Wieviel Anwesende beim Umgangsbesuchen mit Baby zulässig

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieviel Anwesende beim Umgangsbesuchen mit Baby zulässig

Guten Tag Frau Bader, ich bin Vater einer zwei Monate alten Tochter, die Mutter und ich haben uns schon in der Schwangerschaft getrennt. Mir wird gestatte meine Tochter eine Stunde pro Woche zu besuchen, leider im Wechsel alle 14 Tage Wochentags und dann am Wochenende immer um 10.00 Uhr, was für mich schon sehr schwierig ist, da ich berufstätig bin. Nun aber zum Hauptproblem, ich darf meine Tochter im Haus der ehemaligen Schwiegereltern besuchen, allerdings ist dann nicht nur die Mama meiner Tochter im Zimmer anwesend, was ich ok finde, da dieses unserm Baby Sicherheit gibt und ich auch bei Bedarf Fragen stellen kann,sondern auch der Opa. Beide sprechen nicht mit mir, nur die Mama beantwortet kurz Fragen. Das ist für mich sehr unangenehm da ich mich nicht unbefangen mit unserer Tochter beschäftigen kann. Ich würde meiner Kleinen Maus auch gern mal eine Geschichte vorlesen oder ihr etwas vorsingen, damit sie sich an meine Stimme gewöhnen kann und wir Nähe und Vertrauen aufbauen. Ist das Verhalten bzw die Anwesenheit des Opas / Mutter zulässig?

von p...082016 am 07.10.2016, 09:01



Antwort auf: Wieviel Anwesende beim Umgangsbesuchen mit Baby zulässig

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich mich leider nicht äußern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2016



Antwort auf: Wieviel Anwesende beim Umgangsbesuchen mit Baby zulässig

Hallo, also 1 Stunde die Woche ist viel zu wenig Umgang für den Vater. Ich würde mich mal an das Jugendamt wenden und mit deren Hilfe eine verbindliche Umgangregelung finden. Sie haben auch Anspruch darauf, dass Kind alleine zu sehen - ohne Anwesenheit anderer Personen. Auch dürfen sie das Kind "ausführen" - also alleine und ohne Begleitung z.B. mit dem Kinderwagen spazieren gehen. Auch haben die das Recht, das Kind zu Besuch bei Ihnen zu Hause zu haben. Mit zunehmenden Alter länger und nach Ende der Stillzeit auch über nacht. Haben Sie schon das gemeinsame Sorgerecht beantragt? Darauf haben Sie einen Anspruch.

Mitglied inaktiv - 07.10.2016, 10:43



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Hallo 123imsauseschritt, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mehrfach versucht meine Tochter öfter zu sehen und auch zu günstigeren Zeiten, vor oder nach der Arbeit, mein Wunsch war 3mal pro Woche für eine Stunde zwischen 08:00-09:00 Uhr oder 17:00-18:00 Uhr , alle Vorschläge wurden von ihrem Anwalt abgelehnt,( zu oft, würde die Mutter zu sehr in Ihrem Leben einschränken, Uhrzeiten nicht möglich da meine Tochter dann gestillt wird, Abendessen für Ihre zweite Tochter gemacht werden muss, Hausaufgaben usw."es bleibt bei den von uns vorgeschlagen Umgangszeiten." Habe versucht über Familienberatungsstelle und Jugendamt eine gemeinsame Lösung zu finden. Anwalt der Mutter hat dem JA geantwortet" Kein Interesse an einem Gespräch" Familienberatung hat keine Reaktion erhalten. Anwalt der Mutter wurde von meiner Anwältin angeschrieben ob sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim JA abgeben würde , keine Reaktion von Mutter oder Anwalt. Beantrage jetzt das gemeinsame Sorgerecht beim AG. Hat sich leider etwas hingezogen da Familienberatung und JA mich gebeten haben, abzuwarten...

von p...082016 am 07.10.2016, 11:08



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Hallo, in diesem Fall muss umgehend der Umgang und das Sorgerecht eingeklagt werden. Und was der gegnerische Anwalt schreibt, ist Blödsinn - und das weiß er natürlich auch. Damit kommt man bei Gericht nicht durch. Allerdings wird der Umgang wohl auch kaum auf 3 Mal die Woche 1 Stunde festgelegt werden. In der Regel ist es so, dass es in dem Alter unter der Woche 1 Mal UMGANG für 1 - 2 Stunden gibt (sie dürfen also mit dem Kind in der Zeit alles machen und müssen nicht bei der Mutter daheim bleiben) und am Wochenende (je nach Stillen) auch bis zu 1 ganzen Tag. Nach dem Abstillen dann auch über Nacht. Da ist die Regelung meistens so, das die Wochenenden aufgeteilt werden - immer abwechseln das ganze Wochende von Freitag nachmittags / abends bis Sonntags nachmittags / abends.

