Liebe Frau Bader, ich habe eine etwas kompliziertere Frage: Ich beziehe neben meinem Lohn von € 1700,00 jeden Monat Provision dem Umsatz abhängig. Mein Mutterschutz beginnt am 08. Juni 2016 und ET ist am 20. Juli 2016. Da ich nun aber aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden seit Anfang März erst krankgeschrieben war und dann ein BV ausgesprochen bekommen habe, so dass ich nur noch 4h täglich arbeiten gehen darf, hat sich meine Provision natürlich erheblich gekürzt. Ich habe nun gelesen, das eigtl. bei einem BV auch das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen vor BV gezahlt werden muss (mit Provisionen). Stimmt das? Und wie verhält sich das bei mir? Und wie ist nun mein Mutterschaftsgeld zu berechnen? Das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate, d.h März-Mai oder die Monate VOR der BV? Das heißt Januar-März? Ich stehe leider völlig auf dem Schlauch. Und es ist es kompliziert. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung. LG
von Wendydarling am 17.05.2016, 13:15