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Geschrieben von Dutzi am 17.05.2011, 16:15 Uhr

Amerikanischer Pass

Hallo :)
Wie lange dauert es ungefähr, für mein Baby (ich deutsch, Vater Amerikaner) einen amerikanischen Pass ausstellen zu lassen?
Kind kommt im Nov. auf die Welt, der Vater wird aber voraussichtlich nicht hier in Deutschland sein, um den Pass mit zu beantragen.
Wisst ihr, welche Unterlagen man braucht???
Fragen über Fragen!!! :)

 
37 Antworten:

Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Xantja am 17.05.2011, 19:19 Uhr

Also ich würde mich mal kundig machen, ob das Kind dann überhaupt die amerikanische Staatsangehörigkeit bekommt, so weit ich weiß nur, wenn es auf amerikanischem Boden auf die Welt kommt ... also das regeln die Nationen ja unterschiedlich ...

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Xantja am 17.05.2011, 19:20 Uhr

Aber ich würde mal bei der Botschaft nachfragen ... das wäre mein erster Schritt (stehe nämlich auch vor der Frage wie uhnd wie schnell das geht). LG

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Dutzi am 17.05.2011, 19:41 Uhr

Das haben wir natürlich. Mein Freund ist in Marokko geboren,seine Mutter ist US Bürgerin und er ist jetzt auch marokkanischer und amerikanischer Staatsangehörigkeit.

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Xantja am 18.05.2011, 0:14 Uhr

Beantragt ihr dann auch gleich die marokkanische oder ist das nicht mit der amerikanischen vereinbar? Ich muss auch gleich ein paar Anträge stellen, habe selbst 3 Staatsangehörigkeiten, dazu kommt dann die türkische vom Kindvater ... weiß aber nicht ob die Türkei das toleriert, mal sehen. In Europa ist das ja kein Problem ...

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Cata am 18.05.2011, 4:43 Uhr

Wenns in den Staaten auf die Welt kommt, eine Woche. Der pass meiner Tochter war nach einer Woche im Briefkasten. Geh zur Post, nimm Passbild, Geburtsurkunde und Sozialversicherungsnummer mit, dauert zwei Minuten.
Gesagt wurde uns, es kann bis zu 6 Wochen dauern.

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Dutzi am 18.05.2011, 6:43 Uhr

Ja aber das kommt erst später. Das Kind wird aber später auf jeden Fall 3 Staatsangehörigkeiten haben..

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Dutzi am 18.05.2011, 10:53 Uhr

Kind wird in Dtl auf die Welt kommen... muss den Pass in Frankfurt an der Botschaft beantragen. Frage ist, ob der Vater dabei sein MUSS und wie lange die Botschaft für sowas braucht...wollte nämlich eigentlich so schnell wie möglich in die USA nach der Geburt.... :(

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Natürlich wird es Amerikaner

Antwort von chartinael am 18.05.2011, 14:41 Uhr

... Du benötigst eine Vaterschaftsanerkennung, die Gebursturkunde, die ihn als Vater ausweist. Er muß dann zur Botschaft und die Ausstellung der Geburtsurkunde, der SSN und des Passes beantragen. Ihr benötigt dazu noch ein Paßbild des Kindes.

http://germany.usembassy.gov/acs/reportsofbirthabroad-new/


IF THE PARENTS ARE NOT MARRIED

□ Completed DS-5507, Affidavit of Paternity and Support is required for an applicant born to an unmarried U.S. citizen father. DO NOT SIGN!

□ German Acknowledgement of Paternity (Vaterschaftsanerkennung)

□ German statement regarding custody (Sorgerechterklärung specifying sole or joint custody)

Für die anderen Sachen ist er zuständig.

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Dann muß er nachweisen, daß er lang genug in den USA gelebt hat

Antwort von chartinael am 18.05.2011, 14:42 Uhr

hat er das nicht, kann das kind nicht die us-amerikanische staatsbürgerschaft erhalten. Muß dafür einige Jahre nachweisen.

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von chartinael am 18.05.2011, 14:44 Uhr

Dann benötigst Du auch einen deutschen Paß. Für die Ausreise den deutschen, für die einreise den amerikanischen.

