Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 07.06.14 geboren und ich habe Elternzeit und Elterngeld für 24 Lebensmonate eingereicht/beantragt. Mein Mann hat direkt nach der Geburt im 1. Lebensmonat und im 13. Lebensmonat Elternzeit und Elterngeld beantragt. Nach einem sehr anstrengendem und turbulentem 1. Jahr stellen sich uns aber nun ein Berg an Fragen: 1. Ich würde gerne ab dem 13. Lebensmonat meines Sohnes auf 450€-Basis arbeiten. Kann kann ich das ohne das mir das vom Elterngeld abgezogen wird? Darf ich nur bei meinem AG arbeiten oder auch bei einem anderen AG in direkter Nähe? Darf mein AG eine nähere Stelle bei einem anderen AG verweigern (wäre eine andere Branche)? 2. Kann ich ab dem 15. Lebensmonat Betreuungsgeld beantragen oder wird dies vom Elterngeld oder Kindergeld abgezogen? Kann ich meinen Sohn in eine Kita oder Kiga geben oder verfällt dann mein Anspruch auf Betreuungsgeld? 3. Im Juni 2015 bekomme ich nur einen sehr geringes Elterngeld und ab Mai 2016 kein Elterngeld mehr. Gibt es dann die Möglichkeit eine andere Unterstützung zu beantragen? Wohngeld oder etwas anderes? 4. Wir hätten gerne noch ein 2. Kind. Wie wird dann das Elterngeld berechnet, wenn das Baby noch in der 1. Elternzeit geboren wird? Bekomme ich dann nur noch 300€ plus Geschwisterbonus? Kann ich dann wieder die Auszahlung halbieren und wird der Geschwisterbonus dann auch halbiert? 5. Wie lange erhält man Geschwisterbonus? Über die gesamte Dauer des Elterngeldes und nur innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem 1. Kind? Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
von bobby car am 12.06.2015, 09:01