Wie verhalte ich mich gegenüber AG richtig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie verhalte ich mich gegenüber AG richtig?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin am ersten Tag nicht angetreten, darauf folgte eine Abmahnung. Was bedeutet diese für mich? Heute am zweiten Tag hatte ich telefonischen Kontakt mit einem Verantwortlichen des Betriebes, der mich umsetzen möchte, wie sie es auch beschrieben haben. Zusätzlich soll ein Änderungsvertrag zustande kommen, von VZ in TZ. Mein FA meinte, er müsse mich die ersten drei Monate rausnehmen, wegen einer nicht nachweisbaren Immunität gegenüber Cytomegalie. Der FA begleitete mich bereits während der 1 SS und stellte mich damals in der 7. SSW ins BV. Aus meiner Sicht ist es schwierig mich in dem Betrieb, in dem ich arbeite, umzusetzen. Wir sind eine kleine, 1 gruppige Einrichtung mit ausschl Wickelkindern v 0-3 J. Selbst wenn ich mich nur im Büro aufhalte, dies ist die einzige Möglichkeit mich "umzusetzen", schließt das nicht aus, dass ich evtl mit Speichel/ Urin der Kinder in Berührung komme. Die Garderobe der Kinder ist direkt vor dem Büro und ich kann/ möchte mich ja auch nicht darin einsperren. Der Verantwortliche mit dem ich heute sprach, möchte das Treffen (Änderung des Vertrags etc) zwischen uns in den öffentlichen Raum (Café) verlegen, Begründung "nicht nachweisbare Immunität der Cytomegalie"... Meine Fragen: - was bedeutet die Abmahnung für mich und erlischt die irgendwann wieder? -sollte mich mein FA nach Möglichkeit noch vor dem Treffen ins BV schicken? - wie verhalte ich mich dem AG gegenüber korrekt?

von Juli Fiorucci am 02.02.2016, 21:55



Antwort auf: Wie verhalte ich mich gegenüber AG richtig?

Hallo, wenn Sie grundlos nicht zur Arbeit erscheinen, kann der Arbeitgeber in kündigen, auch wenn Sie schwanger sind.und wenn ich es richtig verstehe, sind sie am zweiten Tag auch nicht zur Arbeit erschienen. Da Sie kein BV haben, dürfte den Arbeitgeber dies zur Kündigung berechtigen. ob der Arbeitgeber sie in ein Büro setzen kann, entscheidet das Gewerbeaufsichtsamt. Ich persönlich bin durchaus der Meinung, dass im Büro arbeiten können. Das dürfen sie auch nicht einkaufen et cetera, wo sie auch auf andere Menschen und Kinder treffen. Ich als Arbeitgeber würde Ihr Verhalten so deuten, das Sie gar kein Interesse daran haben, die Tätigkeit auszuüben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2016