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von HelenaW88 am 18.05.2011, 20:03 Uhr

Hallo,
also ich bekomm meinen Sohn auch erst nächsten Monat.
Bei uns ist es auch so dass er Amerikaner ist und ich deutsch.
Wir haben uns schon erkundigt wie lange es dauert bis der Kleine seinen Pass bekommt im Konsulat, und die sagten das würde 8-10 Wochen dauern. Jedoch haben wir uns noch nicht schlau gemacht was benötigt wird an Unterlagen...

LG

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Dutzi am 18.05.2011, 20:44 Uhr

??? ich bin doch nicht mal amerikanische Staatsbürgerin - wie soll ich denn mit amerikanischem Pass einreisen??? Meine Sachen sind ja geklärt...es geht nur ums Baby...

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Dutzi am 18.05.2011, 20:45 Uhr

8-10 Wochen??? Oh man ich wollte eigentlich 3 Wochen nach der Geburt zu meinem Mann rüberziehen....

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Cata am 19.05.2011, 1:29 Uhr

Och Dutzi! Dann beantrage doch fuers Baby den dt. Pass und reise aus und regel den Rest in den Staaten. Nimm Geburtsurkunde und entspr. Info mit und beantrage dort alles fuer den kleinen Ami, ist doch einfacher. Dem Popel ist es doch wurscht, welchen Pass er besitzt.

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Cata am 19.05.2011, 1:31 Uhr

Man benoetigt als Amerikaner keinen dt. Pass um auszureisen (Kind). Meine kleine Amerikanerin reist nur mit dem Ami-Pass. Der Rest der Familie hat den deutschen. Noch nie hat das jemand bemaengelt.

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von MamaUSA am 19.05.2011, 3:02 Uhr

wenn der Kleine (oder die Kleine) nur mit dt Pass in die USA reist, braucht er entweder ein Rueckflugticket oder ein Visum.

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Dutzi am 19.05.2011, 10:30 Uhr

Weißte, genau DAS war eigentlich auch mein Plan, weil einem das der gesunde Menschenverstand sagt... ABER die Botschaft hat mir gesagt, das Kind MUSS mit amerikanischem Pass bei der Ersteinreise die grenze überschreiten, wenn es das Recht auf amerikanische Staatsbürgerschaft hat... Deswegen bin ich ja sooo verunsichert...
Ansonsten wäre es natürlich kein Stress. hab auch gedacht, ich kann mit dts. Pass rüberfliegen.
Also - wenn die Botschaft das sagt - was soll ich machen?!?!?!?!

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Ist aber so ...

Antwort von chartinael am 19.05.2011, 22:22 Uhr

Staaten mit Staatsangehörigkeit werden mit dem Paß des Landes verlassen und betreten.

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Dein Mann soll einfach herkommen ... wo habt ihr denn geheiratet?

Antwort von chartinael am 19.05.2011, 22:24 Uhr

Oder Du ziehst halt jetzt schon dahin und bekommst dein kind dort.

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Re: Dein Mann soll einfach herkommen ... wo habt ihr denn geheiratet?

Antwort von Dutzi am 20.05.2011, 9:47 Uhr

Wir haben noch nicht geheiratet - das kommt erst im August
"Dein Mann soll einfach herkommen" ... Wenn es so einfach wäre, hätten wir diese Möglichkeiten sicher schon genutzt. Wie soll er hierher ziehen, wenn er nicht mal Deutsch spricht?!?!

"Oder Du ziehst halt jetzt schon dahin und bekommst dein kind dort." ...Wie soll ich denn Geld verdienen, wenn ich jetzt einfach mal so nach Amerika ziehe?? Ich hab ja meinen Job hier und er seinen in den USA!
MANNOOOO

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Nee, er soll für den Behördenkram herkommen ... und vor allem zur Geburt!!!

Antwort von chartinael am 20.05.2011, 14:57 Uhr

Wenn ihr noch nicht verheiratet seid, benötigt ihr nämlich definitiv die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt. Oder ihr heiratet halt hier und dann ist das auch gut. Ich würde mir das mit dem Ziehen in die USA mit Kleinstkind übrigens gut überlegen. Hast Du denn da bereits gelebt? Wie wären da Eure Verhältnisse? Ist Dir klar, daß Du aller Wahrscheinlichkeit zufolge nach einer Trennung nicht wieder einfach so nach Deutschland mit dem Kind reisen kannst?

