Hallo Frau Bader, da ich schon weiß, dass ich zum Ende der Elternzeit nicht in meine jetzige Firma zurückkehren kann ( ich wurde extrem wegen der Schwangerschaft gemobbt und bekam ein BV), habe ich im Dezember um ein Zwischenzeugnis gebeten, an das ich jetzt noch mal erinnert habe. Es kam keine Reaktion. Es steht mir wegen langer begründeter Abwesenheit ja zu, aber wie bekomme ich meinen AG dazu? Über einen Rechtsanwalt? Ich möchte nicht, dass das Zeugnis schlechter ausfällt, wenn ich damit “ drohe“, aber ich möchte das Thema endlich beenden. LG Mimi
von Mibu am 15.04.2016, 15:31