Guten Tag!
Ich bin in der 16. Woche schwanger und bin mir unsicher, ob ich weiterhin arbeiten sollte. Ich bin Sozialpädagogin und arbeite als rechtliche Betreuerin. Somit habe ich viel Kontakt zu unterschiedlichen Menschen, die geistig, körperlich oder psychisch behindert sind.
In meiner ersten Schwangerschaft habe ich bis zum Mutterschutz gearbeitet, nun bin ich jedoch irgendwie besorgter.
Danke im Voraus....
von
Jenny83
am 22.01.2016, 10:53
Antwort auf:
Wann Beschäftigungsverbot??
Hallo,
regeln Sie das mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Ich würde ein BV nicht als angemessen ansehen u habe noch nicht hört, dass eine Betreuerin schon häufiger angegriffen wurde - dann hätte ich auch nicht arbeiten dürfen, mein Klientel ist zT das Gleiche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2016
Antwort auf:
Wann Beschäftigungsverbot??
Wenn es für deinen Beruf kein gängiges BV gibt, warum solltest Du dann jetzt eins bekommen? Nur weil Du ängstlich bist? Sorry, aber warum sollte die KK und damit jeder der dort einzahlt das für Dich übernehmen? Erkundige Dich beim Betriebsarzt wie das mit der Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien in deinem konkreten Fall aussieht. Wenn der keinen plausiblen Grund für ein BV sieht, dann wird das wohl nix. Und auch dann muss erst einmal geprüft werden, ob du anderweitig eingesetzt werden kannst und dort dann die Mutterschutzrichtlinien erfüllt sind. Wenn Du das letzte Mal bis zum Schluss gearbeitet hast, sehe ich erst mal nicht, dass es bei euch dann üblich wäre, die Leute ins BV zu schicken.
Ein BV ist kein bezahlter Urlaub, es dient zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes, falls die Arbeit eine Gefahr für einen von beiden darstellt.
Der Kontakt zu vielen Menschen ist allein kein Grund für ein BV, das hast Du im öffentlichen Nahverkehr auch. Deshalb bleibst Du wahrscheinlich nicht die ganze Zeit Zuhause.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 22.01.2016, 11:29