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Impfung - Hund - Kosten (für Spanien, Frankreich)

Thema: Impfung - Hund - Kosten (für Spanien, Frankreich)

Hallo , vielleicht kann mir jemand von Euch helfen! Stimmt es , daß in Frankreich und Spanien nur Tollwut vorgeschrieben ist? Was kostet eine Tollwutimpfung ( es soll nur das geimpft werden welches vorgeschrieben ist) in etwa? (den Tierarzt habe ich heute leider nicht erreicht und morgen ist der Termin und ich sollte genügend Geld dabei haben) Was ist ein Pass für den Hund? Ich habe bisher nur einen Impfpass, gibt es da Unterschiede? Danke reblaus

von reblaus am 20.02.2013, 15:36



Antwort auf Beitrag von reblaus

Hunde müssen vor der Einreise nach Spanien gegen Tollwut geimpft werden. darf nicht länger wie 12 Monate zurückliegen und UND MUSS mindestens einen Monat vor der Einreise erfolgen. Dazu muss der Hund einen Microchip haben und einen EU Heimtirausweiß der ist Blau, nicht der gelbe ! Für Frankreich: Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren. Es gilt wie für die Einfuhr in Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Folgende Bestimmungen müssen erfüllt werden: - Genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip); - gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein); - Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris, erforderlich. Die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie (wie Pitbulls, Boerboels und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa- Rassen zuzuordnen sind) nach Frankreich ist verboten. (Achtung: Dies zählt auch für American Staffordshire Terrier und “Staffordshire Terrier” ohne FCI- anerkannte Papiere, demnach auch für deren Mixe!) Eine Rassebezeichnung im Impfpass oder ein Rassegutachten reichen nicht aus! Hunde der 2. Kategorie Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. (Die Papiere des Hundes sollten immer mitgeführt werden!) Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Allerdings benötigen diese Hunde kein Stammbuch. Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

von Kruemel_08 am 21.02.2013, 09:30



Antwort auf Beitrag von reblaus

Hunde müssen vor der Einreise nach Spanien gegen Tollwut geimpft werden. darf nicht länger wie 12 Monate zurückliegen und UND MUSS mindestens einen Monat vor der Einreise erfolgen. Dazu muss der Hund einen Microchip haben und einen EU Heimtirausweiß der ist Blau, nicht der gelbe ! Für Frankreich: Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren. Es gilt wie für die Einfuhr in Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Folgende Bestimmungen müssen erfüllt werden: - Genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip); - gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein); - Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris, erforderlich. Die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie (wie Pitbulls, Boerboels und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa- Rassen zuzuordnen sind) nach Frankreich ist verboten. (Achtung: Dies zählt auch für American Staffordshire Terrier und “Staffordshire Terrier” ohne FCI- anerkannte Papiere, demnach auch für deren Mixe!) Eine Rassebezeichnung im Impfpass oder ein Rassegutachten reichen nicht aus! Hunde der 2. Kategorie Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. (Die Papiere des Hundes sollten immer mitgeführt werden!) Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Allerdings benötigen diese Hunde kein Stammbuch. Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

von Kruemel_08 am 21.02.2013, 09:30



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Hunde müssen vor der Einreise nach Spanien gegen Tollwut geimpft werden. darf nicht länger wie 12 Monate zurückliegen und UND MUSS mindestens einen Monat vor der Einreise erfolgen. Dazu muss der Hund einen Microchip haben und einen EU Heimtirausweiß der ist Blau, nicht der gelbe ! Für Frankreich: Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren. Es gilt wie für die Einfuhr in Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Folgende Bestimmungen müssen erfüllt werden: - Genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip); - gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein); - Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris, erforderlich. Die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie (wie Pitbulls, Boerboels und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa- Rassen zuzuordnen sind) nach Frankreich ist verboten. (Achtung: Dies zählt auch für American Staffordshire Terrier und “Staffordshire Terrier” ohne FCI- anerkannte Papiere, demnach auch für deren Mixe!) Eine Rassebezeichnung im Impfpass oder ein Rassegutachten reichen nicht aus! Hunde der 2. Kategorie Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. (Die Papiere des Hundes sollten immer mitgeführt werden!) Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Allerdings benötigen diese Hunde kein Stammbuch. Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

von Kruemel_08 am 21.02.2013, 09:30



Antwort auf Beitrag von reblaus

Also, erstmal Danke Kruemel und.. Tollwut ist eine vorgeschriebene Impfung , hat er nun aufgefrischt, 3 Jahre lang gültig. Es wurde überprüft, ob der Chip funktioniert, positiv! also auch diese Vorschrift erfüllt. Und dann bekam unser Hund noch einen EU weit gültigen Reise/Impfpass. das ganze kostete 55 Euro gruss reblaus

von reblaus am 21.02.2013, 21:21



Antwort auf Beitrag von reblaus

..

von Kruemel_08 am 22.02.2013, 08:05