Hallo Frau Bader,
ich brauche nochmal Ihren Rat...
Kurz zur Info:
Seit 1,5 Jahren vom Kindsvater getrennt,noch nicht geschieden.
Kindsvater zahlt regelmäßig Unterhalt ( nach Mangelberechnung). Kontakt gibt es derzeit keinen, obwohl die Kinder diesen gerne hätten.
Nun plötzlich verlangt der Kindsvater immer mehr Auskünfte über seine Kinder.
Mir ist schon klar, dass er das Recht dazu hat, jedoch meine ich, dass er sich doch die meisten Infos leicht selbst besorgen könnte...wenn er wollte.
Er verlangt Dinge wie :
Schulbescheinigungen - diese will er für jedes Schuljahr haben
Termine und Ort von Klassenfahrten - natürlich zahlt er nichts dazu, hat ja nix
Auslandsaufenthalte - wären ohnehin nur in Kl. 10 als Abschlussfahrt...
Mitgliedschaften in Sportvereinen - hier will er unter anderem nicht, dass die Kinder einen Kampfsport ausüben oder der FFW beitreten
Arztbesuche - Er will über jeden einzelnen Arztbesuch und deren Ausgang informiert werden
Elernabende etc. - Meine Schwester soll ihm jeden Termin mitteilen - in 6 Schuljahren war er noch nie dort
Verabredungen - er will wissen, wann die Kinder mit wem verabredet sind
Taschengeld - Er will wissen, ob und wieviel sie bekommen
Und das sind nur einige Beispiele seiner langen Liste.
Deshalb ganz konkret :
Was genau muss sie ihm mitteilen, worum darf er sich selbst bemühen?
Und dann noch eine letzte Frage:
Derzeit findet kein Kontakt statt. In den 1.5 Jahren Trennung gab es nur insgesamt 4 Übernachtungen beim Kindsvater.
Laut seiner Aussage, sollen die Kinder sich doch bei ihm melden, wenn sie ihn sehen wollen. Er wird sich nicht melden.
Kann/darf man das ernsthaft von Kindern erwarten?
Mein Verstand sagt mir, dass es Sache des Erwachsenen, nicht des Kindes ist. Bei Jugentlichen verstehe ich es ja noch, aber die älteste ist gerade 13....
Danke für Ihre Mühe...
von
lollipop-77
am 27.08.2016, 23:36
Antwort auf:
was MUSS man dem Kindsvater alles mitteilen?
Hallo,
klingt mir schwer nach Schikane.
Ich würde das JA einschalten u es darüber klären.
Er hat grds. Anspruch auf Auskunft über grundlegende Dinge, nicht aber über Freunde etc.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2016
Antwort auf:
was MUSS man dem Kindsvater alles mitteilen?
Nettes Exemplar, fast alles Blödsinn was er will.
Ich würde ihm lediglich antworten, dass er doch mal einen Rechtsanwalt aufsuchen soll um sich zu informieren.
Schicken würde ich ihm die Zeugnisse. Mehr nicht.
Welche Hobbys die Kinder haben entscheidest Du, alles alltägliche geht ihn nix an. Wer wann wen besucht erst Recht nicht.
von
Sternenschnuppe
am 28.08.2016, 11:30
Antwort auf:
was MUSS man dem Kindsvater alles mitteilen?
Da er sorgeberechtigt ist, darf er sich die Infos bei Schule und Arzt selber holen. :D
von
Pamo
am 28.08.2016, 14:37
Antwort auf:
was MUSS man dem Kindsvater alles mitteilen?
Ich fang mal von oben an und arbeite mich durch.
Schulbescheinigung. Er hat das Recht die Zeugnisse zu sehen. Da er ja im Moment keinen Kontakt will, würde ich ihm zwei mal im Jahr ne Kopie schicken. ER kann ja zur Schule hin und sich weitere Informationen holen.
Klassenfahrten , er hat das Sorgerecht soll er sich bei der Schule informieren.
Auslandsaufenthalte siehe Klassenfahrt
FFW und Sportvereine , die Kinder leben bei dir du bestimmst den Alltag. Er kann ja klagen, den Richter will ich sehn der ihn nicht auslacht.
Arztbesuche, klar einen Unfall oder eine größere Sache ( op ) gibt man bescheid. Weil das Kind ne Bronchitis würde ich ihm keine Meldung geben und wieder er hat das Sorgerecht. Teile ihm die Ärzte mit falls sich was geändert hat dann kann ER sich Infos holen.
Eltern Abende , es gibt das Internet soll er sich informieren und hin gehen oder in der Schule anrufen und fragen.
Verabredungen , mein Sohn wird 13 ich weiß wo er hingeht wenn er sich verabredet zum Beispiel ins Freibad aber mit wem? Die Zeiten sind vorbei.
Taschengeld, geht ihn nix aber auch gar nix an, er kann aber gerne den Kindern zusätzlich Taschengeld zahlen.
Im Klartext ich würde ihm einen Vogel zeigen
von
sterntaler82
am 28.08.2016, 15:02
Antwort auf:
was MUSS man dem Kindsvater alles mitteilen?
Ich habe ein ähnliches Exemplar an KV.
Fakt ist: er hat GSR, also hat er das recht sich die meisten Infos selbst zu besorgen, insbesondere Dinge die schulisch sind.
Die Schulen müssen ihm Auskunft geben wenn EWR sich erkundigt bzw. ihn auf die Email-Verteiler-Liste der Klassen setzen. Viele Schulen habe auch eine Web-Site auf der Termine während des Schuljahrs vermerkt sind.
Er kann sich auch gern bei den Ärzten nach dem Gesundheitszustand seiner Kinder erkundigen und ggf. dort selbst Termine mit den Kindern vereinbaren wenn er der Meinung ist dass die Gesundheitssorge durch die Mutter gefährdet ist.
Den Rest würde ich ignorieren und er soll gerne klagen wenn er gegen einen bestimmten Sport oder eine Aktivität zum Gemeinwohl wie FFW ist.
ERNSTHAFT:
Verlangebn kann er viel, bekommen wird er nichts.
Taschengeld, Verabredungen der Kinder etc. gehen ihn nichts an. Hätte er Umgang und ein gesunden vertrauenverhältnis zu seinen Kindern, dann würsste er auch um das alles.,
Wenn er weitere Fragen hat würde ich ihn an das Jugendamt verweisen.
Nochmal:
Die Mutter muss da ABSTAND gewinnen und wird lernen müssen, dass sie ihm die Stirn bieten kann/MUSS!!!!
Alles Gute und viel Kraft
D
Verlangen
von
desireekk
am 30.08.2016, 03:32