Vergütung bei Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vergütung bei Beschäftigungsverbot?

Ich bin seit dem 1.5.17 ein einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in einer geschlossenen Akutpsychiatrie eingestellt. Meines Wissens besteht in diesem Bereich ein sofortiges generelles Beschäftigungsverbot. Ab dem 1.1.17 habe ich vom Arbeitsamt Übergangsgeld erhalten. Jetzt bin ich schwanger. Mit welcher weiteren Vergütung kann ich rechnen? Einer vollen Lohnfortzahlung oder ein Durchschnitt der Letzten 3 Monate, wobei 2 Monate mit Null zu berechnen sind? Vielen Dank für Ihre Hilfe! LG

von oocarameloo am 20.06.2017, 08:10



Antwort auf: Vergütung bei Beschäftigungsverbot?

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2017



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