Hallo ich habe einen sohn der wird 16jahre und es wurde noch nie unterhalt für ihm gezahlt ! Ich bin verheiratet aber nicht mit dem kindvater und dadurch bekomme ich keine Beistandsschaft beim Jugendamt ! Habe auch schon mit einen Anwalt versucht den Unterhalt ein zu klagen und sollte dann 1000de € zahlen für nichts ! Ich habe einen titel ! Wo kann ich moch hin wenden wer kann mir helfen ?
von
claudi77
am 07.10.2016, 23:42
Antwort auf:
Unterhalt mit Titel wo muss ich hin ?
Hallo,
ich kann das Problem nict verstehen.
Wenn Sie doch einen RA haben, können Sie über ihn aus dem Titel vollstrecken.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2016
Antwort auf:
Unterhalt mit Titel wo muss ich hin ?
Wenn Du einen Titel hast, dann gehst Du zum für den Vater zuständigen Gerichtsvollzieher und schickst den los.
Ob was zu holen ist wird sich dann rausstellen.
Ruf beim Amtsgericht an im Wohnort des Vaters. Da sitzen die Gerichtsvollzieher, oder sie nennen Dir welcher zuständig ist.
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2016, 13:21
Antwort auf:
Unterhalt mit Titel wo muss ich hin ?
ich war sogar 2x verheiratet und habe die beistandschaft beim jugendamt gehabt, bzw wieder neu belebt...
wer sagte dir, dass das nicht geht und warum willst du jetzt erst unterhalt einklagen???
Mitglied inaktiv - 08.10.2016, 13:31
Antwort auf:
Unterhalt mit Titel wo muss ich hin ?
Hallo,
wenn Du einen Titel hast, dann wendest Du Dich an den Gerichtsvollzieher der für den Wohnort (nach Strasse genau) der KV zuständig ist.
Dem schreibst Du, seit wann Du keinen Unterhalt mehr bekommen hast, gibt's gleich noch Deine Kontonummer mit an und schickst die Originalurkunde des Titels mit.
Dann sich dieser um die Beitreibung bemühen.
Kostet Dich nichts und hat bei mir gerade mal 2 Wochen gedauert. (ja nach Gerichtsvollzieher auch länger...).
Aber generell:
Dem Kind steht absolut eine Beistandschaft vom Gericht zu. Das hat nichts damit zu tun dass Du verheiratet bist.
Aber es gibt keinen Unterhaltsvorschuss, ggf. hast Du das verwechselt?
Dann: ich würde das Jugendamt auch bitten den Vater anzuschreiben, damit die Höhe des Titels mal überprüft wird, scheint ja schon eine Weile her zu sein....
Gruss
D
von
desireekk
am 08.10.2016, 22:12