Hallo
Mein ex Freund zahlt aktuell Unterhalt. Weniger als er müsste.
Das war für mich okay weil er unseren Sohn des öfteren auch abholte und da ja auch für ihn zahlte und er auch Sprit kosten zum abholen hatte. So dachte ich bisher.
Unser Sohn ist jetzt 10 Jahre alt und der Vater möchte nun keinen Kontakt mehr weil er eine eigene Familie hat. Das waren seine eigenen Worte in einer SMS an meinen Sohn gerichtet. :(
Er hat eine Frau geheiratet, die 2 Kinder mitbrachte und zusammen haben sie nun noch eins.
Die Kinder von ihr haben mit ihm soweit nichts zu tun. Er hat sie nicht adoptiert. Mein ex hat quasi "nur" 2 Kinder.
Wieviel Unterhalt steht mir denn nun wirklich zu?
Er arbeitet Vollzeit 3 Schicht und ich kann deshalb sein Gehalt von wahrscheinlich 1500 Euro nur schätzen.
Danke für ihre Antworten
LG Marina
von
Marina1508
am 06.08.2017, 16:27
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
bitte die Hinweise lesen, eine Unterhaltsberechnung, zumal in einem so schwierigen Fall, kann ich hier nicht vornehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Unterhalt
Du weißt nicht, wie viel er verdient - aber Du weißt, daß er weniger zahlt, als er müßte. So, so.....
Bei 1.500,- Euro (Ernsthaft? Bei drei Schichten? Das kann ja nicht mal Mindestlohn sein?) und zwei Unterhaltsberechtigten würde es auf eine (komplizierte) Mangelfallberechnung rauslaufen. Die führt das Jugendamt durch, wenn Du eine Beistandschaft einrichten läßt. Oder ein Anwalt, das kostet dann.
von
Strudelteigteilchen
am 06.08.2017, 20:24
Antwort auf:
Unterhalt
Äh drei schicht und dann verheiratet so das er Steuerklasse 3 im Moment wahrscheinlich hat wenn seine frau mit dem baby zu hause ist und dann nur 1500.
sorry mein Mann hat auch drei schicht aber das doppelte netto.
Da verarscht dich einer und zwar schon länger, ab zum Jugendamt und beistandschaft einrichten
von
sterntaler82
am 06.08.2017, 20:59
Antwort auf:
Unterhalt
Geh zum Jugendamt und bitte dass dort ein Unterhalsttitel eingerichtet wird.
Behalte aber das JA im Auge dass da auch was vorwaärts geht! Of muss man dort immer wieder vorsprechen und "treiben".
Aber dem Kind steht ein Titel zu, das würde ich durchsetzen.
Und auch ich sage: bei 3 Schichten hat er SICHER mehr als 1500 netto.
LG
D
von
desireekk
am 07.08.2017, 00:33
Antwort auf:
Unterhalt
Man muss Schichtdienst ja nicht zwangsläufig in der Industrie oder so haben und es muss ja auch nicht unbedingt Nachtschicht bedeuten. Selbst in unserer Kita spricht man von Früh- und Spätschicht.
Meinst ihr ernsthaft, im Amazon- Versandlager bekommen die armen Schlucker mehr wie 2.500 brutto? Und die machen auch Schichten.
Was ist mit dem ganzen Sicherheitsgewerbe, in der Regel alles Schichtdienst, für Hungerlöhne. Steigt mal ab von Euren Rössern!
Das er mit der Neuen verheiratet wäre, steht da nicht.
Sonst gebe ich euch natürlich Recht, ohne Vorlage von Lohnabrechnungen oder Steuerbescheiden sollte die AP nicht einfach alles glauben und sich stattdessen mal lieber beim JA beraten lassen.
von
Tini_79
am 07.08.2017, 06:52
Antwort auf:
Unterhalt
Steht im text
von
sterntaler82
am 07.08.2017, 08:02
Antwort auf:
Unterhalt
Mein Mann arbeitet im Gesundheitswesen, also auch ein job der wenn man bedenkt was die Menschen dort leisten sehr schlecht bezahlt wird.
