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Baby Nachname, wie geht das jetzt in Deutschland?

Thema: Baby Nachname, wie geht das jetzt in Deutschland?

Hallo Ihr Lieben, wir sind noch 3 Personen in unserer Familie.Mein Mann hat wie bei den Spaniern ueblich einen Doppelnamen.Ich meinen normalen Nachnamen (in Spanien nimmt die Frau nicht den Namen des Mannes an) und meine Tochter hat den ersten Nachnamen meines Mannes und als zweiten Nachnamen meinen Namen.Spanisches Namensrecht...Nun wohnen wir hier in Deutschland und ich bin schwanger !!Wird hier das spanische Namensrecht auch tolleriert?Bis vor kurzem war das ja nicht so...aber hatte sich da nicht wa geaendert? Liebe kalte aber glueckliche Gruesse Kati

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 09:33



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Hej Kati! DAS interessiert mich auch, denn meine Töchter heißen auch anders in Dtld. als hier. Ich kenne eine dt. Mutter hierzulande, die dafür kämpfte, daß ihr Sohn den dänischen Nachnamen (Mutters = Zwischenname, also ohne Bindestrich, vor den des Vaters gestellt) auch in Dtld. führen konnte. Der Ausdruck "kämpfte" zeigt Dir schon, daß sie auf erbitterten Widerstand stieß (den kenne ich noch aus meiner Vor-Ehezeit, als es mir darum ging, meinen Namen zu behalten - das war damals in Dtld. absolut nicht erlaubt, schon der Gedanke daran standast unter Strafe, seufz). Wie weit sie damit gekommen ist, weiß ich nicht- ich könnte versuchen, sie zu fragen, wen nhier niemand aktuell Bescheid weiß. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 09:45



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Hallo, erstmal herzlichen Glückwunsch und eine schöne und unbeschwerte Schwangerschaft! Also ... ob sich was rechtlich geändert hat weiß ich nicht. Seid ihr verheiratet? Bei uns war es durch die Heirat kein Problem das Namensrechts des Heimatlandes auch hier in Deutschland anzuwenden. Und soweit mir bekannt (keine Garantie, aber mir schwirrt dieser Satz als Auskunft/Info noch so im Kopf rum) tragen Geschwister den selber Nachnamen (bei gleicher Elternkonstellation natürlich ) LG Katja & Co mit den Doppelnachnamen-tragenden Jungs (beide in Dtl geboren) PS auch an unserer billingualen Schule trägt ein Großteil der Kinder Doppelnachnamen, obwohl hier geboren

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 09:52



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Hej Katja! Schon mal ganz interessant: Nur --- eine spanische Schulkameradin hatte schon vor vielen Jahren durchgesetzt, daß sie das span. Namensrecht bei hrer Eheschließung anwenden konnte und somit nicht den Ehenamen ihres (dt.) Mannes annehmen...mir wurde das verwehrt, obwohl es in Dk ebenso üblich war. Und Doppelnamen sind, wie ich extra hinwies, nicht dasselbe wie z.B. 2 Nachnamen OHNE Bindestrich, also hier sog. Zwischennamen + Nachname. Würde ich meinen Kindern den Bindestrich "verordnen", wäre es auch n Dtld. kein problem. Daß sie hier aber meinen Nachnamen als Zwischennamen haben, wird in Dtld. nicht anerkannt, dort haben sie also nur ihre Vornamen und den nachnamen des Vaters (auf den wir uns für die Deutschen als Familiennamen einigen mußten, obwohl ich diesen Namen nicht trage!) Und Kinder an einer bilingualen Schule haben oft ja auch ausländische Eltern, deren Namensrecht in Dtld. unangeastet bleibt. Wobeiwir wieder bei dem problem der Doppelnachnamen sind --- soweit ich weiß, ist die Bindestrichregelung bei Spaniern auch eher selten, oder? Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 10:05



