Hallo Frau Bader, ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot, so dass ich nur noch 4 Stunden/Tag arbeiten darf. Darf ich in dieser Zeit nun meine Überstunden einsetzen, um ab und zu mal einen Tag frei zu nehmen? Und wenn ja, werden mir dann für den Tag frei die 4 Stunden abgezogen oder meine normale Regelstundenzeit? Vielen Dank für Ihre Antwort. M.Smoerrie
von smoerrie am 23.07.2015, 14:19