Hallo,
ein KV muss der KM ja mindestens bis das Kind 3 ist Unterhalt zahlen sofern möglich.
Es wird immer von bereinigtem Nettoeinkommen geredet.
Selbstbehalt ist ja 1200.
Was ist wenn der Mann für Kinder und Mutter noch PKV zahlen muss? Auto abzahlen? Arbeitsweg, Unfall-Lebensversicherung. Kommt das auf die 1200 Selbstbehalt noch drauf?
Bzw darf er solche Kosten von seinem Gehalt noch abziehen wie der Kindesunterhalt auch?
Die Miete ist in den 1200 schon drin?
Danke
von
Milia80
am 19.01.2015, 20:00
Antwort auf:
Unterhaltsberechnung
Hallo,
1. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall die Beträge für die Krankenversicherung zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.
2. Der Eigenbedarf bei einem arbeitenden Unterhaltspflichtigen beträgt 1080 € ab 2015. Zusätzlich gibt es den Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle, dieser ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unter-haltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unter-schritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unter-schritten wird, anzusetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2015