Hallo,
mein Mann und ich haben drei gemeinsame Kinder. Er hat moch ein weiteres, für das er auch Unterhalt bezahlt. Es wurden die Unterhaltszahlungen nie nachgerechnet und er zahlt noch immer so viel, wie wenn es unsere gemeinsamen Kinder nicht gäbe. Es gibt ja Unterhaltsrechner. Da wird der Anspruch von jedem Kind ausgerechnet. Ist dann der Betrag, der bei den gemeinsamen Kindern angegeben wird, zu seinem Selbstbehalt zuzurechnen? Wie wirkt es sich aus, dass ich wegen der Kinder derzeit nur noch Teilzeit arbeiten gehen kann? Machen Kredite für Hausbau etwas bei der Berechnung aus?
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin absolut dafür, dass sein Kind den zustehenden Unterhalt bekommt, aber ich schätze die Situation so ein, dass man wenn man alle vier Kinder betrachtet, keine Gleichberechtigung da ist.
Vielen Dank
zeo
von
Zeo
am 28.07.2015, 23:06
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
sorry, gehen Sie zu einem Anwalt vor Ort, um eine seriöse Berechnung vornehmen zu lassen. Da geht es um Unterhalt jeden Monat neu - da kann man viel sparen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.07.2015
Antwort auf:
Unterhalt
Du musst da alle Kinder angeben. Und dann sagt er was jedes Kind bekommt.
Kredit und Eigenheim ist so eine Sache.
Ihr baut ja Vermögen auf. Die einen akzeptieren auch die Tilgung als Altersvorsorge. Andere Ämter rechnen das raus.
Steht ihr gemeinsam im Kreditvertrag dann haftet ihr ja auch zusammen.
Am einfachsten wäre es wenn die Mutter des Kindes beim Jugemdamt um eine Berechnung bittet. Die machen das dann kostenlos und Dein Mann kann alles einreichen. Sie rechnen das dann aus.
Muss aber die Mutter anleiern.
Ihr könntet das über einen Anwalt auch selbst machen. Der kostet aber.
Was hat er denn netto raus ? Dann kannst auch in der Düsseldorfer Tabelle schauen. Da sind die Epfehlungen.
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2015, 23:55