Hallo,
ich werde vorauss. am 9.7. entbinden.
Ich bin erst seit November bei diesem AG davor habe ich studiert und nebenbei 450 verdient. Da ich also ab Ende Mai im Mutterschutz bin, würden der Mai und der Juni ja rausfallen, was ja ein Nachteil für mich wäre.
ich habe vom Verzicht auf Ausklammerung gehört. Wie läuft das denn genau ab bzw. was wird dann angerechnet vom Mutterschaftsgeld? das versteh ich leider nicht so richtig.
Danke
Gruß
von
ramoni91
am 27.04.2016, 16:13
Antwort auf:
Wie funktioniert ein Verzicht auf Ausklammerung? Elterngeldfrage
Hallo,
bringt primär was für die Steuerklasse.
Können Sie jedoch trotzdem gegenüber der EG-Stelle erklären.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2016
Antwort auf:
Wie funktioniert ein Verzicht auf Ausklammerung? Elterngeldfrage
Die Monate, welche man trotz Ausklammerung mit bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtig haben möchte, muss man gegenüber der Elterngeldstelle erklären. Hier reicht ein formloses Schreiben. Es bringt aber nicht in allen Fällen viel. Wenn man die Mutterschutzmonate mit berücksichtigen möchte, dann oftmals nur, wenn die Monate wegen eines Steuerklassenwechsels nicht ausreichend sind (> 7 Monate) Dafür verzichtet man dann aber auch auf ein Teil des Geldes, weil Mutterschutzlohn eine Lohnersatzleistung ist, welche beim Elterngeld nicht berücksichtig wird. Es kann aber sich lohnen, wenn der Mutterschutz bspw. am 31. des Monatsbeginnt, aber der ganze Monat ansonsten unberücksichtigt bleibt und im Ersatzmonat weniger oder gar kein Einkommen erzielt wurde. Bei geringen Verdinesten macht dieser Effekt meistens nur wenige € aus.
von
Behnke
am 28.04.2016, 12:54