Hallo Frau Bader, gerne würde ich Ihnen eine paar Fragen zu meinem derzeitigen sozial- und arbeitsrechtlichen Status stellen. derzeitige Ausgangslage: Ich bin verheiratet und habe einen fast 3 jährigen Sohn. Zudem bin ich erneut schwanger und erwarte das zweite Kind im September 2016. Mein 3. Jahr in Elternzeit läuft am 4. April 2016 aus. Da mein derzeitiger Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle (aus betrieblichen Gründen wahrscheinlich) anbieten kann, werde ich vorraussichtlich am 4. April 2016 einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag für meinen unbefristeten Arbeitsvertrag unterzeichen, denn meine derzeitige Situation lässt es nicht zu, dass ich für 4 Monate meine bisherige Tätigkeit als Projektleiterin mit 40 Stundenwoche wieder aufnehme (Zudem macht es weder für mich noch meinen Arbeitgeber Sinn, mich für 4 Monate wieder in ein neues Team und Aufgabe einzuarbeiten). Daraus ergeben sich folgende Fragen: - welche Institution wird meine Krankenkassenbeiträge (ich bin gesetzl. pflichtversichert, Ehemann und Sohn sind privat krankenversichert) bezahlen, wenn ich nun eigenmotiviert einen Aufhebungsvertrag unterzeichne ? - macht es Sinn, sich arbeitslos zu melden, obwohl ich eigenmotiviert einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet habe und dann für drei Monate kein arbeitslosengeld und falls ich das richtig verstanden habe dann auch keine krankenkassenbeiträge durch die BfA oder andere Institutionen (?) für mich geleistet werden ? - könnte ich alternativ ab September Elterngeld beziehen und würden dann meine Krankenkassenbeiträge durch die Familienkasse ab September bezahlt werden ? und: müsste ich in diesem Fall dann die 4 Monate von April bis September 2016 als freiwillig gesetztlich Versicherte überbrücken, also den Mindesbeitrag/Monat aus eigener Tasche begleichen ? - welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten sehen Sie für mich, um mit meinem derzeitigen Arbeitgeber zu verhandeln, denn wir oben ausgeführt ist es ja in seinem Sinne, mich nicht für 4 monate weiter beschäftigen zu müssen, zumal seine derzeitige Auftragssituation für mich auch keine sinnvolle 40 Stunden-Tätigkeit abwerfen würde. Soll ich um eine Abfindung schachern, oder sollte ich eher versuchen, mein derzeitig unbefristetes Arbeitsverhältnis einzufrieren, bis vielleicht in 2 Jahren, wenn ich wirklich wieder in eine Tätigkeit einsteige nach dem 2. Kind ? Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen. Lieben Dank und Gruß
von Gretchen1309 am 31.01.2016, 21:06