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Hallo Ursel, also meine beiden Kinder tragen einen Doppelnachnamen OHNE Bindestrich (wie eben in Spanien und Lateinamerika üblich ... hier eben erst der 1. Nachname des Vaters dann mein Nachname). Beide wurden hier geboren. Der große ist "Baujahr" 1997 ... also nicht mehr so klein! Dadurch das Papa Nicht-Deutscher war durften wir uns damals entscheiden nach welchem Namensrecht wir unsere Namen "führen" wollen. Sowohl für die Ehe/für mich haben wir das ausländische Recht anwenden lassen (auch ich trage einen Doppelnamen OHNE Bindestrich mit einem "von" (spanisch "de") dazwischen) ... als auch die Kinder. Es wurde halt in einem ("Gesetzes")Buch geschaut WIE ist es in dem entsprechenden Land üblich ... so wie wir es vorher aufgeschrieben hatten ... okay ... genehmigt - absolut einfach und unkompliziert!!! Ist schon komisch das das so unterschiedlich geregelt (oder eben gerade NICHT geregelt) zu sein scheint. An den beiden billingualen Schulen kommen ein Großteil der Kinder aus Spanien oder Lateinamerika bzw sind aus billingualen Familien. Viele oder die Meisten tragen Doppelnachnamen OHNE Bindestrich ... auch von den hier geborenen und nicht von 2 ausländischen Eltern stammende Kindern. Dort sind Doppelnachnamen etwas ganz normales ... Und - soweit ich weiß (also nicht verbindlich) - dürfen in Deutschland geborene Kinder von Deutschen auch KEINE Doppelnachnamen MIT Bindestrich tragen ... Wobei es sicherlich für Kinder mit teilweise ausländischen Wurzeln wieder Ausnahmen gibt ... Wann ... wer ...wo ... welche ... Rechte hat und wie sie wann angewendet werden erschließt sich mir irgendwie nicht wirklich und ist - in meinen Augen - auch NICHT logisch ... LEIDER! Wie gesagt war das Namensproblem für uns nicht wirklich ein Problem! LG ... und ich hoffe es war nicht zu verworren Katja & Co

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 11:05



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Danke für die Erklärung, Katja. bestätigt aber meine Erfahrung: Meine sspniasche Scuhlfreundin hat bereits in Dtld. einen deutschen nach spanischem Namensrecht geheiratet, als Spanien noch gar nicht in der eU war!!! DK-Namensrecht, wonach ich z.B. auch Anfang der 80er bereits meinen Namen hätte behalten können, wurde nicht anerkannt, nicht einmal, wenn wir in DK geheiratet hätten - dann hätten wir nach 1 Jahr für´s "Familienstammbuch" (das man hier in DK gar nicht kennt) einen Familiennamen bestimmen müssen - und das wäre wieder der des Mannes geworden. Daraufhin habe ich erstmal auf die Hochzeit verzichtet Erst später wurde dann immerhin für EU-Länder anerkannt, daß das ausländische Namensrecht des Ehepartners für die Eheschließung anerkannt wird - wie die Kinder heißen, ist dann aber wieder eine andere Sache. Wir selber hatten vor der Geburt unserer 3. Tochter geheiratet und danach zu große andere Sorgen bürokratischer Art, als daß mich damals ein Name aufgeregt hätte, geschweige denn daß wir noch Kraft für einen diesbezüglichen Kampf gehabt hätten. Aber ärgern kann mich schon, daß meine Töchter in beiden Ländern unterschiedlich heißen und wir mit der Eheschließung dann einen Familiennamen bestimmen mußten, ohne das Recht, den Kindern beide Namen (ohne Bindestrich wie hier) zu geben. Der Sohn besagter Bekannten (deutsch-dänisch) ist gerade erst zur Schule gekommen, also noch nicht sooo groß, und die hat gleich um den Doppelnamen ohne Bindestruch gekämpft. Ob sie ihn gewonnen hat, weiß ich leider nicht, wir haben nur sehr selten Kontakt. Ich bin also sehr gespannt, ob Kati was rausbekommt, aber da schon wieder Spanien involviert ist, hege ic hzweifel - irgendwie scheinen da immer schon gewisse Sonderrechte gegolten zu haben. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 11:57



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Danke für die Erklärung, Katja. bestätigt aber meine Erfahrung: Meine sspniasche Scuhlfreundin hat bereits in Dtld. einen deutschen nach spanischem Namensrecht geheiratet, als Spanien noch gar nicht in der eU war!!! DK-Namensrecht, wonach ich z.B. auch Anfang der 80er bereits meinen Namen hätte behalten können, wurde nicht anerkannt, nicht einmal, wenn wir in DK geheiratet hätten - dann hätten wir nach 1 Jahr für´s "Familienstammbuch" (das man hier in DK gar nicht kennt) einen Familiennamen bestimmen müssen - und das wäre wieder der des Mannes geworden. Daraufhin habe ich erstmal auf die Hochzeit verzichtet Erst später wurde dann immerhin für EU-Länder anerkannt, daß das ausländische Namensrecht des Ehepartners für die Eheschließung anerkannt wird - wie die Kinder heißen, ist dann aber wieder eine andere Sache. Wir selber hatten vor der Geburt unserer 3. Tochter geheiratet und danach zu große andere Sorgen bürokratischer Art, als daß mich damals ein Name aufgeregt hätte, geschweige denn daß wir noch Kraft für einen diesbezüglichen Kampf gehabt hätten. Aber ärgern kann mich schon, daß meine Töchter in beiden Ländern unterschiedlich heißen und wir mit der Eheschließung dann einen Familiennamen bestimmen mußten, ohne das Recht, den Kindern beide Namen (ohne Bindestrich wie hier) zu geben. Der Sohn besagter Bekannten (deutsch-dänisch) ist gerade erst zur Schule gekommen, also noch nicht sooo groß, und die hat gleich um den Doppelnamen ohne Bindestruch gekämpft. Ob sie ihn gewonnen hat, weiß ich leider nicht, wir haben nur sehr selten Kontakt. Ich bin also sehr gespannt, ob Kati was rausbekommt, aber da schon wieder Spanien involviert ist, hege ic hzweifel - irgendwie scheinen da immer schon gewisse Sonderrechte gegolten zu haben. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 11:57



