Sehr geehrte Frau Bader, ich bin am ersten Tag nicht angetreten, darauf folgte eine Abmahnung. Was bedeutet diese für mich? Heute am zweiten Tag hatte ich telefonischen Kontakt mit einem Verantwortlichen des Betriebes, der mich umsetzen möchte, wie sie es auch beschrieben haben. Zusätzlich soll ein Änderungsvertrag zustande kommen, von VZ in TZ. Mein FA meinte, er müsse mich die ersten drei Monate rausnehmen, wegen einer nicht nachweisbaren Immunität gegenüber Cytomegalie. Der FA begleitete mich bereits während der 1 SS und stellte mich damals in der 7. SSW ins BV. Aus meiner Sicht ist es schwierig mich in dem Betrieb, in dem ich arbeite, umzusetzen. Wir sind eine kleine, 1 gruppige Einrichtung mit ausschl Wickelkindern v 0-3 J. Selbst wenn ich mich nur im Büro aufhalte, dies ist die einzige Möglichkeit mich "umzusetzen", schließt das nicht aus, dass ich evtl mit Speichel/ Urin der Kinder in Berührung komme. Die Garderobe der Kinder ist direkt vor dem Büro und ich kann/ möchte mich ja auch nicht darin einsperren. Der Verantwortliche mit dem ich heute sprach, möchte das Treffen (Änderung des Vertrags etc) zwischen uns in den öffentlichen Raum (Café) verlegen, Begründung "nicht nachweisbare Immunität der Cytomegalie"... Meine Fragen: - was bedeutet die Abmahnung für mich und erlischt die irgendwann wieder? -sollte mich mein FA nach Möglichkeit noch vor dem Treffen ins BV schicken? - wie verhalte ich mich dem AG gegenüber korrekt?
von Juli Fiorucci am 02.02.2016, 21:55