Hallo Frau Bader,
das ich nach der Geburt quasi 1 Woche Zeit habe um bei meinem AG die Elternzeit zu beantragen und der Kündigungsschutz greift, habe ich bereits herausgefunden.
Wie formuliere ich nun die Zeitangabe des Beginns? ET 30.07.17.
Das Ende ist mir auch klar, bei einem Jahr Elternzeit läuft diese in meinem Beispielfall am 29.07.18 ab
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Herzliche Grüße
T. Schubert
von
Stern97
am 20.06.2017, 09:46
Antwort auf:
Wann beginnt die tatsächliche Elternzeit?
Hallo,
den Beginn definieren Sie gar nicht, nur datumsgenau das Ende.
Sie sollten überlegen, mindestens zwei Jahre zu beantragen, damit Sie Anspruch auf Verlängerung haben.Sie können dann ja auch TZ in EZ arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.06.2017
Antwort auf:
Wann beginnt die tatsächliche Elternzeit?
Die Elternzeit beginnt immer ab Geburt.
Du beantragst diese allerdings nicht, sondern meldest sie nur.
Einen Beginn muss mal nicht nennen.
"Hiermit melde ich die Elzernzeit für mein Kind ( Name und Geburtsdatum) bis zum 29.07.2018 an."
Wenn Du nach einem Jahr nicht mehr als 30 Stunden arbeiten willst empfehle ich dringend mindestens zwei Jahre anzumelden, einer Verlängerung muss der AG sonst nicht zustimmen.
von
Sternenschnuppe
am 20.06.2017, 10:06