Hallo Frau Bader, folgende Situation liegt vor: Ich habe am 23.07.2013 mein erstes Kind geboren. Bin derzeit im 3. Elternzeitjahr und erneut schwanger. Der Mutterschutz für das zweite Kind beginnt am 05.07.2016. Ich werde die Elternzeit zum 04.07.2016 beenden, um Mutterschaftsgeld zu beantragen. Wann teile ich dem AG den Wunsch zur zweiten Elternzeit mit? Schon vorab oder wie bei der ersten SSW mit der 7 Wochen Frist? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von Julchen1807 am 24.04.2016, 05:58