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biometrischer Reisepass für Baby (ES/D)

Thema: biometrischer Reisepass für Baby (ES/D)

Hola, im Dezember wurde mein Sohn Iñaki geboren. Ich (deutsch) wohne auf den Kanaren. Papa ist Spanier. Nu hab ich beim Konsulat in Las Palmas angerufen, wollte meinen Sohn im Reisepass eintragen lassen. Gibts nicht mehr, wurde mir gesagt. Der kleine braucht einen Biometrischen Kinderausweis mit Passfoto & Fingerabdruck versteht sich (für ein Haufen Kohle). Im Juni solls das erste Mal nach D zu den dt Großeltern gehen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich für einen spanischen Ausweis nun eine DNI für den kleinen beantrage. Was hat das dann für Konsequenzen? Bis jetzt ist er ja "nur" Deutscher per Gesetz. Wie habt Ihr das gehandhabt und warum? Saludos de GC

Mitglied inaktiv - 13.02.2009, 20:14



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Bei uns ist auch der Papa Spanier und ich Deutsch, wir leben allerdings in Deutschland und hier kostete der Reisepass ca 13 Euro für Kinder natürlich auch mit biom. Bild, allerdings ohne Fingerabdruck. Laura hat auch doppelte Staatsangehörigkeit, allerdings haben wir keinen span. Ausweis machen lassen, da ich es auch dumm finde, da sie nach span. Papieren anders heisst als hier in Deutschland. Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass euch ein span. Reisepass dann viel billiger kommt. Das mit dem Eintragen in den Reisepass geht hier schon eine Weile icht mehr.

Mitglied inaktiv - 13.02.2009, 21:22



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Wir wohnen in Frankreich, Papa ist Franzose und ich Deutsche. Wir haben auch einen Kinderreisepass mit biom. Foto aber ohne Fingerabdruck machen lassen. Unser Sohn hat jetzt nur den deutschen Ausweis, hat aber beide Staatsangehörigkeiten. Bei uns hat das Ding 26 Euro gekostet.

Mitglied inaktiv - 14.02.2009, 01:39



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Du kannst für das Kind entweder einen biometrischen EU-Reisepass machen lassen oder einen Kinderpass. Beide kannst du bei einem Vorschulkind postalisch beantragen. Der Kinderpass ist nicht weltweit anerkannt, daher habe ich den EU-Reisepass. Was die Kosten betrifft: Der Pass gilt 5 Jahre lang, da finde ich die Kosten i.O. Wenn das Kind im Ausland geboren wurde, dann solltest du über das Konsulat eine Geburtsanzeige beim Standesamt 1 in Berlin aufgeben lassen, damit das Kind seine dt. Stabü an eigene, im Ausland geborene Kinder weitergeben kann.

Mitglied inaktiv - 14.02.2009, 03:00



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Hej, ich habe mal bzgl. Doppelstaatsbürgerschaft gelesen, dass man, wenn man die dt. und eine andere Staatsbürgerschaft hat, nach Dtd nur mit deutschen Papieren (und umgekehrt genauso) einreisen darf.... Das würde bedeuten, dass Du auf jeden Fall für Dein Kind ein dt. Dokument für die Einreise nach Dtd. brauchst und eben auch ein spanisches für die Rückreise nach Spanien.... Solltest Du vielleicht noch mal nachlesen auf der Konsulatsseite... bin vielleicht gerade nicht auf dem aktuellsten Stand der Dinge, war aber auf jeden Fall mal so. Alles Gute & Gruss

Mitglied inaktiv - 14.02.2009, 10:50



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ich mische mich jetzt mal dazu ein, obwohl ich keine fachliche Info dazu habe, aber eigentlich kann es nicht sein dass man für das jeweilige Land den entsprechenden Ausweis braucht (also für D den deutschen, für E den span.) weil du ja nicht verpflichtet bist dem Kind BEIDE Formulare auszustellen. Ausserdem kannst Du selbst als Erwachsener ja auch mit ein und demselben Ausweis überall hin reisen. Unsere Kinder haben nur den deutschen Kinderausweis und kommen so auch nach Spanien ;-) Man kann ja anhand der Papiere nicht sehen ob das Kind noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat oder nicht. Also wir haben wie gesagt nur den deutschen Kinderausweis und das reicht erstmal bis sie jugendlich sind. Wenn du für Deine Tochter schon so einen Ausweis hast dann müsste das ja genügen, wenn nicht das braucht sie auf jeden Fall einen Reisepass oder können Spanier auch nur mit dem DNI verreisen, wie hier in Deutschland der Perso? Wie peinlich, das weiß ich gar nicht (habe selber nur einen spanischen Reisepass) lg, rebeca (span.) mit Mann (deutsch) in Deutschland mit 3 Kids

Mitglied inaktiv - 14.02.2009, 17:08



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Innerhalb der EU gibt es eigene Regelungen, da haben wir Freizügigkeit, EU-Bürgerschaft und Schengen. Also gilt für Spanien und Deutschland nicht was für Deutschland und nicht-EU-Mitglieder gilt. Doch jedes Land kann da seine eigenen Regelungen treffen. Ich weiss verbindlich, dass sowohl Deutschland als auch die USA von ihren doppelten Staatsbürgern erwarten, dass sie nicht mit dem Reisepass des anderen Landes einreisen.

