ich arbeite seit 10 Monaten , 13 Monate nach der Entbindung, nun wieder während meiner Elternzeit in Teilzeit und erhalte zu meinem Teilzeitgehalt Elterngeld. Nun bin ich wieder schwanger. Wie berechnet sich nun mein Gehalt, wenn der Arbeitgeber mich nach Mitteilung der Schwangerschaft erneut ins Beschäftigungsverbot schickt ? Werden die letzten drei Monate der Elternteilzeit oder mein volles Gehalt der letzten drei Monate vor der vorherigen Schwangerschaft als Bemessungsgrundlage gewertet ?
von lilalilli am 22.09.2015, 22:46