Guten Tag Frau Bader,
ich habe 28 Tage Jahresurlaub.
Mein voraussichtlicher ET ist der 9.7.2015, daher mein Mutterschutz von voraussichtlich 28.5.2015 - evtl. 3.9.2015.
Danach möchte ich für 1 Jahr in Elternzeit.
Bekomme ich für 8 oder 9 Monate den Urlaub? Da es ja sein kann das mein Kind schon im Juni kommen könnte und ich dann nur bis Ende August in Mutterschutz wäre.
Jetzt schon vielen Dank für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 29.01.2015, 08:53
Antwort auf:
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2015
Antwort auf:
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Selbst wenn das Kind eher kommt, wird die Zeit vom Mutterschutz, die vor Geburt dann weniger war, hinten dran gehangen . Es bleibt bei den 9 Monaten Urlaubsanspruch, außer der Arzt würde den ET ändern, was meist nur in den ersten Wochen passiert.
von
sternenfee75
am 29.01.2015, 09:55