Sehr geehrte Frau Bader, bezüglich des Elterngeld habe ich einige Fragen, diese ich hoffe bei Ihnen beantwortet zu bekommen. Zurzeit befinde ich mich in meiner 1 Jährigen Elternzeit diese im Oktober diesen Jahres (2015) endet und somit auch der Elterngeld Bezug. Mit Beendigung meiner Elternzeit, beginnt fortlaufend mein Arbeitsverhältnis. Zu meiner Frage: Wenn ich noch in der Elternzeit erneut schwanger werden würde, und ich nach der Elternzeit von Kind 1 nur beispielsweise 1 Monat arbeiten gehen würde bevor die Mutterschutzfrist des 2 Kindes beginnen würde, wie würde sich dann das Elterngeld berechnen? Würde zur Berechnung des Elterngeld, das Gehalt des einem Monats in dem ich arbeiten war (nach der Elternzeit) mitgezählt werden und die weiteren 11 Monate wo ich noch in Elternzeit des 1 Kindes war, mit dem Gehalt der 11 Monate vor der Geburt von Kind 1 ausgetauscht werden? Komme ich somit ungefähr wieder auf die gleiche Summe Elterngeld wie beim ersten Kind? Ich wäre ihnen sehr dankbar mir diese Fragen beantworten zu können. Mfg
von veri8486 am 03.05.2015, 09:41