Frage:
Wie ist die Rechtslage?
Hallo Frau Bader,
ich hatte neulich schon mal wegen den neuen Arbeitszeiten geschrieben.
Mein Problem ist leider noch nicht gelöst:
Zur Erinnerung:
Mein Partner arbeitet in Rollwoche
(7 Tage arbeiten, 2 Tage frei, 7 arbeiten, 2 frei, 7 arbeiten, freies Wochenende).
Ab September soll ich in Früh- (6-14:45) und Spätschicht (14:30 - 23 Uhr) arbeiten. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts geschrieben von Schichtarbeit. Betriebsrat und Vereinbarungen gibt es nicht.
Unser Sohn ist drei Jahre alt.
Am Montag gab ich meinem Chef den Schichtplan meines Partners und habe darin vermerkt, wann ich Die Spätschichten machen könnte.
Gestern sagte er mir,dass es so aber nicht möglich sein wird. Er möchte gern, dass bei uns ein wöchentlicher Wechsel entsteht und nicht aller zwei oder vier Tage.
Eins noch:
Die Firma,in der ich arbeite,hat dieses Jahr eine große Investition getätigt. Und um irgendwelche Zuschüsse zu bekommen, mussten zwei neue Mitarbeiter eingestellt werden. Einer ist seit Jahresanfang schon da und der zweite fängt im Dezember an.
Wie ist denn die Rechtslage, wenn ich mich weigere Spätschicht zu arbeiten?
Immerhin war es ja Voraussetzung für die Zuschüsse neue Mitarbeiter einzustellen - und nicht zu entlassen.
Mit freundlichen Grüßen
KattlMai2013
von
KattlMai2013
am 11.08.2016, 09:27
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Hallo,
ich habe das doch schon beantwortet.
Wenn im Vertrag nichts steht, kommt es darauf an, wie es vorher war.
Wenn Sie da Schicht gearbeitet haben, können Sie es nicht einseitig ändern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2016
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
.
von
peekaboo
am 11.08.2016, 09:33
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Nur 40 Stunden pro Woche.
von
KattlMai2013
am 11.08.2016, 10:52
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Einsatzort drinnen steht, dann kann er die aufteilen wie er denkt. Bin mir auch nicht sicher, ob Du da eine Handhabe hättest.
LG
Peeka
In meinen Arbeitsverträgen stand immer Mo - Fr von ZEIT am Einsatzort
von
peekaboo
am 11.08.2016, 11:11
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Zeit oder Ort.
Ich denke, bei normalen Bürojobs, idR mit Gleitzeit, ist das normal.
von
Tini_79
am 11.08.2016, 11:38
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
bzw der Standort nicht festgelegt sind, kann der AG variieren. Evtl. Irre ich hier auch.
LG
Peeka
PS: Da steht aber doch bestimmt die "Kernzeit" drinnen oder?
von
peekaboo
am 11.08.2016, 11:52
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Wie vorher gearbeitet wurde. Wurde vorher auch generell bis 23 Uhr gearbeitet ?
Es ist ungewöhnlich dass gar keine möglichen Arbeitszeiten im Vertrag stehen.
Habt ihr Zusätze ? Tarifverträge oder sowas ? Irgendwo muss das eigentlich auftauchen.
von
Sternenschnuppe
am 11.08.2016, 12:06
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Wir Frauen arbeiteten bisher nur von 6-14:45 Uhr. Oder länger, wenn es notwendig war. Manchmal auch samstags für paar Stunden.
Im Bereich der Fräsen und Drehen würde schon immer in Schichten gearbeitet.
Es steht außer Wochenstunden und Urlaub wirklich nichts im Arbeitsvertrag drin.
Kein Tarifvertrag. Kein Betriebsrat. Keine Betriebsvereinbarungen.
von
KattlMai2013
am 11.08.2016, 12:25
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Was heißt "wir Frauen " ?
Wie sind generell die Arbeitszeiten bei Euch ? Wie lange ist da Betrieb ?
von
Sternenschnuppe
am 11.08.2016, 14:03
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Nö, da steht nur als was, wieviele Stunden und das Gehalt, sind nur drei Zeilen...
Allerdings ist bei uns die Kernzeit und der variable Rahmen (ich kann meine Stunden zwischen 6 u 19 Uhr leisten) "irgendwo" festgelegt, das würde im Streitfall vielleicht auch gelten.
von
Tini_79
am 11.08.2016, 14:09
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Im Büro ist das nicht so ungewöhnlich. AZ bestimmt der AG und wird ggf. auch angepasst.
In meinem AV steht auch nur 35 Stundenwoche, Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen des AG.
von
ALF0709
am 11.08.2016, 18:35
Antwort auf:
Wie ist die Rechtslage?
Hey
Ich kenne nur Verträge wo es drin steht oder eben sinngemäß steht was Du geschrieben hast.
Zumindest ist es irgendwo erwähnt.
Ich geh mal recherchieren. Dazu muss es ja eine Gesetzgebung geben, wenn nix erwähnt wird.
Gruß
P.S. Bitte keine Verniedlichungen, ich mag das gar nicht. Danke :-)
von
Sternenschnuppe
am 11.08.2016, 19:44