprachig aufwächst, beide Kulturen kennenlernt etc.)

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 18:12



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Wieso sollte ihre türkische Stabü verfallen, nur weil ihr Vater sie nicht mehr hat? Macht die Unterlagen klar, bevor er seine türkische Stabü abgibt. Das eine hat mit dem anderen nichts mehr zu tun. Weisst du, ich habe zu diesem Thema auch von Konsulaten falsche Auskünfte bekommen. Wenn du Infos wie "Das Kind muß wählen" vom Konsulat bekommst, sei nicht überrascht. Die meisten kennen sich tatsächlich nicht mit der Mehrfachstabü PER GEBURT aus - das ist ein anderer Fall als PER EINBÜRGERUNG. Also nicht aufgeben, selbst wenn die dir mit falschen Auskünften kommen. Falls sich die türkischen Damen nicht melden, kannst du dich an folgendes Forum wenden: Zweipaesse IDIA: Mehrstaatigkeit fuer Deutsche. Es ist eine Yahoo-Gruppe mit folgendem Link: http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 18:23



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Hallo AnnieFaulkner, das würde mich auch interessieren. Gilt das nur für d/tr. Paare oder gilt die doppelte Staatbürg. auch bei türkischen Eltern? Ich habe meine türk. Staatsbürg. abgegeben, da ich die deutsche wollte. Ich dachte aber für die nach 1987 geborenen gibt es beide, bis 18 und dann gilt nur noch eine.... Y.

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 21:32



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Yako, bei dir handelt es sich um eine Einbürgerung und nicht um die doppelte per Geburt. Da gelten ganz andere Gesetze.

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 00:42



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Hi, ja ich weiß. Mich würde es trotzdem interssieren, weil ich noch jüngere Geschwister habe, die auch in D geboren sind. Y.

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 13:18



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Yako, ich kenne mich leider mit dieser Variante nicht aus. Ich kenne mich nur mit dem Fall aus, wo ein Kind doppelte Stabü durch die Eltern hat. Doch deine Frage lässt sich bestimmt durch googlen recht einfach klären. Oder auch einfach auf dem Amt nachfragen, die wissen das dort bestimmt!

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 19:51



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Hallo, lt.Konsulat verfällt die Staatsbürgerschaft des Kindes sobald der Vater die türkische ablegt. Werden also die Kleine nicht beim Konsulat anmelden. Vielen Dank jedoch für die Hilfe

Mitglied inaktiv - 24.04.2008, 21:38



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Hast du eine Quelle hierfür? Auch auf die Gefahr hin, dass ich hier als Zweiflerin und Meckertante rüberkommen: Das scheint mir unwahrscheinlich. Mich interessiert das Thema wirklich.

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 18:10



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Wenn Du Dein Kind auf dem Standesamt angemeldet hast, dann hat Dein Kind automatisch die deutsche StaatsbürgerscHaft. Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht mehr. Deinem Freund würde ich raten die türkische Staatsbürgerschaft zu behalten. Denn ein Wechsel der Staatsbürgerschaften ist auch nicht ohne Probleme.

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 00:56