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Grundsaetzlich muessen alle Kinder der gleichen Eltern in D denselben Nachnamen fuehren. Welcher Nachname steht in den deutschen Unterlagen des ersten gemeinsamen Kindes? Derselbe Name wird das zweite Kind tragen muessen.

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 14:52



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Das war jetzt richtig mieses deutsch...

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 14:52



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Oje, mit dem schlechten Deutsch kann ich mithalten, lach! Aber es geht ja auch darum, welchen Nachnamen die Kinder überhaupt haben dürfen --- den in DK möglichen meines Wissens eben nicht. Übrigens kenne ich aber viele Familien, wo die Kinder total versch. Nachnamen haben - familiengebunden ist das beileibe nicht, wenn sich die Familienverhältnisse ändern! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 19:21



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ich bin argentinierin und die kinder heissen nach argentinischem recht FZ (erster name vom papa, zweiter von mir). sie sind beide deutsche bürger aber weil sie einen argentinischen elternteil haben dürfen sie das. geboren 2007 und 2009. eine schöne schwangerschaft dir! lg aan

Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 16:36



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Hallo Ihr Lieben, vielen Dank!!!Dann hoffe ich mal,dass die hier im Amt auch verstehen und machen...ist ja manchmal nicht so einfach !!LG Kati

Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 18:29



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nicht mal eine frage kam. es war alles OK, schon im krankenhaus als die große geboren wurde, sie wollten F-Z mit bindestrich, wir haben erklärt, dass es ohne bindestrich sein sollte und das war´s. im amt, gar kein thema, nur die frau sagte kurz: in D dürfen kinder keine doppelnamen führen. Ich: aber nach argentinischem recht schon. sie: ich muss meine chefin fragen. kommt zurück: sie haben recht, tut mir leid. das war´s! die große wurde in berlin geboren, die kleine in magdeburg. bei der kleinen war gar kein thema. viel glück kati! ana

Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 09:45



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Hallo, wir haben das selbe Problem, aber dafür gibt es eine offizielle Regelung. Siehe unten. Lieben Gruss Belén *** Spanien Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt einen aus den Familiennamen seiner Eltern zusammengesetzten Namen in der Reihenfolge Vater-Name (erster Teil) Mutter- Name (erster Teil). In gegenseitigem Einverständnis können die Eltern auch die umgekehrte Reihenfolge wählen. Die Namensbestimmung für das erste Kind erstreckt sich automatisch auch auf den Familiennamen weiterer gemeinsamer Kinder der Eltern, d.h. hier besteht keine Wahlmöglichkeit mehr. Das Kind selbst kann erst mit Eintritt der Volljährigkeit die Umstellung der Reihenfolge seiner Namen beantragen. Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt einen aus den Familiennamen seiner Eltern zusammengesetzten Namen nach dem o.a. Schema, sofern Vater und Mutter das Kind anerkannt haben. Falls der Vater nicht bekannt ist, erhält das Kind beide Familiennamen der Mutter als eigenen Familiennamen. Eine spätere Namensänderung der Person, deren Namen das Kind führt, erstreckt sich nicht auf den Familiennamen des Kindes. Durch spätere Eheschließung der Eltern oder durch spätere Änderung des Sorgerechts ändert sich der Familienname des Kindes nicht. Das adoptierte Kind erhält den Namen des Annehmenden, einen Doppelnamen aus den Familiennamen der Annehmenden nach dem o.a. Schema. http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration/Asyl/Familiennamen_des_Kindes_nach.html?nn=267412#doc157830bodyText17

Mitglied inaktiv - 04.11.2010, 00:29