Frage:
Wo wende ich mich hin
Hallo
Fange von vorne an ich kündigte mündlich hatte neuen Job mündlich wurde schwanger nach 17 Jahren warten. Mein Chef nahm die Kündigung zurück mit der Bitte um sofortiges Arbeitsverbot bin beim Zahnarzt . Nun meine Frage hab Elterngeld 1jahr muss ich meinem Chef kündigen und wer kann mir wegen Job weiterhelfen wende ich mich da ans Arbeitsamt ?
von
Klara4
am 06.10.2016, 19:48
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Wo wende ich mich hin
Hallo,
ich fasse zusammen:
Sie haben mündlich gekündigt, weil Sie einen neuen Job hatten. Dann sind Sie schwanger geworden. Ihr Chef hat dann mitgeteilt, dass er Ihre Kündigung als gegenstandslos ansieht und Ihnen ein Beschäftigungsverbot erteilt.
So, und jetzt bin ich raus.
Wieso sollen Sie kündigen und sich ans Arbeitsamt wenden?
Bitte formulieren Sie Ihre Frage so, dass sie verständlich ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2016
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Wo wende ich mich hin
Kannst du bitte deinen Werdegang und dein Problem nochmal klar verständlich darstellen?
Mitglied inaktiv - 06.10.2016, 19:59
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Wo wende ich mich hin
So wie Du es schilderst haben Dein Chef und Du gemeinsamen Sozialbetrug betrieben? Krass.
Wieso neuen Job, Du hast doch einen dann.
Wie viele Stunden die Woche kannst Du arbeiten?
von
Sternenschnuppe
am 06.10.2016, 20:22
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Wo wende ich mich hin
Verstehe ich das richtig? Dein Arbeitsverhältnis ist NICHT gekündigt und du befindest dich in Elternzeit? Du möchtest aber nicht mehr zu deinem Arbeitgeber zurück?
Bis wann bist du denn Elternzeit?
von
chrissicat
am 06.10.2016, 20:38
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Wo wende ich mich hin
Genau so ist es
von
Klara4
am 07.10.2016, 08:56
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Wo wende ich mich hin
Warum Betrug? Arbeitete dort seit 10 Jahren war noch nie in den ganzen 23 Jahren arbeitslos ! ist echt furchtbar diese Plattform hier für alles was man frägt wird man angegriffen vorallem du bist sehr oft dabei
Schade es gibt Menschen die brauchen Hilfe
von
Klara4
am 07.10.2016, 09:00
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Wo wende ich mich hin
Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Ansonsten gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, ist dort nichts vereinbart und gibt es keinen Tarifvertrag, gelten die gesetzlichen Fristen.
Es ist ratsam, sich erst einen neuen Job zu suchen und danach zu kündigen. Kündigst du selber, wirst du nämlich erstmal keine Leistungen vom Amt erhalten und musst auch erst einmal selbst die Krankenkassenbeiträge zahlen, sofern du nicht verheiratet bist und dein MAnn gesetzlich versichert.
Kündigst du nicht, musst du an dem Tag, nachdem deine Elternzeit geendet hat, bei deinem jetzigen Arbeitgeber wieder arbeiten gehen. Anspruch auf eine Verlängerung der Elternzeit hast du nicht, dies wäre nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Wann endet denn die Elternzeit???
Bei der Jobsuche musst du in erster Linie selbst aktiv werden! Schau im Internet, in Zeitungen etc. nach ausgeschriebenen Stellen. Informiere dich bei möglichen Arbeitgebern, ob sie derzeit jemanden suchen etc.
von
chrissicat
am 07.10.2016, 12:45
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Wo wende ich mich hin
Im Übrigen ist der Vorwurf des Betruges nicht so ganz abwägig.
Es klingt so, als hättest du dein Arbeitsverhältnis eigentlich gekündigt. Als dein Chef erfahren hat, dass du schwanger bist, hat er gesagt "Vergessen wir die Kündigung. Ich schicke Sie stattdessen ins Beschäftigungsverbot."
Somit hast du dann dein Gehalt weiter bezahlt bekommen und dein Chef hat die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Kosten, die der Krankenkasse eigentlich nie entstanden wären, weil das Arbeitsverhältnis ja eigentlich gekündigt war. Und das Entgelt hätte dir aus selben Grund nicht zugestanden.
Daher der Vorwurf des Betruges!
Ob dies so war, lässt sich nur vermuten. Dein Posting ist sehr wirr und wenig verständlich geschrieben!
von
chrissicat
am 07.10.2016, 12:53
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Wo wende ich mich hin
Weil Du Dir eine Lohnfortzahlung erschlichen hast für einen Lohn, den es nach Deiner Kündigung gar nicht mehr gegeben hätte.
Das nennt man Sozialbetrug.
Ganz einfach.
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2016, 18:16
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Wo wende ich mich hin
Auch mündliche Absprachen sind verbindlich. Genauso wie mündliche Zusagen zu Arbeitsverträgen. Darum ist es Betrug, die Kündigung rückgängig zu machen, um sich volle Gehälter zu erschleichen. Und dabei wart ihr beide beteiligt, der Chef genauso wie du.
Mitglied inaktiv - 07.10.2016, 18:37
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Wo wende ich mich hin
Ich hab gearbeitete aber als zahnarzthelferin darf man halt nicht mehr arbeiten am Patienten
von
Klara4
am 07.10.2016, 20:13
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Wo wende ich mich hin
Ich hab gearbeitete aber als zahnarzthelferin darf man halt nicht mehr arbeiten am Patienten
von
Klara4
am 07.10.2016, 20:13
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Wo wende ich mich hin
An der Rezeption hättest du weiter arbeiten dürfen, das ist unschädlich für die Schwangerschaft. Aber du hattest ja gekündigt!
Mitglied inaktiv - 07.10.2016, 20:19
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Wo wende ich mich hin
Was denn nun ? Hast Du einen Tag gearbeitet nachdem ihr die Kündigung rückgängig gemacht habt?
Wieso wurde sie rückgängig gemacht?
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2016, 00:45
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Wo wende ich mich hin
"Mein Chef nahm die Kündigung zurück mit der Bitte um sofortiges Arbeitsverbot bin beim Zahnarzt."
Ihr habt einen Deal gemacht: die Kündigung zurücknehmen und die KK soll für die Kosten des Deals aufkommen. Dabei hätte dich der Chef an der Rezeption immer noch beschäftigen können, sofern dort die Möglichkeit bestanden hätte.
Mitglied inaktiv - 09.10.2016, 12:44