Frage:
Unwiderrufliche Freistellung in Schwangerschaft
Guten Tag Frau Bader,
ich befinde mich mometan (noch diese Woche) in Elternzeit und sollte ab nächster Woche wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber wollte mir eine Kündigung und Freistellung nach Elternzeit aussprechen. Dann teilte ich ihm mit dass ich wieder schwanger bin (voraussichtlicher ET im Februar 2017). Daraufhin teilte er mir per Mail mit dass er mich unwiderruflich freistellt. Welche Konsequenzen hätte dieses für mich? Sozialleistungen, evtl. späteres Arbeotslosengeld, Mutterschaftsgeld etc. Da ich viel widersprüchliches gelesen habe und nichts falsch machen möchte wende ich mich nun an Sie.
Es würde mich sehr freuen von Ihnen zu hören
von
Kiki231
am 03.08.2016, 20:07
Antwort auf:
Unwiderrufliche Freistellung in Schwangerschaft
Hallo,
Sie bekommen Lohn etc und müssen nicht arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2016
Antwort auf:
Unwiderrufliche Freistellung in Schwangerschaft
Bezahlt oder unbezahlt ?
Folgen hat es keine wenn es bezahlt ist.
Bist angestellt und bekommst Lohn und musst nicht hin.
Würde ihn dennoch bitten es Dir in ordentlicher postalischer Form zu bestätigen. Besser ist das. Für Deine Unterlagen.
Warst Du in der ersten Schwangerschaft auch freigestellt ?
von
Sternenschnuppe
am 03.08.2016, 20:12
Antwort auf:
Unwiderrufliche Freistellung in Schwangerschaft
In der ersten Schwangerschaft war ich nicht freigestellt.
von
Kiki231
am 03.08.2016, 20:37
Antwort auf:
Unwiderrufliche Freistellung in Schwangerschaft
Dann wird der AG Deinen Lohn aus eigener Tasche zahlen müssen.
Lass Dir auf jeden Fall schriftlich bestätigen dass er Dich bezahlt freistellt !
Hast Du das nicht, dann erscheine auf der Arbeit nach der Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 03.08.2016, 21:06
Antwort auf:
Unwiderrufliche Freistellung in Schwangerschaft
Lieben Dank schon mal für den Hinweis und deine Antworten. Aber ich hab neben dem bezahlt und nicht bezahlt auch noch das Problem mit der Unwiderruflichkeit, da es hierzu verschiedene Ausführungen zu evtl. Nachteilen für den Arbeitnehmer im Internet gibt.
von
Kiki231
am 03.08.2016, 21:23
Antwort auf:
Unwiderrufliche Freistellung in Schwangerschaft
Solange er Dich unwiderruflich weitergezahlt ;-)
Spaß beiseite, da wirst Du doch eh nie wieder arbeiten.
Und hast genug Zeit Dir etwas anderes zu suchen in der neuen Elternzeit ( nimm die kompletten 3 Jahre ) und dann selbst zu kündigen.
Frau Bader antwortet sicherlich auch bald, das kann in den Ferien manchmal ein paar Tage dauern. Sie macht das ehrenamtlich nebenbei.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung ? Die haben auch Experten am Telefon die schon Tipps geben können. Eilt ja bei Dir.
Das Risiko welches ich sehe ist dass Du Durch nicht erscheinen offiziell annimmst. Und daher sollte klar sein, dass Du bezahlt wirst. Sonst stimmst Du vielleicht zu.
von
Sternenschnuppe
am 03.08.2016, 22:09
Antwort auf:
Unwiderrufliche Freistellung in Schwangerschaft
Die unwiderrufliche Freistellung kann Probleme bei der gesetzlichen Rentenversicherung machen.
Google mal.
Gruß
D
von
desireekk
am 04.08.2016, 14:32
Antwort auf:
Unwiderrufliche Freistellung in Schwangerschaft
Ok, ich Nehms es zurück.
Hat sich inzwischen geändert.
Das BSG hat dazu entschieden dass es keinen Unterschied mehr macht ob widerruflich oder unwiderruflich...
Gruss
D
von
desireekk
am 04.08.2016, 16:14