Verzicht auf Mutterschutz zugunsten Elterngeld nach Frühgeburt möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verzicht auf Mutterschutz zugunsten Elterngeld nach Frühgeburt möglich?

Sehr geerhrte Frau Bader, unsere Tochter wurde in der 28 Woche geboren. Dadurch verlängert sich der Mutterschutz meiner Frau nach der Geburt um sechs Wochen, die sonst vor der Geburt liegen, auf insgesamt 18 Wochen. Durch diese Regelung fallen bei uns drei Tage Mutterschaftsgeld in den fünften Lebensmonat. Laut BMFSFJ wird dieser Monat Elterngeld komplett meiner Frau zugeschrieben und reduziert somit die Monate, die ich als Vater beanspruchen kann. Da sie aber sofort nach Ende des Mutterschutzes wieder in Vollzeit arbeiten will, hat sie in dem betreffenden Monat keinen weiteren Anspruch auf Elterngeld. So wie ich das verstehe, verlieren wir also einen ganzen Monat Elterngeld weil drei Tage Mutterschutzgeld gezahlt werden. Das hat ja nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun! Gibt es eine Lösung für das Problem?

von Lordin am 28.10.2014, 08:57



Antwort auf: Verzicht auf Mutterschutz zugunsten Elterngeld nach Frühgeburt möglich?

Hallo, ich sehe auch nur die Möglichkeit, den ganzen Monat zu nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2014



Antwort auf: Verzicht auf Mutterschutz zugunsten Elterngeld nach Frühgeburt möglich?

Den Blödsinn habe ich nie verstanden. Unser Sohn kam 11 Tage zu früh. Dadurch bekam ich 1 (in Worten EINEN) Tag Mutterschaftsgeld im dritten Lebensmonat. Auch mein Mann hat bei uns die Elternzeit genommen, ich bin wieder arbeiten gegangen. Da wir das Elterngeld gesplittet haben, sind uns damit 2 ganze Monate Elterngeld verloren gegangen. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, der abgewiesen wurde mit genau der Begründung, dass eben die Mutterschaftsgeldmonate immer der Mutter zugeschrieben werden und es hier nicht möglich ist, für den Lebensmonat anteilig Elterngeld dem Vater zu gewähren. Klagen wollte ich dann doch nicht, erschien mir aussichtslos. Unsere Tochter wurde 2 Jahre später per Kaiserschnitt geboren. Worauf ich da geachtet habe, kann man sich denken. Der Kaiserschnitt wurde genauso durchgeführt, dass uns kein einziger Tag Elterngeld verloren gegangen ist. War zwar kein Wunschkaiserschnitt, ging aber trotzdem so zu planen. Deine Frau kann auf den nachgeburtlichen Mutterschutz nicht verzichten, daher gibt es auch keine andere Lösung.

von ALF0709 am 28.10.2014, 13:04



Antwort auf: Verzicht auf Mutterschutz zugunsten Elterngeld nach Frühgeburt möglich?

Eigentlich ist die Lösung aber doch ganz einfach, sie nimmt eben die restlichen tage von dem Monat nach dem Mutterschutz halt Elternzeit mit Elterngeld. So verliert ihr den Monat nicht. Notfalls, wenn sie denn dann unbedingt arbeiten will, soll sie halt Elternzeit-Teilzeit machen, dann darf sie bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Verdienst wird dann aber mit dem Elterngedl verrechnet. Wäre dann aber immerhin besser als gar kein Elterngeld in dem Monat.

Mitglied inaktiv - 28.10.2014, 15:07



Antwort auf: Verzicht auf Mutterschutz zugunsten Elterngeld nach Frühgeburt möglich?

Es gibt eine Lösung! Und zwar....da deine Frau wieder Vollzeit arbeiten geht, hat sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Daher kannst du ihn beanspruchen! Zudem ist Elterngeld taggenau zu berechnen. Steht in irgendeinem Urteil und ich mein, in den Richtlinien zum BEEG auch. Ich such später genauer... Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.10.2014, 20:19



Antwort auf: Verzicht auf Mutterschutz zugunsten Elterngeld nach Frühgeburt möglich?

Mist, hab das Urteil gefunden, es ist von 2011 und wurde inzwischen "geklärt". (Richtlinien zum BEEG, 2013, Seite 214) Es ist nicht möglich, diesen Monat vom Vater zu nutzen. Und es ist auch nicht möglich, auf das MuSchu-Geld zu verzichten. Das kann man zwar, aber es wird trotzdem so gerechnet, als hätte man es bekommen. Sorry! Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.10.2014, 22:07



Antwort auf: Verzicht auf Mutterschutz zugunsten Elterngeld nach Frühgeburt möglich?

So kann sie langsam einsteigen und das Geld ist nicht ganz verloren.

von Sternenschnuppe am 28.10.2014, 23:03



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