Zurückziehen des Beschäftigungsverbots erlaubt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zurückziehen des Beschäftigungsverbots erlaubt?

Hallo, ich bin eine MFA beim Kinderarzt in der 10. SSW. Nachdem ich meiner Arbeitgeberin mitgeteilt habe, dass ich schwanger bin (ca. 5.SSW), wurde bei mir eine Blutabnahme angeordnet. Die verschiedenen Titer wurden bestimmt (CMV-Infektion, Ringelröteln, Hep.-A, Toxoplasmose etc.) Bei dem Blutergebnis kam raus, dass ich keinen Schutz gegen Ringelröteln & Toxoplasmose habe. Daraufhin habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, d.h. ich bin seit 5 Wochen zuhause. Gestern bekam ich einen Anruf aus meiner Praxis, dass mir meine Chefs aufgrund von Personalmangel einen Heimarbeitspatz schaffen müssen, dass ich quasi "geschützt" weiterhin von daheim aus arbeiten kann (permanent Telefonate durch Rufumleitung entgegennehmen während den Praxisöffnungszeiten, Kontrollieren von Patientenlisten, usw.), dass das Praxisteam entlastet ist !! Meine Frage wäre, dürfen meine Chefs laut Gesetz einfach das Beschäftigungsverbot, was schon vor 4 Wochen ausgestellt wurde, wieder aufheben und mir so eine Tätigkeit anschaffen? Über Antworten wäre ich euch dankbar :) LG

von mesutsuezen am 03.07.2014, 10:06



Antwort auf: Zurückziehen des Beschäftigungsverbots erlaubt?

Hallo, ja, das darf er. Sie bekommen ja den vollen Lohn weiter Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2014



Antwort auf: Zurückziehen des Beschäftigungsverbots erlaubt?

Aber ich denke nicht dass er verlangen kann dass Du zu Hause mit deinem Telefon & Anschluss Telefondienst machen musst. Dafür sollte er dann ein entsprechendes Mobiltelefon zur Verfügung stellen. Ich würde an meinem privaten Anschluss nicht ständig das geklingel haben wollen. Musst dann ja auch ständig richtig dran gehen und weißt vorher nicht ob es nicht privat ist. Etwas anderes wäre es wohl wenn Du generell einen Homeoffice Teil hättest, dann sollte dafür ja ein eigener Telefonanschluss vorhanden sein. Gegen die Büroarbeit ansich spricht ja nichts. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 03.07.2014, 14:27



Antwort auf: Zurückziehen des Beschäftigungsverbots erlaubt?

Um die Art des Telefons ging es doch bis jetzt gar nicht. Und klimpern tut das Handy genaus so. Es entstehen keine Kosten für die Nutzung des Telefons - also sehe ich da kein Problem.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2014



Antwort auf: Zurückziehen des Beschäftigungsverbots erlaubt?

Und eigentkich interessiert es in dem bereich keinen ob du nen titer hast usw. Ein bv gibt es hier eigentlich nie! Da du von zuhause arbeitest seh ich da kein Problem. Fast jeder hat heut zu Tage eine Flat zuhause . Ansonsten muss er dies entlohnen.

von CKEL0410 am 04.07.2014, 22:59