Frage:
Unterhalt herabsetzen
Hallo,
ich bekomme in einigen Tagen ein Kind mit meinem Lebensgefährten. Er hat bereits 2 Kinder aus 1. Ehe. Die beiden sind 16 und 18 Jahre, gehen noch zur Schule und haben einen Titel gegen ihn. Er zahlt im Moment 310 Euro pro Kind.
Meine Frage ist, kann man den Unterhalt herab setzen lassen, da er jetzt ja ein 3. Kind zu versorgen hat? Ich bin Selbstständig und er soll in den ersten Lebensjahren in Elternzeit gehn, hätte also auch kaum eigenes Einkommen.
vielen Dank
von
Pearflower
am 28.07.2015, 21:52
Antwort auf:
Unterhalt herabsetzen
Hallo,
je nach seinem Verdienst ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.07.2015
Antwort auf:
Unterhalt herabsetzen
Dann musst Du das finanzieren wenn er absichtlich sein Einkommen verringert. Immerhin bist Du ihm dann auch finanziell verpflichtet.
Unterhaltspflichtige können nicht einfach so in Elternzeit gehen.
Was hat er denn netto ? Er muss bei Gericht ggf. beantragen die Titel abändern zu lassen, weil ein weiteres Kind dazugekommen ist.
Solange die Titel aktiv sind können die Kinder jederzeit den Gerichtsvollzieher schicken. Zu Recht.
Achso, mein Mann hat jahrelang über 700€ gezahlt , ich weiß wie das finanziell ist :-) Aber das weiß man ja eher.
Stell Dir vor ihr trennt Euch und er will nicht mehr zahlen oder weniger, weil er in Elternzeit gehen will. Wie würdest Du das finden?
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2015, 22:06
Antwort auf:
Unterhalt herabsetzen
naja das hat ja nichts mit "Absichtlich veringerten Einkommen" zu tun. Als Selbstständige kann ich selbst nicht in Elternzeit gehn, dazu müsste ich mein Geschäft zu machen, und wer macht das schon, nachdem er sich das jahrelang aufgebaut hat?
Er hat 800 Euro davon gehen auch etwa 700 Euro an die Kinder. ich kann ja zu machen und versuchen uns 3 mit den übrigen 100 euro und dem bischen was ich dann als Elterngeld bekäme durchzufüttern.
von
Pearflower
am 29.07.2015, 14:52
Antwort auf:
Unterhalt herabsetzen
Es klingt hart aber seine Unterhaltspflichten gehen vor!
Er geht in EZ und verringert deshalb wissentlich sein Einkommen, dass darf er als Unterhaltszahler nicht. Somit müsst ihr damit klar kommen, was übrig bleibt. Genau dieser Fakt muss bei der Planung eines Kindes berücksichtigt werden. Unterhalt geht immer vor! Das Pech der Next, Unfair - nenn es wie du willst.
Der Unterhalt kann mit der Geburt des 3ten Kindes neu berechnet werden! Grundlage ist das Gehalt vor der EZ und der Selbstbehalt kann gekürzt werden, denn ihr lebt in einer Partnerschaft.
Lg
von
Colien07022004
am 29.07.2015, 21:13
Antwort auf:
Unterhalt herabsetzen
Wann hat er 800€ ? Jetzt schon als netto ?
Noch einmal : es ist kein Angriff, wir haben das selbst alles durch. Jahrelang, auch ein Grund warum wir uns nur noch ein gemeinsames Kind leisten konnten. Unterhalt ist in meinen Augen wie ein Kredit, da kann man auch ncht den Job reduzieren und der Bank sagen man hätte nun andere Prioritäten. Sowas muss bedient werden.
Er ist aber unterhaltspflichtig und hat alles zu tun diese Pflicht zu erfüllen.
Wenn ihr Euch zusammen für ein weiteres Kind entscheidet, dann plant man vorher wie das gehen kann.
Ihr seid ein Team, was spricht dagegen wenn Du solange dieses "Kredit" zahlst solange er Euer Kind hütet?
Elternzeit wird bei Unterhaltspflichtigen nicht akzeptiert um die Zahlungen zu mindern.
Kümmert er sich, so kann ihm ein fiktiver Unterhalt von Dir zum Elterngeld angerechnet werden.
von
Sternenschnuppe
am 29.07.2015, 21:44
Antwort auf:
Unterhalt herabsetzen
Mal als Vorschlag, ihr könnt doch beide Elternzeit machen. Gerade wenn Du selbstständig bist, bist du doch etwas flexibler in den Arbeitszeiten. Er reduziert seine Arbeitszeiten auf bis zu 30 Std die Woche und erfüllt damit die Voraussetzungen für Elternzeit und Elterngeld. Du machst es genauso, und dann nutzt ihr beide Elterngeld Plus. Müsst dann schauen wie ihr euch die Monaten entsprechend aufteilt.
So bekommt ihr beide einen Teil des jeweiligen Verdienstausfalles ersetzt. Und könnt die Betreuung eures Kindes so entsprechend abdecken. Für absolute Notfälle evtl noch eine dritte Person ins Boot holen, zB für wichtige Termine die ihr sonst nicht abdecken könnt. Oder die eben auch nach dem 1ten Jahr mit einspringt. Spätestens für ab die Zeit braucht ihr ja auch eine Lösung. Mein Rat, lasst euch mal wegen des Elterngeldes genau beraten bzw lest euch da genau ein. Hier ist der Link: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=211804.html
Und den Unterhalt lasst ihr nebenbei prüfen.
Mitglied inaktiv - 30.07.2015, 18:17