Wie klagt man einen Betreuungsplatz ein?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie klagt man einen Betreuungsplatz ein?

Guten Tag, unser Sohn ist 20 Monate alt und hat in unserer Kommune keinen Krippenplatz bekommen. Weder ab einem Jahr, noch ab zwei Jahren. Das ist für uns eine große Belastung, denn wir sind beide berufstätig: mein Mann vollzeit, ich teilzeit. Nun haben wir ab dem nächsten Monat einen Platz in einer privaten Einrichtung bekommen. Diesen werden wir annehmen. Die Kosten sind allerdings um ca 150€ monatlich höher als in einer städtischen Einrichtung. Um diese Differenz wollen wir nun die Stadt verklagen. Wie geht man da vor? Wer ist unser Ansprechpartner? Was für Kosten kommen auf einen zu, denn wir haben keine Rechtsschutzversicherung? Muss das über das Gericht gehen oder geht es auch außergerichtlich? Vielen Dank

von Apple85 am 08.04.2014, 11:06



Antwort auf: Wie klagt man einen Betreuungsplatz ein?

Hallo, haben Sie schon schriftlich mit Fristsetzung zur Stellungnahme aufgefordert? Dann bekommen Sie einen bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen (das können Sie alles alleine). So, und wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, muss ein Fachwanwlt f Verwaltungsrecht ran Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



Antwort auf: Wie klagt man einen Betreuungsplatz ein?

Ansprechpartner ist der oder die Sozialdezernent/in des Kreises. Antrag auf Krippenplatz stellen und gleichzeit eine Klage androhen.

von Himbeere2008 am 08.04.2014, 21:51