Frage: Unbezahlter Urlaub

Hallo ich hoffe sie können mir helfen ich beende meine Elternzeit offiziell am 10.07.2016 bin aber nun schwanger mein neuer Mutterschutz beginnt am 26.07.2016.jetz sind da 2 Wochen die ich gehen müsste. Mein Arbeitgeber sagte jetzt ich soll für die Zeit unbezahlten Urlaub nehmen.kann ich das so machen ohne das ich Nachteile haben im Mutterschutz und Urlaubszeit finanziell.

von lair am 10.05.2016, 20:53



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2016



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Denkansatz: Die zwei Wochen unbezahlt könnten sich nachteilig auf Deinen nächsten Elterngeldanspruch auswirken. Die Frage ist, ob Du eh nur z.B. den Mindestsatz an Anspruch hast (bsp. wegen vieler Nullmonate aus der Elternzeit mit Kind 1?) und es somit irrelevant ist oder nicht.

Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 21:08



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Anderer Denkansatz: dir steht im neuen Mutterschutz ja wieder Urlaub zu, vielleicht kannst den in Absprache mit dem AG schon vorher nehmen. Hast noch Resturlaub von vor der ersten Schwangerschaft?

von malini am 10.05.2016, 21:15



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Gute Idee von Malini :-)

Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 21:25



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Anderer Ansatz : Er kann Dich gerne bezahlt freistellen, immerhin weigert er sich ! Sorry, aber bei so einer Ansage würde ich erst Recht arbeiten wollen! Wie lange warst Du in Elternzeit?

von Sternenschnuppe am 10.05.2016, 22:25



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Hallo, wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird es wahrscheinlich ein Problem geben. Ich würde auf Arbeit oder Freistellung bestehen. LG

von Lina_100 am 10.05.2016, 22:59



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Meinungen sind ja nicht gefragt aber ich würde auch aus Prinzip die zwei Wochen zur Arbeit antreten. Irgendwie kann ich den Chef verstehen bzgl. der zwei Wochen, andererseits hätte er auch fairere Lösungsansätze aus dem Hut zaubern können. Bei der Frechheit kann der AG froh sein, wenn Du nicht ausgerechnet dummerweise in der Zeit erkrankst und zwei Wochen AU bist ;-)

Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 23:13



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Ich war ein Jahr in elternzeit und es soll ja eine Art Freistellung sein aber unbezahlt. So einfach auf meine reguläre Arbeit nicht weil ich dafür nicht genügend impfschutz habe. Ich müsste wenn dann in der Gemeinde über die ich angestellt bin gehen.und meine Beraterin von der Schwangerschaftstelle sagte ich müsste wenigenswenigens einen Tag sein.die meinte es zählt das Einkommen von vor der ersten geburt mit den Elterngeld.Ich weiß nicht ob ich auch einfach verlängert kann meine ez bis zum Mutterschutz um meinen arbeitgeberanteil zu bekommen.

von lair am 11.05.2016, 15:35



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Blödsinn! Wenn der Impfschutz nicht ausreichend ist, greift evtl ein Beschäftigungsverbot. das Geld dafür bekommt dein AG von der KK wieder - kostet ihn also nichts. Und das du mindestens einen Tag arbeiten musst ist riesen Humbug. Ich würde mal sagen wenn die Dame das so gesagt hat, muss sie schleunigst noch einmal sich fortbilden lassen. Und für den Ratschlag unbezahlten Urlaub zu nehmen erst recht. erst recht weil Du ja im neuen Mutterschutz neuen Urlaubsanspruch erwirbst. Und nein, es zählt IMMER das Einkommen der letzten 12 Monate. Ausgeklammert werden nur Zeiten wo man Elterngeld (und dann auch nur im ersten Jahr), Mutterschaftsgeld und/oder schwangerschaftsbedingtes Krankengeld bekommen hat. Wenn Du also dich unbezahlt freistellen läßt ist das eine Nullrunde für das Elterngeld. Gleiches gilt wenn du die EZ bis zum neuen Mutterschutz verlängerst. Wenn Du stattdessen ein Beschäftigungsverbot bekommst, dann wird das Einkommen mit berücksichtigt, genauso wie wenn Du bezahlten Urlaub nimmst.

Mitglied inaktiv - 11.05.2016, 15:57



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Also nur so für mich das ich es richtig verstanden haben ich kann bis einen Tag meine ez verlängern und bekomme dann ab Mutterschutz KK und AG Geld und nach den Mutterschutz mein EG was ich jetzt habe plus geschwisterbonus? Man kommt auch voll durcheinander weil jeder was anderes erzählt.resturlaub hab ich kein mehr und den neuen darf ich laut Aussage vom Arbeitgeber noch nicht nehmen.

von lair am 12.05.2016, 08:55



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Das ist schon wieder Quatsch was er erzählt. Natürlich kann er Dir den Urlaub schon geben den Du im Mutterschutz erwirbst. Menschen die Ostern zwei Wochen frei nehmen haben den doch auch noch nicht fertig erarbeitet für das Jahr.

von Sternenschnuppe am 13.05.2016, 10:35



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