Hallo Frau Bader, ich werde vermutlich 2 Jahre Elterngeld beantragen und insgesamt ein Jahr voll aus dem Beruf aussteigen. Danach möchte ich in Teilzeit arbeiten. Mein Partner möchte ebenfalls gerne Elternzeit beantragen, wahrscheinlich ein Jahr. Davon möchte er gleich zu Beginn 2 Monate BasisElterngeld (ohne Teilzeitbeschäftigung) oder 4 Monate ElterngeldPlus (bei 20 Std. Teilzeitbeschäftigung) beziehen. Anschließend möchte er während des Zeitraums der Elternzeit weiter in Teilzeit arbeiten (20-30 Stunden). Ist das so grundsätzlich erst einmal möglich? Nun frage ich mich folgendes: Was passiert, wenn wir aus irgendwelchen Gründen feststellen, dass es doch sinnvoll wäre, dass mein Partner während der Elternzeit voll zu Hause bleibt, obwohl er angekündigt hat, dass er in Teilzeit arbeitet (während des ElterngeldPlus-Bezugs oder nach dem BasisElterngeld/ ElterngeldPlus-Bezug)? Liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, zuzustimmen oder eben auch nicht? Angenommen er würde nach den 2 Monaten Elternzeit mit BasisElterngeld (ohne Teilzeitbeschäftigung) bzw. 4 Monaten mit ElterngeldPlus (mit Teilzeitbeschäftigung) zu Hause bleiben wollen (natürlich selbst finanziert)? Folgende weitere Frage stellt sich mir: Ist es ein Problem, wenn der Partner während des Zeitraums des ElterngeldPlus-Bezugs für die Arbeit pendelt? Angenommen, er würde 20 Stunden Arbeitszeit auf 3 Tage verteilen und an diesen Tagen 250 km pro Strecke pendeln und/ oder Home Office machen? Wir führen im Moment leider noch eine Fernbeziehung, was die ganze Situation rund um die Elternzeit irgendwie kompliziert macht. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Beste Grüße Anne
von Anna_1982_2016 am 07.08.2016, 20:21