Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Lehrerin und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 19.12.14. D.h. die Weihnachtsferien werden diesmal leider nicht bezahlt. Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin steht am 22.02.2015 an. Wenn ich so ausrechne, dann beginnt mein Mutterschutz am 12.01.2015. D.h. ich bin vom 19.12.14 und bis zu meinem Mutterschutz arbeitslos. Soll ich in dieser Zeit Arbeitslosengeld II beantragen? Wer zahlt mir Mutterschutzgeld oder habe ich keinen Anspruch darauf? Wie hoch ist das Mutterschutzgeld in dieser Zeit? Ich habe bis zu meiner Schwangerschaft 2,5 Jahre als Lehrerin gearbeitet. Habe ich einen Anspruch auf Elterngeld? Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Katty
von Katty14 am 06.08.2014, 15:51