Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen ich darf meinen Dienstwagen ohne Kostenbeteiligung mit in die Elternzeit nehmen. Wie wird dieser in der Elternzeit versteuert? Besten Dank für eine kurze Info & freundliche Grüße, Kornblume2016

von Kornblume2016 am 19.04.2016, 16:20



Antwort auf: Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit

Hallo, lesen Sie mal hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-des-mutterschafts-oder-krankengeldbezugs_idesk_PI10413_HI7250198.html Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2016



Antwort auf: Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit

Ich würde mal sagen: die klassische 1%-Besteuerung als geldwerter Vorteil ist anzusetzen. die Anrechung der Privatfahretn zum Arbeitsplatz entfällt ja. Eine Anrechnung auf das EG darf lt. Sozialgericht Stuttgart ebenfalls nicht erfolgen. Bleibt die Frage der Sozialversicherung... Gruss D

von desireekk am 19.04.2016, 20:15



Antwort auf: Versteuerung Dienstwagen in der Elternzeit

Hallo, das vorgenannte Urteil ist vom Landessozialgericht kassiert worden (Entscheidung z.B. unter: openJur 2013, 29909). Zählt nach dieser Entscheidung also zum nachgeburtlichem Einkommen. Nichts anderes sollte für Steuer und Sozialversicherung gelten. Finde ich auch konsequent, da der geldwerte Vorteil als Teil des Arbeitsentgeltes auch das Elterngeld erhöht. LG

von Lina_100 am 19.04.2016, 21:29



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