Frage: Was ist möglich.

Hallo! Ich habe ein sehr wichtiges anliegen. Leider verstehe ich mich mit dem Vater meiner Tochter überhaupt nicht mehr gut. Vor der Schwangerschaft bekam ich deshalb auch starke Depressionen. Wir haben es dem Kind zuliebe trotzdem weiter probiert. Natürlich gehören immer zwei zu einem Streit und ich bin mir auch bewusst nicht alles richtig gemacht zu haben. Während der zeit haben wir viel vor dem Kind gestritten und er hat mich derbe beschimpft geschuckt und mir dabei auch schon etliche blaue Flecken sowie eine gebrochene Hand verpasst. Da wir in meinem Elternhaus leben und meine Eltern dich das Drama nicht mehr anschauen könnten ist er seit 3 Wochen weg. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Jetzt droht er mir er geht vor Gericht und dann kann er die kleine ja sehen wann er will denn es zu bekommen ist ja keine Schwierigkeit. Wobei ich nicht weiß was das soll. Er sagt ständig er ist überfordert. Wenn er mal 2 Stunden mit ihr alleine ist, länger war er es nie dann vergisst er sie auch zu füttern weil er ständig am spielen auf dem Handy ist. Sie ist ihm auch schon vom Stuhl gefallen als er direkt danebenstand. Alles wegen dem Handy. Ja als er anfangs versuchte sie auch ins Bett zu bringen könnte er keine Geduld aufbringen und hat sie auch schon geschüttelt. Er schreit sie nachts extrem an wenn sie nicht schläft und ist wie er selbst sagt überfordert. All das habe ich auch per SMS von ihm. Mir ist klar das ein Kind ihren Vater braucht und mit einem umgangsrecht bin ich auch einverstanden. Bloß das Sorgerecht möchte ich ihm nicht geben auch wenn es das gemeinsame ist. Er hat kein Auto zur zeit keine Arbeit und die Polizei hat vor kurzem wegen Kreditkartenbetrug gegen ihn ermittelt. Habe ich überhaupt eine Chance das das Sorgerecht weiterhin bei mir bleibt oder ist es besser dem direkt zuzustimmen. Ich mache mir große sorgen.

von Hopeyouknow am 16.07.2014, 21:33



Antwort auf: Was ist möglich.

Hallo, wenden Sie sich an das JA! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2014



Antwort auf: Was ist möglich.

All das was Du schreibst hat nichts damit zu tun ob er Entscheidungen treffen kann, die man an einer Hand abzählen kann wo es seine Unterschrift braucht. Bis vor 3 Wochen habt ihr zusammengelebt, er kennt das Kind, er wird es eh bekommen. Geh zum Jugendamt und spreche da vor dass sie ihn auch einladen damit ihr zusammen gucken könnt wie er den Umgang erlernen kann. Lernt das Kind zu versorgen, da gibt es sogar Kurse etc. Es kann begleiteten Umgang geben etc, Damit er normalen Umgang haben kann. So zeigst Du dem Amt gleich dass Du nichts verhinderst, nehme die SMS mit. Vom Stuhl sind meine auch schon gefallen und ich stand daneben, solche Beispiele würde ich nicht nennen, anbrüllen und schütteln allerdings schon ! Überbewerte das gemeinsame Sorgerecht nicht.

von Sternenschnuppe am 17.07.2014, 07:44



Antwort auf: Was ist möglich.

Also versteht mich echt nicht falsch ich will keinen Umgang verhindern oder verbieten das wäre absolut nicht okay und fair ich Fragezeichen nur ob das normale umgangsrecht bei dieser Situation nicht reicht. Ich will natürlich das meine Tochter ihren Vater kennt und Kontakt zu ihm hat. Ich habe nur Angst wenn er das Sorgerecht hat wird er sie dauernd holen und das was ich sage bzw. Will hat kein Gehör mehr! Und außerdem möchte ich nicht wegen jeder Unterschrift rennen müssen. Er will's mir schwer machen und ich seh es so das wir wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht stehen. Meine Tochter ist noch nicht mal 1,5 Jahre und ganz ehrlich so wie es in der Vergangenheit war möchte ich sie jetzt nicht übernacht zu ihm geben.mit dem umgangsrecht und das er es erlernen kann wäre ich wirklich zufrieden, und wenn ich sehe er schafft das und ist gut zu der kleinen dann steh ich da eh nicht im weg...

von Hopeyouknow am 17.07.2014, 08:56



Antwort auf: Was ist möglich.

Auch mit gemeinsamen SR kann der KV das Kind nicht "dauernd holen". Das GSR erzeugt nicht das Recht auf mehr Umgang. Umgekehrt kannst Du dem KV auch dann nicht vorschreiben, was er in seiner Umgangszeit tut, wenn Du das alleinige SR hast. Das eine hat mit dem anderen genau gar nichts zu tun. Und was das Rennen wegen jeder Unterschrift angeht: Ich habe in 10 Jahren AE-Sein mit zwei Kindern pro Kind genau zwei Unterschriften benötigt.

von Strudelteigteilchen am 17.07.2014, 11:56