Trotzdem glaube ich das sie sich veräppeln lässt
von
sterntaler82
am 07.08.2017, 08:19
Antwort auf:
Unterhalt
Erstaunlich das nicht bekannt ist, wie unterschiedlich hoch Löhne in Deutschland sein können.
Mitglied inaktiv - 07.08.2017, 08:31
Antwort auf:
Unterhalt
da steht ja, er hat geheiratet
Aber ich denke, es geht eh nach dem Brutto oder nach dem Steuerbescheid, oder?
Sonst könnte man sich ja ärmer machen.
von
Tini_79
am 07.08.2017, 08:41
Antwort auf:
Unterhalt
Nehmen wir mal an, er hat mit Steuerklasse IV (er MUSS nicht die III nehmen) tatsächlich 1.500,- Euro netto, das sind dann rund 2.200,- brutto. Bei vier Wochen pro Monat und einer 40-Stunden-Woche sind das 13,75 Euro pro Stunde. ABER bei einer Drei-Schicht-Woche kommen ja immer auch Nachtzuschläge dazu, mindestens einmal im Monat für eine Woche, und das sind gesetzlich 25% (in den meisten Tarifverträgen mehr). Also müßte man die 2.200,- Euro durch (3x40)+(1x50)=170 teilen, dann sind es weniger als 13,- Euro pro Stunde. Noch weniger wird es, wenn man bedenkt, daß er ja in den meisten Monaten zwei Nachtschichtwochen hat. Und noch weniger, wenn man bedenkt, daß zu einer Dreischichtwoche meistens auch Wochenendschichten gehören. Und wenn man dann noch einrechnet, daß Zuschläge steuerfrei sind, kommen wir wirklich, wirklich nah an den Mindestlohn.
Wenn er tatsächlich die III hat - was sinnvoll wäre, wenn die Ehefrau beim neuen Baby daheim bleibt - hat er sogar weniger als 1.900,- brutto, dann liegen wir bei 11,- Euro Stundenlohn bei einer Nachtschichtwoche pro Monat.
Ich sage nicht, daß es unmöglich ist - aber es ist schon verdammt wenig.
Was ich frech finde, ist die Aussage, daß er sie bescheißt. Das tut er nicht! Sie hat ja offensichtlich nie nach seinem Einkommen gefragt - weswegen ich ihre Aussage, daß er weniger zahlt als er müßte, auch etwas verwegen finde. Aber dennoch: Sie hat nicht hinterfragt, stattdessen hat sie seine Zahlungen einfach so akzeptiert. Ein perfekter Ex legt natürlich sein Einkommen ungefragt offen, bezahlt einen Anwalt, um den korrekten Unterhalt berechnen zu lassen (das Jugendamt macht sowas nur für das Kind, nicht für den Zahler) und legt dann noch einen Hunni drauf. SO perfekt ist er scheinbar nicht, aber ihm DAS vorzuwerfen finde ich fies. Er hat gezahlt (was mehr ist, als 70% der unterhaltspflichtigen Väter tun), sie hat die Summe akzeptiert, er hat die Summe ja nach Geburt des neuen Kindes nicht mal reduziert - it takes two to tango.
von
Strudelteigteilchen
am 07.08.2017, 09:35
Antwort auf:
Unterhalt
Das wäre aber möglich. Mein Freund war auch mal Zeitarbeiter und lag mit 10 € die Stunde schon über dem Durchschnitt. Viele bekamen nur 9 € oder 9,50 €.
Das ist für Zeitarbeit hier normal.
LG
von
Lewanna
am 07.08.2017, 10:23
Antwort auf:
Unterhalt
Obwohl auch ich zu bezweifeln wage, dass er 1.500,-€ netto verdient bei 3-Schicht, ist das nicht der Punkt und geht auch keinen was an!
Wenn die Fragestellerin Interesse an korrekten Unterhaltszahlungen hat, dann ab zum Jugendamt und Beistandschaft beantragen.
Der Vater muss auf Nachfrage alle 2 Jahre Änderungen seines Einkommens darlegen.
[Ebenso kann man die Differenz (sofern vorhanden) der zuwenig gezahlten Unterhaltsbeträge einklagen im Nachhinein.
Das würde ich tun, denn es steht Ihrem Kind zu! Abholen und Spirtkosten hin oder her.]
von
Kristiiin
am 08.08.2017, 11:44