Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge im Falle von Arbeitslosigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge im Falle von Arbeitslosigkeit?

Hallo Frau Bader, gerne würde ich Ihnen eine paar Fragen zu meinem derzeitigen sozial- und arbeitsrechtlichen Status stellen. derzeitige Ausgangslage: Ich bin verheiratet und habe einen fast 3 jährigen Sohn. Zudem bin ich erneut schwanger und erwarte das zweite Kind im September 2016. Mein 3. Jahr in Elternzeit läuft am 4. April 2016 aus. Da mein derzeitiger Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle (aus betrieblichen Gründen wahrscheinlich) anbieten kann, werde ich vorraussichtlich am 4. April 2016 einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag für meinen unbefristeten Arbeitsvertrag unterzeichen, denn meine derzeitige Situation lässt es nicht zu, dass ich für 4 Monate meine bisherige Tätigkeit als Projektleiterin mit 40 Stundenwoche wieder aufnehme (Zudem macht es weder für mich noch meinen Arbeitgeber Sinn, mich für 4 Monate wieder in ein neues Team und Aufgabe einzuarbeiten). Daraus ergeben sich folgende Fragen: - welche Institution wird meine Krankenkassenbeiträge (ich bin gesetzl. pflichtversichert, Ehemann und Sohn sind privat krankenversichert) bezahlen, wenn ich nun eigenmotiviert einen Aufhebungsvertrag unterzeichne ? - macht es Sinn, sich arbeitslos zu melden, obwohl ich eigenmotiviert einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet habe und dann für drei Monate kein arbeitslosengeld und falls ich das richtig verstanden habe dann auch keine krankenkassenbeiträge durch die BfA oder andere Institutionen (?) für mich geleistet werden ? - könnte ich alternativ ab September Elterngeld beziehen und würden dann meine Krankenkassenbeiträge durch die Familienkasse ab September bezahlt werden ? und: müsste ich in diesem Fall dann die 4 Monate von April bis September 2016 als freiwillig gesetztlich Versicherte überbrücken, also den Mindesbeitrag/Monat aus eigener Tasche begleichen ? - welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten sehen Sie für mich, um mit meinem derzeitigen Arbeitgeber zu verhandeln, denn wir oben ausgeführt ist es ja in seinem Sinne, mich nicht für 4 monate weiter beschäftigen zu müssen, zumal seine derzeitige Auftragssituation für mich auch keine sinnvolle 40 Stunden-Tätigkeit abwerfen würde. Soll ich um eine Abfindung schachern, oder sollte ich eher versuchen, mein derzeitig unbefristetes Arbeitsverhältnis einzufrieren, bis vielleicht in 2 Jahren, wenn ich wirklich wieder in eine Tätigkeit einsteige nach dem 2. Kind ? Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen. Lieben Dank und Gruß

von Gretchen1309 am 31.01.2016, 21:06



Antwort auf: Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge im Falle von Arbeitslosigkeit?

Hallo, bitte kurzen allgemeinen Fragen, solche Individualberatung sprengt den Rahmen hier. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



Antwort auf: Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge im Falle von Arbeitslosigkeit?

Du musst allgemeiner Fragen und kürzer. Frau Bader wird das so nicht beantworten. Ansonsten : Ja, es gibt eine Sperre beim Arbeitsamt, die Krankenkasse musst Du selbst zahlen. Elterngeld wird 300€ Du hast einen Anspruch auf Teilzeit, das muss der AG realisieren sofern über 15 Mitarbeiter. Der Mutterschutz beginnt ja schon eher, Du kannst mit Resturlaub und neuem Urlaub aus dem Mutterschutz eine Zeit überbrücken. Wie ist das Kind betreut ? Tagesmutter suchen für den Rest, Famile, Freunde, Dein Mann der Urlaub nimmt, Omas und Opas einspannen. Dein AG kann Dich auch bezahlt freistellen, wenn ihm das zu aufwendig ist die kurze Zeit. Aber Du würdest im Vollzeitfall den vollen Mutterschutzlohn bekommen drei Monate lang, die Krankenkasse ist weiterhin umsonst und je nach Verdienst würdest Du das neue Elterngeld minimal steigern. Es geht also um eine ganze Stange Geld gegen nix weil Sperre und Krankenkassenbeiträge. Und der Job wäre in 2-3 Jahren auch noch da. Rechne doch mal aus wann der Mutterschutz beginnt, was Du noch an Resturlaub hast und was im Mutterschutz an Urlaub dazu kommt . Was bleibt dann an Arbeitstagen noch über ?

von Sternenschnuppe am 31.01.2016, 21:18



Antwort auf: Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge im Falle von Arbeitslosigkeit?

Ich würde mit dem AG reden, ob er dich nicht unbezahlt freistellt für die Zeit, damit Du weiter einen AG hast und auch in EZ bleiben kannst. Vorteile: * Du bist zumindest während der nächsten EZ weiter krankenversichert (wie das bei unbezahlter Freistellung ist weiß ich nicht) * Du bekommst Mutterschutzgeld * Du kannst wieder EZ machen und bist da dann auch wieder krankenversichert, auch wenn das nur der Mindestsatz EG ist. Ansonsten ist dein AG verpflichtet dich auch für 4 Monate irgendwie zu beschäftigen. Ist ja nett, dass Du ihm entgegen kommen und keine Umstände machen willst, aber warum willst DU dafür dann auch noch bezahlen müssen? LG Lilly

Mitglied inaktiv - 01.02.2016, 09:00



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