Mitglied inaktiv - 14.02.2009, 18:16



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bbb

Mitglied inaktiv - 14.02.2009, 18:18



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Hej, ich habe nur geschrieben, dass dies auf alle Fälle mal so war. Expliziet gefunden habe ich es auf die schnelle auch nicht, aber es wird jedenfalls darauf hingewiesen, dass man in Dtd als Deutsche geführt wird und in Spanien als Spanier usw.... http://www.bmi.bund.de/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html Natürlich sieht niemand Deinem Kind an, das es zwei Staatsbürgerschaften hat und Du eigentlich möglicherweise (bin mir nicht sicher, dass dies noch so ist, war aber auf alle Fälle definitiv so) zwei Pässe brauchst - aber damals (ich vermute leider auch heute) machst Du Dich eigentlich strafbar.... Würde deshalb lieber auf dem Konsulat anrufen und dies sicherheitshalber abklären und im Notfall, die Kohle investieren. Gruss maja

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 13:11



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Du hast vollkommen recht, dass man mit dem korrekten Ausweis einreisen muß. Aber für die Reise innerhalb der EU braucht man keinen Reisepass, daher spielt es keine Rolle welchen man hat. Abgesehen davon verstehe ich nicht, was so teuer daran ist, wenn man alle 5-10 Jahre 100€ zahlt, um seine Papiere in Ordnung zu halten.

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 18:37



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Hey Du, ganz einfach.Ich Deutsch,mein Mann Canario,Kleine hier geboren,wohnen auch hier auf Lanzarote.Die Kleine habe ich angemeldet im Konsulat-das ging dann nach Berlin und dann wieder hier her-dauerte ewig.Und nen Pass hat sie nur einen spanischen.Warum soll ich doppelt Geld ausgeben?Hab ja jeder Zeit das Recht einen dtsch.zu bekommen...Nun muesste ich den spanischen verlaengern und werde wohl nen dtsch.beantragen,da wir nach D. zurueckgehen...liebe Gruesse nach nebenan,Kati

Mitglied inaktiv - 14.02.2009, 19:46



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Hallo, bist Du sicher, daß Du beim deutschen Konsulat in Las Palmas klar gesagt hast, daß Dein Sohn unter 6 Jahren alt ist ? Die Vorschrift mit dem Fingerabdruck gilt für alle deutschen Staatsangehörigen über 6 Jahre. LG, Moneypenny

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 16:47



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Hola Meine Kinder haben auch 2 Staatsangehörigkeiten. Deutsch und Ecuadorianisch. Sind in D geboren und musste sie beim ecuadorianischer Konsulat anmelden. Sie hatten am Anfang nur ein Kinderreisepass und damit sind wir ofter überall geflogen. In Ecuador haben wir nur den D pass vorgelegt und die Anmeldebestätigung vom Kosulat, so, haben sie im Computer eingetragen dass sie Doppel Nationalität haben. Dann durften wir in Ecuador direkt und einfach die Pässe beintragen. In D. beim Konsulat, wäre zu teure gewesen und hätte zu lange gedauert. ALs ich die Kinderreisepass damals beantragt habe, haben gesagt, es muss nicht mit FIngerabdrücke sein, da bei kleine Kinder sehr undefiniert sind bzw gar keine fingerabdrücke haben Und in Schengen-Länder denke kann dein Sohn problemlos mit einem pass einreisen oder? Viel Glück und lg Crises

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 22:42



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Also unsere zwei sind ja in Schweden geboren (Papa ist Schwede) und habe den schwedischen Reisepass. Mit dem sind wir bis jetzt immer nach Deutschland geflogen. Deutsche Pässe haben die beiden noch nicht, da muss ich tonnenweise Dokumente übersetzen und beglaubigen und dann mit den beiden nach Stockholm zur Botschaft fahren, mit Kleinkindern ein Horror. Angeblich soll man die Kinder seit diesem Jahr ja auch einfach bei jedem normalen Standesamt in Deutschland melden können und nicht in Berlin. Ich werde das mal das nächste Mal, wenn wir in Deutschland sind, testen. Dann beantrage ich nämlich da ihre Pässe.

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 10:17



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Wir leben in Italien und mein Kleienr hat auch beide Staatsangehoerigkeiten. Als erstes hat er dann einen italienischen Kinderausweis mit Foto (der Ausweis war kostenlos) bekommen. Als ich dann letzten Sommer mit ihm zu einem Klassentreffen in die USA fliegen wollte, haben wir einen italienischen Pass fuer ihn beantragt. Theoretisch muessen sich deutsche Staatsbuerger in Deutschland mit deutschen Papieren ausweisen (das weiss aber nicht unbedingt jeder). Der italienische Reisepass ist 10 Jahre gueltig. Wenn man ihn allerdings ausserhalb der EU benutzen will, muss man eine Wertmarke kaufen, die 1 Jahr gueltig ist. Das Foto muss nicht erneuert werden sobald das Kind darauf nicht mehr erkennbar ist (im deutschen Reisepass muss man das gegen Gebuehr machen lassen). Bei uns kommt noch dazu, dass wir keine deutsche Auslandsvertretung in vertretbarer Naehe haben. Ich habe keine Lust mit einem Kleinkind morgens gegen 3:30 Uhr aufzustehen, damit ich die Faehre um kurz nach 5 Uhr erwische und vor der Schliessung der deutschen Auslandsvertretung dort bin. Ich selbst habe es mehrfach gemacht und gleich die Gelegenheit zu einem Einkaufsbummel genutzt. Allerdings war ich dann immer erst abends zu hause und natuerlich fix und fertig .

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 17:17