Frage: Unterhalt

Hallo es geht um folgendes meine jetzige Frau ist mit mir verheiratet hatte eine Tochter mit 7 Jahren ist nicht mein Eheliches Kind Sie lebt aber bei uns. Ihr Exmann muß aber Unterhaltbezahlen für sein Kind 150€ bezahlt momentan. Er macht gerade eine Umschulung sein Selbst behalt ist 1080€. Meine Frage ist nun Er lebt auch wieder mit einer Frau zusammen Sie hat 2 Kinder. 7 u. 9 Jahre alt. Er hat dem Jugendamt mitgeteilt er kann nicht mehr Unterhalt bezahlen wie 150€. Meine Frage ist wie wird das eigentlich der Unterhalt berrechnet Seine Lebensgefährtin Arbeitet Teilzeit bekommt Unterhalt für Ihre 2 Kinder und Kindergeld.Muß mein Exmann dies angeben beim Jugendamt oder nicht? Sie würden mir sehr helfen den ich weis nicht wie das geregelt ist. mfg Heß Helmu

von Helmut1963 am 09.05.2015, 08:32



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, der Verdienst der Freundin spielt keine Rolle. Aber zB bei Miete wird sie angerechnet, der SB ist also etwas niedriger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2015



Antwort auf: Unterhalt

Wegen häuslicher Gemeinschaft kann sein Selbstbehalt sinken. Dadurch dass er die Wohnkosten ncht alleine hat. Würde das der Beistandschaft beim Jugendamt melden, die sollen das dann prüfen.

von Sternenschnuppe am 09.05.2015, 11:19



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