Ich bin in der 5. SSW. Habe vor einigen Wochen meine Kündigung bekommen, mir Befristung zum 31.10.16. Bin seit August krank geschrieben wegen Depressionen. War gestern bei meiner Psychologin. Sie meinte es wäre gut wenn ich ein Beschäftigungsverbot erhalten würde und sie würde sich beim nächsten Termin (im November ) mit meiner Frauenärztin auseinander setzen. Was steht mir dann zu wenn ich nach der Kündigung aus der Krankschreibung ins BV gehe?
von
franzifwsc92
am 12.10.2016, 09:12
Antwort auf:
Was steht mir zu bei Beschäftigungsverbor?
Hallo,
meinen Sie, dass Sie die Kündigung zu Ende Oktober erhalten haben?
Dann endet der Vertrag doch sowieso in Kürze.
Wenn Sie bereits krankgeschrieben sind, spielt der Beschäftigungsverbot keine Rolle, denn die Krankschreibung geht immer vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2016
Antwort auf:
Was steht mir zu bei Beschäftigungsverbor?
Ich verstehe das nicht.
Vor einigen Wochen wurdest du gekündigt? Zu wann?
Andererseits schreibst du was von Befristung zum 31.10.16?
Was denn jetzt? Wurdest du gekündigt oder bist du befristet? Du solltest schnellstmöglich zum Arbeitsamt!
Wenn du derzeit krankgeschrieben bist, kannst du auch kein Beschäftigungsverbot bekommen.
Ein Beschäftigungsverbot wegen Depressionen ist zudem auch nicht möglich.
von
chrissicat
am 12.10.2016, 10:22
Antwort auf:
Was steht mir zu bei Beschäftigungsverbor?
Wenn Du gekündigt wurdest, dann vergiß das Beschäftigungsverhältnis. Spätestens wenn Du keinen Job mehr hast, brauchst Du es eh nicht mehr. Dafür macht es aber riesen Probleme wenn Du ALG1 beziehen willst - dafür musst Du nämlich arbeitsfähig und -willig sein - was Du dann ja mit einem BV nicht bist. Evt gibt es dann Krankengeld. Aber egal was, ob Alg1 oder Krankengeld, für das Elterngeld ist beides gleich schlecht. es wird mit 0 € berechnet, denn eins schwangerschaftsbedingtes Krankengeld wird es ja wohl nicht werden wenn die Psychologin das anregt - wohl wegen der Depressionen. damit dürfte Dein Elterngeld dann gegen Mindestsatz von 300 € gehen.
Wegen Kündigung, Du weißt das Du in der nicht gekündigt werden darfst? Also ab SOFORT zum Anwalt, dem AG die Schwangerschaft mitteilen und dann Kündigungsschutzklage einreichen. Diese muss dem Gericht spätestens 3 Wochen nachdem Du die Kündigung erhalten hast vorliegen. Zumal du sicherlich, selbst dann wenn Du ALG1 bekommen solltest, erst einmal eine Speere bekommen wirst weil das Amt meistens davon ausgeht - wenn man nichts gegen die Kündigung macht - das diese Eigenverschuldet ist, zB wegen Diebstahl, Unterschlagung oder sonstigem. Und ohne ALG1 könnte eben auch Krankenversicherung ein Problem werden - und das ist etwas was gerade in der Schwangerschaft übel ist. Bliebe noch Hartz4, da ist dann aber auch das Einkommen deines Mannes/Freundes relevant und notfalls musst er dir dann auch die Krankenversicherung zahlen bzw Du aus deinem ersparten wenn sein Einkommen zu hoch.
Nur dann wenn die Kündigung aufgehalten werden kann - dann könnte ein evtl Beschäftigungsverbot überhaupt Sinn machen. Wobei das eh fraglich ist. Ein BV darf nur ausgestellt werden wenn die Arbeit die Mutter oder das Kind massiv gefährdet - dann stellt der AG das aus, nicht der Arzt. Und auch nur dann wenn er keinen Arbeitsplatz hat der mit dem Mutterschutz passt. Oder der Arzt wenn schwangerschaftsbedingte Probleme massiv Mutter und/oder Kin bedrohen und eine normale Krankschreibung nicht mehr auslangt. Da du aber schon vor der Schwangerschaft selbst in Behandlung warst, kann das eben fraglich sein.
Mein Rat, wenn Du die Kündigung nicht mehr zurücknehmen willst/kannst, dann verzichte bloß auf das BV und such dir IRGENDEINEN Job den du auch bis zum Mutterschutz oder wenigstens annähernd bis diesen machen kannst. Schon alleine wegen der Krankenversicherung. Aktuell sieht man wohl nichts von der Schwangerschaft und du musst dem Arbeitgeber auch nichts davon sagen. Alles besser als gar nichts und sei es wie gesagt nur wegen der Krankenversicherung und dem Elterngeld.
Weiß Dein Arzt überhaupt das du eh gekündigt bist?
Mitglied inaktiv - 12.10.2016, 18:35