Gruß

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Aber wieso?

Antwort von MM am 20.05.2011, 23:30 Uhr

Ich habe auch zwei Pässe und lege immer den vor, wie ich gerade lustig bin bzw. den ich dabei habe ;-)! War noch nie ein Problem... Wobei, sind beides EU-Länder (da braucht man also nur Perso). Aber wo ist der grundsätzliche UNterschied???
Ich meine, wenn man einen gültigen Pass vorlegt, ist doch eigentlich egal welchen... Oder???

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War bezogen auf das mit den Pässen und der Einreise...

Antwort von MM am 20.05.2011, 23:38 Uhr

... was die Botschaft da erzählt. Finde das irgendwie unnötig kompliziert.

Versteh ich es richtig, dass das Kind beide Staatsbürgerschaften (=Pässe) haben wird? OK, dann kann es doch mit einer davon (die bereits dokumentiert ist bzw. bald sein wird durch deutschen Pass) einreisen. Dass es noch einen zweiten gibt, wissen doch die Grenzkontrolle gar nicht, kann denen doch auch egal sein - Hauptsache der vorgelegte Pass ist gültig?!

Und dann bekommt es dort auch den amerikanischen, dann sind beide Staatsbürgerschaften amtlich. Und ihr könnt dann später bei der Ausreise aussuchen, welchen es vorlegt ;-). Bzw. man könnte dann vllt. einfach wieder den deutschen vorlegen (auch wenn es den amerikanischen dann auch schon hat) einfach um die Konsistenz bei Hin- und Rückflug zu wahren... (?)

Wie auch immer - worin genau soll das Problem bestehen?

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Re: Amerikanischer Pass

Antwort von Virginiagirl am 21.05.2011, 3:38 Uhr

Oh, da wuerde ich mich nicht drauf verlassen. Bin gerade erst vor 2 Wochen mit meiner Tochter, die beide Staatsangehoerigkeiten und somit beide Paesse hat, in die USA geflogen. Am Frankfurter Flughafen habe ich bei der Passkontrolle (nicht beim Check In) ihren Ami-Pass vorgelegt. Hatte natuerlich nicht bedacht, dass sie kein Visum darin hat (da ja beide Staatsangehoerigkeiten), und die letzte Einreise nach Deutschland schon 2 Jahre her ist (somit also ein alter Stempel).

Da sagt der Typ echt, also ohne Visum darf ihre Tochter aber nicht laenger als 3 Monate in Deutschland bleiben. Da war ich aber heilfroh, dass ich ihren Kinderausweis noch dabei hatte, um beweisen zu koennen, dass sie auch Deutsche ist.

Der Typ meinte dann noch, dass ich IMMER beide Paesse dabei haben muss, sonst koennte es echt Probleme geben.

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§1 PaßG

Antwort von chartinael am 21.05.2011, 13:04 Uhr

http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/__1.html

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt.
(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Reisepass,
2. Kinderreisepass,
3. vorläufiger Reisepass,
4. amtlicher Pass
a) Dienstpass,
b) Diplomatenpass,
c) vorläufiger Dienstpass,
d) vorläufiger Diplomatenpass.
(3) Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. ...

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Gleiches gilt für die US - auch wenn ich die Norm dafür nicht kenne, steht aber hier:

Antwort von chartinael am 21.05.2011, 13:14 Uhr

The Responsibilities of Citizenship

Along with the rights and privileges of a citizenship come certain responsibilities. For example:
All American-German dual nationals must enter the United States with a valid U.S. passport; to enter with only a German passport or Kinderausweis is a violation of U.S. law.

http://germany.usembassy.gov/acs/dual_nationality/

Welches law violated wird, weiß ich aber nicht.

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Ah: Section 215 of the Immigration and Nationality Act (8 U.S.C. 1185)

Antwort von chartinael am 21.05.2011, 13:27 Uhr

Das ist also die Norm, die verlangt, daß US Bürger mit us paß ein- und ausreisen.

Es gibt ausnahmen. So kann ein Kind unter 12 auch in die US einreisen, wenn es im Paß der Eltern steht, welche selbst keine anrecht auf die Staatsangehörigkeit haben, allerdings nur dann, wenn bei der Einreise US-nationalität nachgewiesen werden kann. Das geht aber für das zu Gebärende hier in diesem Falle nicht.

