Wie berechnet sich mein Elterngeld beim zweiten Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich mein Elterngeld beim zweiten Kind?

Hallo, mein Sohn ist am 05.04.2014 geboren. Bis zum 04.10.2015 befinde ich mich geplant noch in Elternzeit. Bis zum ersten Geburtstag meines Sohnes, habe ich Elterngeld erhalten. Danach bis einschließlich August erhalte ich nur noch das Betreuungsgeld. Mein Partner hat die zwei Vätermonate parallel zu mit mir im ersten Lebensjahres unseres Sohnes genommen. Vor der Geburt meines Sohnes habe ich in Vollzeit 40 Std.gearbeitet, diese waren allerdings bis zum.30.06.2014 befristet, danach gilt ein Arbeitsvertrag mit unbefristeten 20 Std. Nun bin ich mit dem zweiten Kind schwanger, welches voraussichtlich im Februar 2016 geboren wird. Ich weiß nun nicht, wie das mit dem Geld nun weitergeht. Berechnet sich das Elterngeld dann anhand der 20 Std.Oder wäre es besser die paar Monate nicht wieder in den Beruf einzutreten also entweder die Elternzeit verlängern oder im Falle ein Beschäftigungsverbot vorzuweisen. Falls ich im Beschäftigungsverbot wäre zum Wiedereintritt im Oktober, würde sich dann das Elterngeld auch an diesen Monaten mit berechnen oder sind bei der Elternzeitberechnung Beschäftigungsverbotszeiten ausgeschlossen.

von Caro1234 am 08.07.2015, 12:12



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Elterngeld beim zweiten Kind?

hallo, es zählt das Einkommend er letzten 12 Mo vor der Geburt, die Monate mit EG u MG werden ausgenommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2015



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Elterngeld beim zweiten Kind?

Wieso denkst Du denn eines zu bekommen ? Gab es beim ersten Kind auch eines ? Wenn dem so ist, dann greift das erst ab Ende der Elternzeit. Seit dem 05. April hast Du bisher nur Nullrunden gesammelt für das neue Elterngeld.. Bis Oktober sind das 6x 0€ und ab da was Du verdienst bis zum Mutterschutz. Was dann noch fehlt um auf 12 Monate zu kommen wird aus der Zeit vor dem ersten Kind genommen. Diese Summe dann durch 12 Ergibt die Basis aufgrund dessen das Elterngeld berechnet wird.

von Sternenschnuppe am 08.07.2015, 12:19



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