Sehr geehrte Frau Bader Meine Elternzeit endet nach 12 Monaten am 28 Juni. Nun bin ich erneut schwanger . In meiner letzten Schwangerschaft ( welche auch die erste war) bekam ich ein sofortiges BV da ich in einer akut Psychiatrischen Klinik als Krankenschwester arbeite . Nun ist meine Frage welches Gehalt bekomme ich jetzt im erneuten BV ? Wer muss das bezahlen ? Kann es Ärger mit dem AG geben? Ich habe Angst das ich nur ein Mindestsatz an Lohn erhalte. Im ersten BV wurde mir bis zum MuSchu ja der volle Lohn ausbezahlt. Und jetzt ? Vielen Dank für Ihre Hilfe !
von C@price am 14.06.2017, 15:39