Mein exfreund und ich stehen beide im mietvertrag drine, noch ist er auch hier gemeldet, schläft ab und zu auch noch hier, da er noch auf wohnungssuche ist. jetzt stellt sich für mich die frage, wie es rechtlich ist bezüglich dingen wie wohngeld, mutter-kind-stiftung, kita-beiträgen bzw -ermäßigung, etc, wann er nicht mehr als "partner" gewertet wird und sein Einkommen also nicht mehr in die berechnungen einfließt und man somit als alleinerziehend gilt.
Können sie mir da weiteres zu sagen?
von
San17
am 18.11.2016, 18:01
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wann wird Einkommen des expartners nicht mehr einbezogen in berechnungen?
Hallo,
wenn er dort offiziell nicht mehr wohnt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2016
Antwort auf:
wann wird Einkommen des expartners nicht mehr einbezogen in berechnungen?
Wie alt ist das gemeinsame Kind?
Mitglied inaktiv - 18.11.2016, 18:13
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wann wird Einkommen des expartners nicht mehr einbezogen in berechnungen?
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von
San17
am 18.11.2016, 18:14
Antwort auf:
wann wird Einkommen des expartners nicht mehr einbezogen in berechnungen?
Dann wenn er nicht mehr dort wohnt und korrekterweise sich am neuen Wohnort angemeldet hat.
Unterhalt den er zahlen muss wird aber trotzdem weiterhin bei vielen Geldern berücksichtigt. Oder falls er nicht zahlen will/kann eben Unterhaltsvorschuss. Selbst dann wenn Du darauf verzichtest. Da du das rechtlich nicht drafts, geht dass dann auch zu einen lasten. Sofern er der Vater ist.
Fraglich ist aber ob er so einfach aus den Mietvertrag kommt. Der vermieter muss dem nämlich nicht zustimmen. selbst dann nicht wenn Deim Ex dort nicht mehr wohnt.
Mitglied inaktiv - 18.11.2016, 19:53