Wann müsste ein zweites baby spätestens geboren werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann müsste ein zweites baby spätestens geboren werden?

Hallo, ich befinde mich im 3 .Jahr Elternzeit,und wir wünschen uns noch ein zweites Kind.Am 16.April 2018 ist die Elternzeit vorüber.Wie verhält es sich mit der Mutterschutzzeit und wann müsste ich die Elternzeit spätestens vorzeitig beenden?Ich würde nur sehr ungern schwanger wieder arbeiten um dann schon bald wieder aufzuhören, aber leider hat es bisher nicht geklappt. Kann mir der Arbeitgeber in diesem Fall womöglich sogar kündigen? Vielen Dank für Ihre Antwort...

von DutzDutz am 08.06.2017, 23:26



Antwort auf: Wann müsste ein zweites baby spätestens geboren werden?

Hallo, grundsätzlich müssen Sie ab dem genannten Datum ihre Arbeit wieder antreten. Wenn Sie dies nicht wollen, müssen Sie kündigen. Die Elternzeit vorzeitig beenden können Sie grundsätzlich nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2017



Antwort auf: Wann müsste ein zweites baby spätestens geboren werden?

Wenn die Elternzeit im April rum ist und DU möchtest dann nicht arbeiten musst DU kündigen, nicht der Arbeitgeber. LG

von Lewanna am 08.06.2017, 23:31



Antwort auf: Wann müsste ein zweites baby spätestens geboren werden?

Kannst Du doch selbst ausrechnen. Wenn Du nicht arbeiten willst, musst Du spätestens am 16.04.2018 in den Mutterschutz gehen. Also am 3ten Geburtstag Deines ersten Kindes. Solltest du bereits schwanger sein oder jetzt in den nächsten Wochen werden, dann musst du die EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Solltest Du später schwanger werden so das der neue Mutterschutz erst nach der laufenden EZ beginnt, musst Du entweder arbeiten gehen, oder kannst evtl mir Urlaub überbrücken wenn es nur wenige tage sind oder musst kündigen. Ohne Ag aber auch keine EZ, udn Sperre beim Arbeitsamt dürfte es dann auch geben. Das also vorher mit denen klären wenn du gute Gründe für Deine Kündigung hast. Dein AG selbst darf dich erst am ersten Arbeitstag nach der EZ kündigen - sofern du dann nicht schwanger bist. Solltest Du schwanger sein, kann er das dann auch dann nicht - wie beim ersten Kind. Außer Du läßt dir etwas zu schulden kommen was eine Kündigung rechtfertigt oder der Ag schließt den betrieb und bekommt eine Sondergenehmigumg. Wenn Du da aber nicht mehr arbeiten willst/kannst, dann MUSST Du kündigen. Immerhin kannst oder willst Du den Vertrag nicht mehr einhalten.

Mitglied inaktiv - 09.06.2017, 18:16