Liebe Frau Bader,
mein Mann möchte gerne im Dezember 2016/Januar 2017 Elternzeit nehmen. Unser Sohn wurde am 27. September 2015 geboren. Welcher Zeitraum wird nun für die Berechnung des Elterngeldes veranschlagt, die 12 Monate vor der Geburt unseres Sohnes oder die 12 Monate vor Antritt der Elternzeit/vor Elterngeldbezug?
Vielen Dank!
Jennifer D.
von
FinnisMama
am 16.09.2016, 17:27
Antwort auf:
Welche Erwerbszeiträume für Elterngeld
Hallo,
er kann nur in den ersten 14 Lbenssmonaten EG beziehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Welche Erwerbszeiträume für Elterngeld
Ist egal, weil er eh kein Elterngeld mehr bekommen wird. Elternzeit kann er aber gerne nehmen, nur wie gesagt ohne Geld.
Die letzten Chancen für Elterngeld wären der 13te und 14te Lebensmonat - ab Geburt gerechnet. Da euer Kind am 27.09.16 ein Jahr wird, wäre das eben vom 27.09.16 - 26.11.16. Danach gibt es kein Elterngeld mehr. Ebenso gibt es kein Elterngeld wenn Dein Mann nur einen Monat nimmt.
Falls er die Elternzeit nicht schon beim AG angemeldet hat - muss man ja mindestens 7 Wochen vor Antritt, dürfte das also gelaufen sein. Außer er kann so kurzfristig doch noch ab dem 27,09 in Elternzeit gehen -. wenn der AG extrem nett ist.
Mitglied inaktiv - 16.09.2016, 17:34
Antwort auf:
Welche Erwerbszeiträume für Elterngeld
Es zählt immer das Einkommen vor der Geburt.
Aber wie schon gesagt, für Euch vermutlich zu spät wenn der AG nicht mitspielt.
Und es müssen mindestens zwei Lebensmonate sein. Nicht Kalendermonate.
von
Sternenschnuppe
am 16.09.2016, 20:09