Sehr geehrte Frau Bader,
angenommen ich darf meinen Dienstwagen ohne Kostenbeteiligung mit in die Elternzeit nehmen. Wie wird dieser in der Elternzeit versteuert?
Besten Dank für eine kurze Info & freundliche Grüße, Kornblume2016
von
Kornblume2016
am 19.04.2016, 16:20
Antwort auf:
Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit
Hallo,
lesen Sie mal hier:
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-des-mutterschafts-oder-krankengeldbezugs_idesk_PI10413_HI7250198.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2016
Antwort auf:
Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit
Ich würde mal sagen: die klassische 1%-Besteuerung als geldwerter Vorteil ist anzusetzen.
die Anrechung der Privatfahretn zum Arbeitsplatz entfällt ja.
Eine Anrechnung auf das EG darf lt. Sozialgericht Stuttgart ebenfalls nicht erfolgen.
Bleibt die Frage der Sozialversicherung...
Gruss
D
von
desireekk
am 19.04.2016, 20:15
Antwort auf:
Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit
Hallo,
das vorgenannte Urteil ist vom Landessozialgericht kassiert worden (Entscheidung z.B. unter: openJur 2013, 29909). Zählt nach dieser Entscheidung also zum nachgeburtlichem Einkommen. Nichts anderes sollte für Steuer und Sozialversicherung gelten. Finde ich auch konsequent, da der geldwerte Vorteil als Teil des Arbeitsentgeltes auch das Elterngeld erhöht.
LG
von
Lina_100
am 19.04.2016, 21:29