Mitglied inaktiv - 07.10.2016, 11:13



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Also wären zwei Besuche pro Woche realistisch? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ich das gemeinsame Sorgerecht erhalte, der Rechtsanwalt versucht alles, um eine Situation zu konstruierten, in der dargelegt werden soll dass keine normale Kommunikation zwischen mir und der Mutter stattfinden kann. Seit dem Zeitpunkt als ich über das Gemeinsame Sorgerecht gesprochen habe, tauchte der Anwalt auf und es gibt keinen direkten Schriftverkehr mehr mit der Mutter, nur über Ihren Anwalt. Bei den Besuchen erhalte ich mündlich Informationen über unser Baby, schriftlich verweigert die Mutter jede Antwort. Wie entscheiden Richter heut zu Tage in solchen Fällen. Wollte erst das Sorgerecht beantragen und wenn ich das evtl bekommt danach den Umgang vom Gericht regeln lassen . Habe angst dass der Richter sagt , wer den Umgang nicht miteinander regeln kann , kann auch das Sorgerecht nicht gemeinsam ausüben?

von p...082016 am 07.10.2016, 11:27



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Hallo, Das ist am Familiengericht Alltag... Das ist wirklich ein absolut harmloser Fall bei Euch :-) Die Chancen auf das Sorgerecht dürften sehr gut sein - ich sehe keinen Grund aus Deiner Schilderung, warum es nicht zugesprochen werden würde. Nur weil die Mutter das nicht will, ist kein Grund. Der Umgang wird dann direkt mitgeregelt. 2 Mal die Woche sind sehr realistisch. Auch gemeinsame Ferien von 2 - 3 Wochen am Stück stehen Dir zu, sobald das Kind etwas älter ist. Ist Dein Anwalt FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT? Wenn nicht - vielleicht zu einem anderen wechsel .... hier sollte ein Profi ran.

Mitglied inaktiv - 07.10.2016, 11:39



Antwort auf: Wieviel Anwesende beim Umgangsbesuchen mit Baby zulässig

Danke, Ihre Antwort stimmt mich wirklich zuversichtlich :-) Habe bis jetzt nur die schlimmsten Entscheidungen in den einschlägigen Foren, was Sorgerecht und Umgangsrecht betrifft, gefunden. Ja meine Anwältin ist auf Familienrecht spezialisiert, nur leider war sie jetzt einige Zeit krank, habe nächste Woche einen Termin, hoffe ab da an gehts dann vorwärts.

von p...082016 am 07.10.2016, 11:48



Antwort auf: Wieviel Anwesende beim Umgangsbesuchen mit Baby zulässig

OK, würden Sie denn den Ausführungen von123imsauseschritt grundsätzlich zustimmen oder gehen die Ansätze in die falsche Richtung?

von p...082016 am 07.10.2016, 13:57



Antwort auf: Wieviel Anwesende beim Umgangsbesuchen mit Baby zulässig

OK, würden Sie denn den Ausführungen von123imsauseschritt grundsätzlich zustimmen oder gehen die Ansätze in die falsche Richtung?

von p...082016 am 07.10.2016, 14:01



Antwort auf: Wieviel Anwesende beim Umgangsbesuchen mit Baby zulässig

Frau Bader darf nicht zustimmen, aber sie gehen in die richtige Richtung. Lediglich beim Sorgerecht habe ich andere Entscheidungen miterlebt im engsten Freundeskreis. Zumindest das OLG Schleswig urteilt nach wie vor gegen die Väter. Argument: Eine belastete Mutter belaste das Kindeswohl mehr als das gemeinsame Sorgerecht ihm dient. Belastet ist sie, weil sie Entscheidungen zusammen treffen muss, was sie ablehnt. Herrlich oder ? :-( Beim Umgang hast Du sehr sehr gute Chancen Euer Kind bald alleine zu sehen. Es macht sich sehr sehr gut vor Gericht zu bitten eine gemeinsame Elternberatung zu beschließen, weil Du gerne zusammen mit der Ex an Eurer Kommunikation als Eltern arbeiten möchtest.

von Sternenschnuppe am 07.10.2016, 18:12



Antwort auf: Wieviel Anwesende beim Umgangsbesuchen mit Baby zulässig

Ja ich muss sagen, es ist schon sehr erschreckend dass Recht nicht gleich Recht ist. Und sich Richter nicht überall an die Leitsätze des Gesetzgebers halten. Die Stellungnahme des Bundestages ist ja recht eindeutig.

von p...082016 am 07.10.2016, 21:32