Hallo Frau Bader, für den jetzigen Monat Erwerbstätigkeit wurde keine Lohnsteuer einbehalten. Zählt dieser Monat dann überhaupt für die Berechnung des Elterngeldes oder zählt er als 0,00 Euro? Vielen Dank und liebe Grüße
von lyla2009 am 25.07.2016, 10:12