Sehr geehrte Frau Bader,
mich würde interessieren wie die Rechtslage ist, in Bezug auf den Verfall von Urlaubsanspruch, in Hinblick auf verschiedene urspr. "Anspruchsjahre".
Folgendes Bsp.:
Resturlaub 2015 = 1 Tag
Jahresurlaub 2016 = 30 Tage
Kürzung (da 2. Monate Elternzeit) = 25 Tage
Urlaub konnte in 2016 nicht genommen werden.
Resturlaub für nach der Elternzeit 2017
= 26 Tage + ggf. Anspruch Sep. - Dez. 2017 = 10 Tage
Was geschieht mit dem Resturlaub + ggf. Urlaubsanspruch für 2017 bei erneuter Schwangerschaft mit z.B. AU, BV oder erneutem Mutterschutz?
Verfällt Urlaub? Wenn ja welcher oder darf dieser nach erneuter Elternzeit z.B. 2019 genommen werden?
Vielen Dank vorab... (auch an alle fleißigen Hobbyrechtsauskünfter :-) )
Mitglied inaktiv - 31.07.2016, 18:59
Antwort auf:
Verfall Resturaub?
Hallo,
bitte Frage neu stellen mit der Info, wann ET und von wann bis wann EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.08.2016
Antwort auf:
Verfall Resturaub?
Juhu
Nix verfällt. Das wird alles mitgeschleppt bis nach der Elternzeit.
Mein AG war damals so nett und hat es mir über ein paar Monate ausgezahlt, IN Elternzeit. Habe ein paar Urlaubsanträge ausgefüllt jeweils so, dass ich pro Monat auf 400€ kam.
Nach dem Elterngeld natürlich.
Mein AG war froh dass es so erledigt wurde und ich auf Null kam, und ich freute mich über die Finanzspritzen.
Der AG muss das nicht machen, aber er kann wenn er möchte.
von
Sternenschnuppe
am 31.07.2016, 19:17
Antwort auf:
Verfall Resturaub?
Verfällt nicht...
Ich hab zum Beispiel meine Elternzeit mittlerweile seit 2 Wochen beendet und nun gerade meine 50 tage resturlaub beim alten ag bevor ich nach dem Urlaub ne neue Stelle hab :-)
von
Sternschnuppe 84
am 31.07.2016, 22:23