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man kann ja schon den FLug nicht buchen.............

Antwort von MamaUSA am 21.05.2011, 15:51 Uhr

Hallo, ohne Rueckflugticket kann man nur in die USA einreisen, wenn man entweder ein gueltiges Visum oder einen Ami-Pass hat. Da sie aber mit Baby umziehen will, braucht auch das Baby einen der o.g. Nachweise.
Wis sind schon bestimmt 20 Mal ueber den Atlantik geflogen und die Papiere werden immer sehr genau kontrolliert.
Ansonsten wuerde das Baby als Tourist behandelt und muesste nach spaetestens 90 Tagen wieder ausreisen

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Wenn er im August zum Heiraten herkommt, braucht es ja keine Vaterschaftsanerkennung

Antwort von chartinael am 21.05.2011, 23:16 Uhr

... Fragt doch, ob ihr im August schon irgendwas bezüglich der Paßfrage/ Registration of Birth Abroad regeln könnt.

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Re: Nee, er soll für den Behördenkram herkommen ... und vor allem zur Geburt!!!

Antwort von Dutzi am 22.05.2011, 21:37 Uhr

Aber liebe chartinael, ich kann doch mein Leben nicht nach dem "worst case" planen und jetzt sagen - ne sorry, ich zeieh das Kind alleine in Dtl groß, weil ich im Falle der Trennung zu große Probleme hätte...
Ich liebe diesen Mann, will ihn heiraten (was wir so oder so diesen Sommer getan hätten - die Schwangerschaft kam eben noch dazu) und dafür ziehe ich auch erstmal nach Amerika. Plan ist ja auf Dauer nach Dtl zu gehen - aber er muss erstmal Deutsch lernen...

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Re: Wenn er im August zum Heiraten herkommt, braucht es ja keine Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Dutzi am 22.05.2011, 21:38 Uhr

Meinst Du, da kann man bei einem Ungeborenen was machen??

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Re: Nee, er soll für den Behördenkram herkommen ... und vor allem zur Geburt!!!

Antwort von Dutzi am 22.05.2011, 22:28 Uhr

Und zur Geburt kommt er natürlich - aber wie jeder weiß sind die Urlaubstage in Amerika seeeehr beschränkt, von daher wird er nicht sehr lange bleiben können...

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Re: Wenn er im August zum Heiraten herkommt, braucht es ja keine Vaterschaftsanerkennung

Antwort von chartinael am 23.05.2011, 11:37 Uhr

Weiß ich nicht, aber probieren würde ich es. Zumindestens kann man eine Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen. Sprich, dann hätte man bereits alle Unterlagen zur Geburt bei Unverheirateten, aber ihr heiratet ja gottseidank auch. Informiert Euch einfach mal vorab, was genau man benötigt, wenn der Vater nur kurz zur Geburt hier ist.

Interessant auch: heutzutage benötigt man einen Termin bei der Botschaft für derlei Angelegenheiten, macht den also bereits früher.

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Hm, ach so - dann ist das wohl...

Antwort von MM am 23.05.2011, 15:32 Uhr

... anscheinend etwas ganz US-Spezifisches?!

OK, ist einleuchtend, das wusste ich nicht.

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nee, eigentlich nicht ...

Antwort von chartinael am 23.05.2011, 17:24 Uhr

Deutschland hat ja auch so eine Regelung. Viele Länder erwarten, daß man das Hoheitsgebiet des Staates, dessen Staatsbürgerschaft man innehält, mit den Dokumenten des jeweiligen Staates betritt und verläßt.

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Naja, aber dann wissen es wohl...

Antwort von MM am 23.05.2011, 17:41 Uhr

... viele einfach nicht! ZUmindest was ich so mitbekomme...
Ich meine - wenn man zwei Pässe hat, beide gültig, dann ist es doch eigentlich wirklich egal - zumindest wüsste ich nicht, warum nicht?

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Weil es gegen die jeweiligen Gesetze verstößt

Antwort von chartinael am 23.05.2011, 21:05 Uhr

... Gesetze habe ich benannt ... Du findest sicher noch die entsprechende Texte für das andere EU-Land.

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