Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage, wie sich das verhält, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde. Ich bin gelernte Maler und Lackiererin und habe auch in dem Beruf gearbeitet. Als ich erfahren habe, dass ich schwanger war, hat mein Arbeitgeber mir ein Beschäftigungs Verbot ausgestellt. Mein Arbeitgeber musste mir dann bis zum Mutterschutz mein volles gehalt zahlen, obwohl ich nicht arbeiten durfte und er mir keine Alternative anbieten konnte. Meine Elternzeit ( 1jahr) geht noch bis November dieses Jahr. Wenn ich nun wieder schwanger werde, stellt mein Arbeitgeber mir wieder ein Beschäftigungs Verbot aus. Meine Frage ist, muss mein Arbeitgeber mir dann wieder mein Gehalt zahlen oder darf er mich kündigen? Ich freue mich auf ihre Antwort.
von Suesse25 am 26.07.2017, 18:01